hi,
was in diesem Zusammenhang mir wirklich interessant erscheint, ist die Tatsachen, dass vielerorts, angestachelt durch markige Vokabeln; wie Einsatz der Kavallerie; die Trommel gegen das schweizerische Bankgeheimnis gerührt wird.
Merkwürdiger weise ist aber nie davon die Rede, zu welchem Zweck das geschaffen wurde und welchen Nutzen das gebracht hatte.
Um das besser zu verstehen mal ein kleines Beispiel:
Nehmen wir an, dass in einen Staat sich die politischen Verhältnisse drastisch verschlechtern (soll ja auch schon vorgekommen sein).
Die Bürger eines Landes werden durch ihre in Abwege geratenen Politiker zunehmen isoliert. Was werden nun jene unternehmen, welche im eigenen Lande Diffamiert und vielleicht gar an ihrem Leben bedroht sind? Sie werden versuchen ihre Vermögenswerte ins Ausland zu transferieren und anschliessen versuchen das Land zu verlassen (siehe z.B. Syrien).
Gerade währen des 2.Weltkriegs, hatte die Schweiz den Schutz der Banken massiv verstärkt, um die Sicherheit für die Nazi- und Faschisten -Flüchtlinge zu verbessern. (Das das natürlich auch Gauner in den Banken dubiose Aktivitäten ermöglichte "Verwaiste Judenkonti" war ein unliebsamer Nebeneffekt.)
Auch jeder in der Schweiz Steuerpflichtige geniesst dieses Bankgeheimnis. So "sollte" jeder, seine Konti in der Steuererklärung deklarieren. Wenn er das unterlässt, hat er den Verlust der Verrechnungssteuer.
Die Funktion ist folgendermassen:
Jede Zins- und Renditen- Gutschrift wird durch die Bank mit 35% Verrechnungssteuer direkt belastet und wird dem Staat gutgeschrieben. Der Steuerpflichtige der seine Konten offenlegt, erhält diesen Betrag auf seiner Steuerrechnung gutgeschrieben, der säumige erhält nichts zurück, also liegt dort eine Einkommensteuer von 35% vor, was deutlich über dem regulären Einkommens-Steuersatz der Schweiz liegt.
Diese Verrechnungssteuer wird auf alle Konten seien das Schweizer oder Ausländer erhoben.
Darum ist die Schweiz seit vielen Jahren mit diversen Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen eingegangen. Wenn der Kontoinhaber seine Vermögenswerte im Ausland ordnungsgemäss deklarierte, wird ihm die Verrechnungssteuer zurückerstattet, ansonsten wird dieser Betrag dem Fremden Staate, aber ohne Namensnennung des Inhabers, überwiesen. Also Steuerbefreit war ein Ausländerkonto daher nie, nur das Personalisieren ist ausgeschlossen und untersteht dem Bankgeheimnis!
Das heute nun so ein Säbel-rasseln dieser Praxis wegen aufkommt, hat vielmehr mit der Tatsache zu tun, dass die Fiskus Belastungen in vielen Staaten weit über die 35%-Grenze angewachsen ist, die die Schweiz erhebt. Jetzt plötzlich will man alle Verträge kündigen, um besser an die Gelder der ab-gängigen "Steuerflüchtlinge" zu gelangen. So lange aus den Doppelbesteuerungen aber Gewinne vorlagen hat das niemand interessiert; nun aber, wo alle Staaten verschuldet sind und der Fiskus immer mehr Mittel benötigt, hat man ja die Sündenböcke ausfindig gemacht!
Der Kavallerist soll doch mal versuchen mit seinen Argumenten die Fern-Ost-Staaten dazu bewegen die Konten der Deutschen in jenen Ländern preis zu geben. Davon hört man recht wenig, obwohl bekannt ist, dass immer mehr Gelder sowohl aus den USA wie aus Europa in den Asiatischen Raum abfliessen.
Auch das Argument, der Gleichbehandlung aller Bürger verliert ziemlich an Glanz, da ja, als die Belastung umgekehrt war, das ja auch nie gegolten hatte!