Rechtslage unklar, was meint Ihr?

SkyMaster

schläft auf dem Boardsofa
Hallo zusammen, Ich habe mal eine frage die sich hier besonders an Angehende oder fertige Rechtanwälte richtet (natürlich auch alle anderen die so einigermaßen wissen wie hier die Rechtslage ist .....

Also Folgendes, meine Frau ist natürlich Mit den Fahrrad auf ein Gehweg gefahren (Ok, das ist ein Ortnungwiedrigkeit) und auf den Gehweg war eine Hofausfahrt, aus den ein PKW herauskam als meine Frau gerade an der ausfahrt war, Mein Frau konnte nicht mehr rechtseitig bremsen und ist dem PKW mit dem Fahrad in den Kurtflügel gefahren und dabei gestürzt (angeblich sogar über die Motorhaube gerollt).

Der Fahrer ist ausgestiegen und sagte nur Das währe nicht seine Schuld und es währe ja auch nicht passiert, hat den Lenker von Fahrrad wider gerade (mehr oder weniger) gedreht und sagt es währe ja alles in Ordnung. meine Frau sagte dann rufe ich jetzt erst meinen Mann an, da soll der Fahrer sich ins Auto gesetzt haben und weggefahren sein.

Als Ich da angekommen bin, war ich doch sehr erstand über das verhalten, und habe die Polizei zur Hilfe geholt, die hat den Fahrer auch ausfindig machen können, und ihn gebeten doch Bitte wider zurückzukommen um die Sachlage zu klären, der Fahrer kam aber nicht (er saß angeblich beim Zahnarzt) . die Polizei hat dann also ein Unfallbericht geschrieben und gesagt das es nur ein Vorläufiger ist, da ein Strafanzeige gestellt wird (Fahrerflucht mit Personenschaden)

Mein Frau war schon beim Arzt und es wurde ein HWS-Symdrom und ein Prellung der Hüfte festgestellt (und schürfwunden am Knie)
Auch das Fahrrad wurde schon begutachtet, und als Totalschaden eingeschätzt (da alleine die Gabel (mit Feder) nach innen verbogen war.

Dieses wollten wir dann von PKW-faher einklagen (da das rad er nagelneu war (eine Woche alt) und haben ein Rechtsanwalt eingeschaltet (Ohne das wir eine Rechtsschutzversicherung haben). Dieser ist aber nun für 2 Wochen in Urlaubt und kann uns daher kein Auskunft geben!

Heute haben wir ein Schreiben von der Polizei bekommen, wo Drin Steht, das mein Frau als Radfahrer ein Ortnungwiedrigkeit begangen hat (dafür auch belangt wird) und ein Fragebogen zu Hergang und mit der frage ob wir Strafanzeige stellen wollen)

Nun sind wir natürlich sehr verunsichert (da keine Rechtschutz vorliegt) und wollten mal fragen welchen verhalten wohl das beste währe (da mein Frau schon darüber nachdenkt alles fallen zu lassen und die Kosten selbst zu übernehmen).

Uns ist bewusst das eure Aussagen keine rechtskräftigen aussagen sind , aber helfen uns evtl doch schon sehr bei unserer Endscheidung !

gruß
Andy
 
Mmh, ist natürlich schwierig zu sagen!

Erst mal sage ich, es ist die Schuld des Autofahrers, es hätte ja auch ein Kind über den Gehweg fahren können. Dann wäre die Schuld eindeutig beim Autofahrer zu suchen.
Die Frau hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, ok. Stehe ich irgendwo im absolutem Halteverbot und es fährt mich ein anderes Auto an, ist imho der andere Fahrer Schuld.
Ob es eine Teilschuld gibt, keine Ahnung. Ich meine aber, der Ausfahrende muss sich überzeugen, ob wirklich niemand kommt. Zur Not muss dieser aussteigen und schauen! :crazy

Wer macht das schon? Imho hat der Fahrer des Autos zumindest Unfallflucht begangen.

Korregiert, bzw. löscht, was von mir nicht richtig ist.
 
Ich bin kein Anwalt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es am Ende auf eine 50:50-Entscheidung rausläuft. Hätten beide Beteiligten besser aufgepasst und sich korrekt verhalten, wäre nichts passiert.
Das ist aber nur meine subjektive Meinung.
 
