O.k., danke. Was ist denn eine ZVK-Umlage dann?
Die ZVK-Umlage ist der Beitrag zur ZVK.
Der ist bei den einzelnen kommunalen ZVKs, der VBL (quasi die ZVK des Bundes und der Länder) sowie der KZVK (die ZVK der Kirchen) jeweils unterschiedlich hoch, ebenso der Arbeitnehmeranteil.
Ich bin bei der ZVK in Darmstadt versichert, der Umlagesatz (der
nur vom Arbeitgeber getragen wird) beträgt dort 5,70%, dazu kommt noch ein
Arbeitnehmeranteil von derzeit 0,50%, so dasss monatlich an die ZVK insgesamt 6,20% des ZVK-Bruttos abgeführt wird.
Ich erhalte von der ZVK jährlich einen Nachweis, wieviel bereits für mich eingezahlt wurde, wie hoch meine Betriebsrente nach derzeitigem Stand wäre und eine Prognose, welche Rente ich bei gleichbleibendem Einkommen fiktiv mit 65 Jahren erhalten würde (kommt meistens im zweiten Quartal des Jahres).
Trägt der Arbeitgeber auch die 50% des Pflegeversicherungsbeitrages & des Arbeitslosenversicherungsbeitrages & des Rentenversicherungsbeitrages?
Grundsätzlich ja.
Allerdings zahlen Kinderlose 0,25% mehr Pflegeversicherungsbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu tragen) als Versicherte mit Kindern. Der Arbeitgeber entnimmt die sog. "Elterneigenschaft" in der Regel der Lohnsteuerkarte.
Hat man keinen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte oder weiß der Arbeitgeber aus sonstigen Gründen nichts von vorhandenen Kindern, muss man ihm eben eine Geburtsurkunde (Kopie reicht) vorlegen.