Da hat ein "Kleinkrimineller" in der Schweiz Daten gestohlen, die dazu beitragen könnten etwa 1500 Steuersünder zu entlarven und bietet sie der Bundesregierung für zweieinhalb Millionen Euro zum Kauf an.
Die Bundesregierung ihrerseits überlegt allen ernstes ob sie bei diesem "Schnäppchen" zuschlagen soll.
Sie erhofft sich dabei Steuernachzahlungen von 100 Mio Euro, ohne zu wissen wie "lukrativ" die gestohlenen Daten tatsächlich sind.
Was sagt die Gesetzgebung:
§ 259 StGB Hehlerei:
Sollte die Bundesregierung diesen Ankauf von Diebesgut tatsächlich tätigen, so würde sie sich unweigerlich auf eine Stufe derer Stellen, die sie damit hofft vor den Kadi zerren zu können.
Soweit meine persönliche Meinung dazu.
Was meint ihr?
Die Bundesregierung ihrerseits überlegt allen ernstes ob sie bei diesem "Schnäppchen" zuschlagen soll.
Sie erhofft sich dabei Steuernachzahlungen von 100 Mio Euro, ohne zu wissen wie "lukrativ" die gestohlenen Daten tatsächlich sind.
Was sagt die Gesetzgebung:
§ 259 StGB Hehlerei:
Heiligt der Zweck alle Mittel?(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sollte die Bundesregierung diesen Ankauf von Diebesgut tatsächlich tätigen, so würde sie sich unweigerlich auf eine Stufe derer Stellen, die sie damit hofft vor den Kadi zerren zu können.
Soweit meine persönliche Meinung dazu.
Was meint ihr?