Auslieferungs-Selbstjustiz - Verurteilter nach Frankreich verschleppt.

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Diese Geschichte beginnt im Jahr 1982: Ein Mädchen stirbt, nachdem ihm sein Stiefvater, ein Kardiologe, eine Spritze verabreicht hat.
Der leibliche Vater behauptet, der Arzt habe das Kind unter Narkose vergewaltigen wollen.
In Deutschland wird der Arzt freigesprochen, weil die Todesursache nicht eindeutig zu klären sei.
Der leibliche Vater strengt Jahre später einen Strafprozess in Frankreich an, und tatsächlich wird der Arzt 1995 in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Doch Deutschland verweigert unter Hinweis auf das eigene Verfahren die Auslieferung.
Letzten Sonntag wird der inzwischen 74jähirge gewaltsam nach Frankreich verschleppt und gefesselt vor einem Justizgebäude abgelegt.
Unter dringendem Tatverdacht wird - welche Überraschung - der leibliche Vater des Mädchens festgenommen.
Aber auch der mutmaßliche Täter befindet sich jetzt in französischer Haft, die sein Anwalt aber sobald als möglich anfechten will.
Pikant: 1997, zwei Jahre nach der Verurteilung in Frankreich, verliert der Arzt in Deutschland seine Zulassung - wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens unter Narkose.

Selbstjustiz - Selbst ausgeliefert - Panorama - sueddeutsche.de
http://www.badische-zeitung.de/in-mulhouse-gefundener-deutscher-wurde-entfuehrt
 
Daß die Göttin Justitia mancherorts trotz verbundenen Augen unter dem Tuch herausschielt
und dennoch gekonnt wegschaut, ist leider eine traurige Tatsache.

Selbstjustiz ist schärfstens zu verurteilen und entsprechend zu bestrafen.

Ein weiterer Bericht über Justizblindheit ist mir gestern untergekommen,
der in meinen Augen noch widerlicher ist als der oben geschilderte Fall.
 
Also meine Meinung zu so einem Thema ist eigentlich immer davon abhängig wer was wirklich getan hat.

Der leibliche Vater wird ja nur verdächtigt den Mann entführt zu haben und beim Stiefvater weiß ich ja auch nicht zu 100% ob er das Mädchen wirklich geötet hat.

Sollte er das Mädchen getötet haben, finde ich es ganz ok, wenn er durch Selbstjustiz bestraft wird (in dem Fall sollte er froh sein, nur entführt worden zu sein). Man kann einen Mörder ja auch nicht einfach so auf Grund von Bürokratie davonkommen lassen. Das Rechtssystem im Österreich und Deutschland ist schon schwerfällig genug.

Ganz anders sieht die Sache hald aus, wenn er es nicht getan hat. Die Schwierigkeit liegt nun darin das zu entscheiden, dafür wären die Gerichte da. Aber wenn nun der leibliche Vater etwas weiß dass wir nicht wissen ... schwere Sache.
 
Selbstjustiz ist immer ein zweischneidiges Schwert. Meiner Meinung nach ist sie auf das schwerste zu verurteilen und zu bestrafen. Nichtsdestoweniger kann ich es in einer solchen Situation sehr gut nachvollziehen.

ot:
@little tyrolean:
So neu ist das leider nicht. Bereits vor einem Jahr gab es dazu einige Berichte (hier ein Beispiel).
 
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