Pflanzliche Öle und Fette, z.T. gehärtet
Das ist ein Beispiel für die legale Verwendung von Oberbegriffen. Bestimmte Zutaten können auch unter einem Klassennamen zusammen gefasst werden, hier: Pflanzliche Öle und Fette. Dadurch können Hersteller flexibler arbeiten. Wenn sie im Zutatenverzeichnis die Verkehrsbezeichnung "Sonnenblumenöl" verwenden würden, müssten sie auch stets Sonnenblumenöl einsetzen. Wird jedoch der Oberbegriff "pflanzliche Öle und Fette" gekennzeichnet, kann der Hersteller je nach Angebotslage die preisgünstigsten Öle und Fette verwenden und somit ganz legal Rezepturänderungen je nach Marktlage vornehmen. Das Endprodukt kann also unterschiedliche (wechselnde) Öle und Fette enthalten, ohne dass Verbraucher dies im Einzelnen erfahren. Werden von Natur aus flüssige Fette und Öle mittels industrieller (chemischer) Verfahren in feste Fette umgewandelt, muss darauf mit der Angabe "gehärtet" bzw. "z.T. gehärtet" (= zum Teil gehärtet) hingewiesen werden.
Stärke oder modifizierte Stärke
Es handelt sich hier um einen vom Gesetzgeber erlaubten Oberbegriff. Der Verbraucher erkennt also nicht, welche Zutat genau sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt. Das ist insbesondere für Menschen mit einer Überempfindlichkeit gegenüber dem Klebereiweiß Gluten (vorhanden in Weizen, Roggen, Hafer, Gerste) nicht ausreichend. Für die Stärkegewinnung werden vorwiegend Mais, Weizen, Reis und Kartoffeln verwendet. Bei der Lebensmittelherstellung werden sie als Verdickungs-, Binde- oder Füllmittel in Backwaren, Süßspeisen, Fertiggerichten und Fleischerzeugnissen eingesetzt.
Die Industrie verändert das Rohprodukt Stärke je nach Verwendungszweck. Sie wird dann physikalisch (z.B. durch Hitze) oder durch Enzyme in ihren Eigenschaften gezielt verändert. Wenn sie chemisch verändert wurde, zählt sie zu den Zusatzstoffen und wird dann mit "modifizierte Stärke" oder E 1410 bis 1450 gekennzeichnet.