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Senior Member
Die unionsgeführten Bundesländer wollen über eine Initiative im Bundesrat eine Überwachung der breitbandigen Internet-Verbindungen erreichen. "Datenverkehr über Internet kann bislang nur bei Nutzung herkömmlicher Telefonverbindungen (analoge Telefone und ISDN) überwacht werden", heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesländer Bayern und Thüringen, der heute im Bundesrat beraten werden soll. Bei Verbindungen ins Internet, die mit Hilfe der so genannten DSL-Technik hergestellt würden, sei dies bislang technisch nicht möglich.
Gerade xDSL-Verbindungen eigneten sich wegen ihrer hohen Übertragungsrate zur Übermittlung von großen Datenmengen. "Sie lassen sich daher besonders gut zur Übertragung von Bildern und Filmsequenzen, beispielsweise mit kinderpornografischem Inhalt, nutzen", argumentieren die Antragsteller.
Die Initiative wurde als Ergänzung eines Gesetzesentwurfs des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einreicht. Der Entwurf sieht auch vor, dass die Anbieter von Telekommunikationsverbindungen und Online- Diensten verpflichtet werden, die Verbindungsdaten «auf Vorrat» zu speichern. Diese Absicht war in den vergangenen Tagen bei den meisten Datenschutzbeauftragten der Bundesländer auf scharfe Kritik gestoßen.
Krasser Widerspruch zu den Rechten aus dem Grundgesetz
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) erklärte, die geplanten Änderungen stünden "im krassen Widerspruch zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger aus dem Grundgesetz". "Man stelle sich vor, die Deutsche Post AG würde verpflichtet werden, jeden Brief zu kopieren und zu dokumentieren, wer an wen wann und was geschrieben hat", sagte Rechtsanwalt Ivo Geis für den DAV. "Hier würde es zu einem Aufschrei kommen."
Nach Ansicht der Regierungen von Bayern und Thüringen lässt die derzeitige Telekommunikations- Überwachungsverordnung eine Überwachung ausgerechnet dort nicht zu, wo mit häufigem und strafrechtlich relevantem hohen Datenverkehr gerechnet werden muss. Sie verwiesen darauf, dass die xDSL- Verbindungen zunehmend an Bedeutung gewännen. "Allein bei der Deutschen Telekom nutzen mittlerweile über zwei Millionen private Kunden diese Technik."
Wenn der Bundesrat die Initiative beschließt, kann eine entsprechende Regelung aber noch nicht in Kraft treten. Der Bundesrat kann lediglich beschließen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Beobachter in Berlin gegen davon aus, dass dort die Initiative wegen der rot-grünen Mehrheit im Bundestag derzeit keine Chance hat.
http://www.pcwelt.de/news/internet/23978/
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De Schorsch Orwell lässt Grüssen!!
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Gerade xDSL-Verbindungen eigneten sich wegen ihrer hohen Übertragungsrate zur Übermittlung von großen Datenmengen. "Sie lassen sich daher besonders gut zur Übertragung von Bildern und Filmsequenzen, beispielsweise mit kinderpornografischem Inhalt, nutzen", argumentieren die Antragsteller.
Die Initiative wurde als Ergänzung eines Gesetzesentwurfs des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einreicht. Der Entwurf sieht auch vor, dass die Anbieter von Telekommunikationsverbindungen und Online- Diensten verpflichtet werden, die Verbindungsdaten «auf Vorrat» zu speichern. Diese Absicht war in den vergangenen Tagen bei den meisten Datenschutzbeauftragten der Bundesländer auf scharfe Kritik gestoßen.
Krasser Widerspruch zu den Rechten aus dem Grundgesetz
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) erklärte, die geplanten Änderungen stünden "im krassen Widerspruch zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger aus dem Grundgesetz". "Man stelle sich vor, die Deutsche Post AG würde verpflichtet werden, jeden Brief zu kopieren und zu dokumentieren, wer an wen wann und was geschrieben hat", sagte Rechtsanwalt Ivo Geis für den DAV. "Hier würde es zu einem Aufschrei kommen."
Nach Ansicht der Regierungen von Bayern und Thüringen lässt die derzeitige Telekommunikations- Überwachungsverordnung eine Überwachung ausgerechnet dort nicht zu, wo mit häufigem und strafrechtlich relevantem hohen Datenverkehr gerechnet werden muss. Sie verwiesen darauf, dass die xDSL- Verbindungen zunehmend an Bedeutung gewännen. "Allein bei der Deutschen Telekom nutzen mittlerweile über zwei Millionen private Kunden diese Technik."
Wenn der Bundesrat die Initiative beschließt, kann eine entsprechende Regelung aber noch nicht in Kraft treten. Der Bundesrat kann lediglich beschließen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Beobachter in Berlin gegen davon aus, dass dort die Initiative wegen der rot-grünen Mehrheit im Bundestag derzeit keine Chance hat.
http://www.pcwelt.de/news/internet/23978/
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