Bundesverfassungsgericht bestätigt Militäreinsatz im Inland

Hallo "interessierte" Boardies,
Kaum ist Madame "Merkel" wieder aus dem Urlaub, schon wird wieder frank & frei Mist gebaut !!! :rolleyes:

Seit heute ist es Amtlich. Das Bundesverfaschungsgericht hat den Einsatz Militärischen Mitteln "genehmigt".
Das heißt Bundeswehr, Luftwaffe und Marine darf ab heute auf "Bundestrottel" , oder von mir auch "Wahlvieh" schießen.

Hey Leute gehts noch?
Wir haben eine gut ausgestattete Bundesgrenzschutz, sog. Bundespolizei. Mit diesem Urteil wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen,
nichts anderes.
Das "Urteil" von heute ist ein weiterer Schritt in Richtung Staatstotalirismus - nichts anderes.
Ausserdem hatten wir das ja schon mal und wo das hinführt wissen wir ja, bzw. sieht man in anderen Ländern. :(

Die SOG (Gesetze) sind wohl nicht genug?

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inland - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINE

Ich habe das "Urteil" noch nicht gesehen, aber es wird ja bald im W3 auftauchen.



Wie seht ihr die heutige Entscheidung?
 
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Hallo Martin,
........ "Joah", es hat doch eigentlich jeder so seine persönliche Sicht der Dinge. :D
Aber du hast schon Recht, .... ich sollte mich mehr zusammenreissen. :cry:


Greetz.
 
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Nichts von dem, was in dem verlinkten Artikel steht, kann ich ablehnen - im Gegenteil, es stellt sich mir eher die Frage, warum es dafür erst ein Urteil gebraucht hat.
Ich persönliche würde sogar den Abschuss entführter Flugzeuge befürworten, denn dafür kann man sich die optimale Stelle aussuchen. Beim Versuch, eine solche Maschine abzudrängen oder zur Landung zu zwingen, könnte es durchaus zu einem Absturz über einer Großstadt kommen.
 
Die Bundeswehr darf auch nur im Inland eingreifen, wenn alle anderen Katastrophen-Maßnahmen nicht wirken!
Und meiner Meinung nach ist das auch gut so, solange damit nicht Demonstrationen etc unterdrückt werden (im Falle einer Revolution wird die Bundeswehr sowieso auf Vorschriften pfeiffen)!

Gruß,
bastla

Edit: Ich habe gerade im Radio gehört, dass vorher die Bundesregierung über den Einsatz entscheiden muss. Noch besser wäre natürlich, wenn der gesamte Bundesrat abstimmen muss, denn von dem Einsatz sind ja auch die Länder betroffen. Aber beim Terroranschlag kann man auch nicht eben den Bundesrat einberufen.
 
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Verfassungsrichter Rainhard Gaier:

"Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen. Wie ist beispielsweise zu verhindern, dass im Zusammenhang mit regierungskritischen Großdemonstrationen – wie etwa im Juni 2007 aus Anlass des „G8-Gipfels“ in Heiligendamm – schon wegen befürchteter Aggressivität einzelner teilnehmender Gruppen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Kürze“ eintretende massive Gewalttätigkeiten mit „katastrophalen Schadensfolgen“ angenommen werden und deswegen bewaffnete Einheiten der Bundeswehr aufziehen? Der bloße Hinweis des Plenums, dass Gefahren, die „aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen“, nicht genügen sollen, kann in diesen Fällen die selbst definierten Einsatzvoraussetzungen kaum wirksam suspendieren."

Dem ist nichts hinzuzufügen.
 
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