Noch zum Nachtrag, an PKW ist angeblich (laut ausage des Fahrer KEIN Schaden (und das obwohl es ein neuer Mercedes Sl war (die sind doch sonst so Pingelich) (ihn ist also keinerlei schaden entstanden (laut aussage)
 
Einfache Rechtslage. Wer aus einer Einfahrt kommt, hat alle Schuld an der Backe kleben. Man hat so rauszufahren, daß niemand gefährtet oder behindert wird. Deiner Frau steht eine kostenpflichtige Verwarnung zu, wird wohl auf 40-60 € rauslaufen, je nach Aktenlage und wessen geistes Kind der Richter ist, der das (ohne Verhandlung) abhandelt. Auf jeden Fall Rechtsverdreher nehmen und Klagen. @ Supi, das geht nicht 50:50 aus. Allerdings, falls der Fahrer ein Bonze ist, ist der RA saugut..... ist's ein einfacher Malocher ist es eine Feld-Wald-Wiesenpfeife, die wir uns so im Normalfalle leisten können.
 
Keine Ahnung - wenn Deine Frau den Reifen getroffen hat, kann schon sein, dass am Auto nichts dran ist. Mir ist auch schon mal jemand auf die Motorhaube gesprungen und da ist (der Haube) nichts passiert.

Ich glaube eher, dass das strafrechtlich und zivilrechtlich getrennt werden muss. Strafrechtlich haben beide was "verbrochen", also meine ich wie Supi, das gleicht sich aus. Zivilrechtlich müssen Ansprüche für Schmerzensgeld etc. ausgehandelt werden. Ich bin ja kein Rechtsanwalt, habe keine Ahnung und fabuliere mal rum: Bei geteilter Schuld muss jeder den Schaden des Anderen tragen, also sollte Deine Frau, meiner Meinung nach, Schmerzensgeld und Ersatz für das Fahrrad bekommen. Der Mercedes-Mensch hat bereits angegeben, keinen Schaden vermelden zu können, bekommt also nix.

Würde mich mal interessieren, wie es weitergeht.
 
Ich kann euch eines Versprechen, ich werde euch hier LAUFEND auf den neusten Stand halten (bis es halt zu ende ist) was aber nicht heist, das noch meineung getippert werden können :)
 
Erfahrungsgemäß gewinnt in Deutschland IMMER der Radfahrer. Auch wenn es in diesem Fall m.E. nicht richtig ist. Die Sache dürfte wohl zu gunsten der Frau des TE ausgehen.
Der weitere Verlauf würde mich allerdings auch interessieren.


Auch wenn sich der Autofahrer falsch verhalten hat gehören Leute wie die Frau des TE in einen Verkehrserziehungskurs. Was hat ein RadFAHRER auf einem FUßweg verloren ?
Nebenbei muss sie schon ganz schön schnell unterwegs gewesen sein um den Drahtesel so zu beschädigen wie beschrieben.
Sie soll nur froh sein das es "nur" ein PKW war und nichts größeres.
 
Erstmal ist es ja so: Wer aus einer Ausfahrt, einem Feldweg oder über einen angesenkten Borstein mit einem Auto fährt, ist immer wartepflichtig. Immer erstmal schauen, welche Verkehrsteilnemhmer den Weg kreuzen - auch wenn diese das in völlig bekloppter Weise tun.

Haste als Autofahrer nur leider manchmal ein echtes Problem: Radfahrer haben leider keinerlei Selbsterhatungstrieb - Verkehrsregeln gelten für sie nicht, nur für andere: Neun von Zehn totgefahrenen Radfahrern sind meiner Meinung nach selbst schuld.

Am meisten rege ich mich über andere Radfahrer auf, wenn ich selbst mit dem Rad unterwegs bin: Rote Ampeln missachten, Vohrfahrt ist auch egal - sollen die Autofahrer doch aufpassen: Zum Kotzen!

Und zu dem Fall hier: Sollte Deine Frau einen Führerschein besitzen, sollte man ihr den für soviel Blödheit auch gleich noch abnhemen! Ich habe überhaupt kein Verständnis für Leute, die anderen die Verantwortung für ihr falsches Handeln an die Backe heften wollen - Sie hat sich falsch verhalten und will dem Unfallgegener jetzt noch einen reinwürgen? Der Autofaher hat auch nicht aufggepasst? Dann stehts ja ungefähr 1:1 zwischen den beteiligten...:smokin
 
Und zu dem Fall hier: Sollte Deine Frau einen Führerschein besitzen, sollte man ihr den für soviel Blödheit auch gleich noch abnhemen! Ich habe überhaupt kein Verständnis für Leute, die anderen die Verantwortung für ihr falsches Handeln an die Backe heften wollen - Sie hat sich falsch verhalten und will dem Unfallgegener jetzt noch einen reinwürgen? Der Autofaher hat auch nicht aufggepasst? Dann stehts ja ungefähr 1:1 zwischen den beteiligten...
:D Typisch Berliner: Nicht dabei gewesen, aber die Situation sofort erkannt und alle Beteiligten verurteilt ...

