40.000 US-Dollar Strafe in Filesharing-Verfahren

DerJogi

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Die US-Musikindustrie hat in einem von tausenden Verfahren gegen mutmaßliche Filesharer einen weiteren Sieg errungen. Ein Richter des Bundesgerichts Arizona sprach dem klagenden Label im schriftlichen Verfahren gegen Jeffrey Howell mit Urteil vom Freitag Schadensersatz in Höhe von 40.500 US-Dollar (27.700 Euro) für die unberechtigte Verbreitung von geschützten Musikstücken zu. Zusätzlich muss Howell, der sich selbst verteidigte, 350 US-Dollar Gerichtskosten tragen.

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Die Anwälte des US-Verbandes der Musikindustrie (RIAA) hatten ein Urteil gegen den Beklagten gefordert, weil er Beweismaterial manipuliert und vernichtet habe.

Dem folgt Richter Wake in seiner Begründung. Howell habe "dreist" und in voller Absicht wichtiges Beweismaterial zerstört und dem Verfahren damit jegliche Grundlage entzogen. Der Beklagte, so heißt es in der sieben Seiten langen Begründung (PDF-Datei), habe unter anderem seine Festplatte formatiert und mit einem Programm zur endgültigen Datenlöschung behandelt sowie das Betriebssystem neu aufgespielt, obwohl die Klage bereits zugestellt und ihm im die Vorwürfe bekannt gewesen seien.


Quelle/ganzer Artikel: heise online - 01.09.08 - 40.000 US-Dollar Strafe in Filesharing-Verfahren

Was erwartet das Gericht denn, wenn die Beweismittel beim mutmaßlichen Täter verbleiben? Wenn der PC bzw. die Festplatte des Beschuldigten den einzigen Beweis darstellen, muss das doch sichergestellt werden - oder kann auch ein mutmaßlicher Mörder die Tatwaffe behalten und das Gericht wundert sich dann, dass er seine Fingerabdrücke entfernt?
 
Zusätzlich muss Howell, der sich selbst verteidigte, ...

Egal ob schuldig oder nicht, das ist eine dumme Idee, in den USA wahrscheinlich mehr als hier.

Und wenn er tatsächlich Beweismittel vernichtet hat - das macht man ja auch nicht.
 
Es ist sicherlich keine gute Idee sich selbst zu verteidigen aber (und da kann man natürlich nur mutmaßen) wenn das Geld für einen Anwalt fehlt und (sofern es dort so ist wie hier in D) eine Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen ja auch nicht hilft - welche Wahl hat man dann schon?

Und wenn er tatsächlich Beweismittel vernichtet hat - das macht man ja auch nicht.

Mich wundert es nicht, dass er seine Platte geputzt hat - wahrscheinlich allein aus Reflex als das Schreiben vom Gericht kam ;). Was mich aber wundert ist die Tatsache, dass die Platte bzw. der Rechner überhaupt noch in seinem Besitz war.
 
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