Information Führerschein mit Ablaufdatum

Egal welches Handicap man hat, die Eigenverantwortlichkeit und die Rücksichtnahme
gegenüber anderen Verkehrteilnehmern ist das oberste Gebot.
Allerdings ist ein Handicap + Altersstarrsinn die schlimmste Situation und da müssen
auch die Angehörigen notfalls reingrätschen!

Eine Regelung über eine ständige Kontrolle der Mobilität ist auch kein Garant.
 
Ich sehe an meinem Ur-Opa, der hat vor ca. 5 - 10 Jahren seinen Führerschein freiwillig abgegeben und er ist mittlerweile jenseits der 80.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit den "älteren" Damen und Herren ist das immer so ein kleines:unsure: Problem. :ROFLMAO:

Die fahren das Auto zur Inspektion, zum Waschen und dann kaum noch, evtl. noch zum Einkaufen. Dann nur noch für wenige km aufs Jahr gerechnet.
Das Auto steht in der Garage und der Führerschein ist auch noch vorhanden. Ganz mit Stolz.;)

Mit Respekt hatte ich mal jemanden getroffen, der seinen Führerschein abgegeben hatte, wo die Angestellten der Führerscheinstelle verwundert geschaut hatten, weil noch ein Hakenkreuz diesen Führerschein "ziehrte".

so ab Ende 60 bzw. Anfang 70 sich überlegen sollten, das Führen von Kraftfahrzeugen einzuschränken

Diese Aussage möchtest Du bitte noch einmal überprüfen.;):ROFLMAO:
 
Passend zu dem Thema erhielt ich heute folgende Nachricht von meinen Schwiegereltern:

Ihre langjährige ehemalige Nachbarin ist 82-jährig "aus gesundheitlichen Gründen" von der Fahrbahn abgekommen und hat sich an einer Mauer totgefahren.

Schon vor Jahren aus gesundheitlichen Gründen freiwillig ins Altersheim gegangen, aber weiterhin Auto fahren.

Ich stelle mir gerade vor, sie hätte ihre "Befindlichkeitsstörung" genau dann gehabt, wenn sie vielleicht zufällig den Fussübergang zur nächsten Schule überquert hätte.
 
In der StVO steht übrigens, dass man zum führen eines KFZ dazu in der Lage sein muss, am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Das kann man z.B. nicht, wenn man nichts sieht. Fährt man dennoch, darf einem der Führerschein genau wie bei zu viel Promille entzogen werden, da man schlicht und ergreifend nicht fahrtauglich ist. Es spricht nichts dagegen, dass man den Führerschein zurück erhält, wenn man die Fahrtauglichkeit wieder hergestellt hat.

Rechtlich geht das OK, wenn man die Sache mal sieht, wie sie ist:

Man verpflichtet sich, an die StVO zu halten, die eindeutig aussagt, dass man kein Fahrzeug führen darf, wenn man nicht fahrtauglich ist. Im Gegenzug dafür bekommt man das Recht ein KFZ zu führen - als Dokument dazu erhält man den Führerschein. Ist man nicht fahrtauglich, verstößt man gegen die Bedingung.
Eindeutig der beste Beitrag in diesem Thread. Ich glaube nicht, dass das jemand übebieten kann.


Jedenfalls wollte ich diesen Vergleich mit dem Alkohol aufgreifen.
Es werden ja regelmäßig Alkoholtests durchgeführt. Vor allem wenn große Sorge besteht, dass dieser besonders oft zu hoch ist.^^
Ich denke niemand von euch zweifelt an, dass es sinnvoll ist, in die Nähe von Großveranstaltungen ein Dutzend Polizeibeamte zu stellen und bei möglichst vielen Leuten sicherzugehen, dass die keine Gefährung im Verkehr darstellen.

Ist es nicht genauso sinnvoll, dass auch "Essentials" wie Sehfähigkeit und Verfassung regelmäßig kontrolliert werden, besondern da wo man größere Probleme erwarten kann (quasi bei hörerem Alter und chronischen Krankheiten).

Ich musste letztens für den Führerschein, den ich vor habe zu machen, einen Zettel in meinem Zimmer suchen müssen, wo drauf steht, dass ich erfolgreich an einem Erste Hilfe Kurs teilgenomme habe. Das ich ich bekommen habe ist jetzt ein Jahr her und ich wusste schon zwei Wochen später nicht mehr wie die stabile Seitenlage auszusehn hat...

Ich bin eindeutig der Meinung, dass einige Dinge regelmäßig kontrolliert werden sollten, nicht nur was den Führerschein angeht. Und wenn mal jemand seinen Lappen verliert... pff! Öffis sind eh umweltbewusster xD
Jetzt mal ehrlich! Könnt ihr euch noch daran erinnern was ihr vor einigen Jahren im Erste Hilfe Kurs, bei dem ihr womöglich nicht mal aufgepasst habt, gelernt haben solltet?
Unterlassene Hilfeleistung ist übrigens immernoch ne Straftat.^^
 
Unterlassene Hilfeleistung ist übrigens immernoch ne Straftat.^^
Unterlassene ja, falsche aus Unkenntnis nein, zumindest bei Ersthelfern, die keine Ärzte oder ausgebildete Rettungsassistenten sind.
Meist reicht es schon, die Leute einfach zu bergen, sich mit ihnen zu beschäftigen (ansprechen, ob sie noch da sind, nicht weggehen usw.) und den Rettungswagen zu rufen. Stabile Seitenlage ist eher für längere Lagerung gedacht und auch nur bei Bewusstlosigkeit angebracht, normalerweise ist eher Schock Erkennung und Lagerung wichtig.

Wenn es jemanden so schwer erwischt haben sollte, dass er in den 10-15 Minuten draufgeht, die der Rettungswagen im Schnitt braucht, dann kann der normale Ersthelfer meist auch wenig dagegen tun ;)
 
die Mobilitätsprüfung finde ich auch nicht schlecht. Meine Großmutter ist 90 und fährt immer noch Auto (leider).
 
Vollkommen richtig!

Ich kenne einen Fall, das auf Grund eines Schlaganfalles das Gesichtsfeld stark eingeschränkt war. Die Ärzte haben darauf aufmerksam gemacht, dass man kein Auto fahren sollte. Verbieten konnten sie es nicht, ist aber mit Sicherheit "aktenkundig". Die Ärzte müssen sich ja auch irgendwie "absichern", damit im Fall der Fälle, der FS-Besitzer zur Rechenschaft gezogen werden kann.;)
Aber heute darf man auch mit einem sehbaren Auge ein Auto steuern.
Das 2 kann auch aus Glas sein.
Da kenn ich genug Leute.
Aber ab eines gewissen Alters sollte man doch mal überlegen,und in sich gehen.
 
Oben