Bevor Du die SkyMasters Frau ans Kreuz nagelst, solltest Du vielleicht erstmal ein paar wichtige Fragen klären:

1. Hat sich der Autofahrer aus der Hofausfahrt herausgetastet?
(Für mich sieht die "Flucht" des Autofahrers nach wenig Zeit aus, und daraus leite ich mal ab, dass er eher zügig unterwegs war)
2. Wie schnell ist die Radlerin unterwegs gewesen?
3. Wie sind die Bedingungen vor Ort? (Wie breit ist der Fussweg, wie gut ist er einzusehen? usw.)

Natürlich hast Du Recht, unter umständen sollte SkyMaster seine Frau mal übers Knie legen (wenn er sich traut :D), aber es hätte ebenso ein Kleinkind auf dem Fahrrad sein können (was ja nun wohl unbestritten auf den Gehweg gehört). Und das Verhalten des Autofahrers wird ja wohl kaum falscher, wenn ein Kind verletzt wird, oder? Hinzu kommt die "Flucht" vom Unfallort. Als Richter würde ich mir dazu meinen Teil denken ...
 
Moin,

ich hab vor Jahren einen sehr identischen Fall gehabt, der Autofahrer hat die volle Schuld bekommen eben weil er zügig aus der Aufahrt gekommen ist, da sticht das Argument, dass ein Kind angerannt/gefahren kommen kann. Der Autofahrer muss sich langsam aus der Einfahrt tasten, da spielt auch der Bürgersteig keine Rolle im Regelfall da den andere Verkehrsteilnehmer regelgerecht benutzen dürfen und der Autofahrer eindeutig das schlimmere Vergehen begangen hat.

So Kuja, der Frau gehört also der Führerschein entzogen werden Deiner Meinung nach, was machen wir dann mit dem Autofahrer in Relation? Erschiessen? :D
 
Erfahrungsgemäß gewinnt in Deutschland IMMER der Radfahrer. Auch wenn es in diesem Fall m.E. nicht richtig ist. Die Sache dürfte wohl zu gunsten der Frau des TE ausgehen.
Der weitere Verlauf würde mich allerdings auch interessieren.


Auch wenn sich der Autofahrer falsch verhalten hat gehören Leute wie die Frau des TE in einen Verkehrserziehungskurs. Was hat ein RadFAHRER auf einem FUßweg verloren ?
Nebenbei muss sie schon ganz schön schnell unterwegs gewesen sein um den Drahtesel so zu beschädigen wie beschrieben.
Sie soll nur froh sein das es "nur" ein PKW war und nichts größeres.

Hallo, speedguru. Nö, schnell ist nicht erforderlich ;)
nimm mal ein Rad (damenrad 28 ") mit einer gefederten kaben und dann setze das teil mal mit 10-15 Km/h vor ein Stehenden Hinterniss (z.B. wand oder so) wetten das deine Gabel dann an der Federung verbogen ist ;) (bei ein normalen Diskounter RAd (also kein Profirad) dazu kommt das sie noch ein Druck von hinten bekomen hat, da Sie ein Anhängerwagen dahinter hatte (Diese Dinger wo Kinder drinsitzen)

Gruß
Andy
 
Hallo Andy,
erstmal wollen wir doch alle froh sein, das deiner Frau nichts schlimmeres passiert ist. Personenschäden sind doch wohl hässlicher als alle materiällen Schäden.
So jetzt zu deinem "rechtlichen Fragen ", bleibe bei deinem Anwalt und warte ab, denn dein "Rechtsbeistand" steht dir zu.
Ohne Rechtschutz bleiben einige Kosten (eventuell eigene Anwaltskosten) auf Euch sitzen.

1. die Ordnungswiedrigkeit deiner Frau: Sie benutzen als Radfahrer den Fußgängerbereich

10 Euro, Behinderung:15Euro;Gefährdung:20Euro;Unf.:25Euro
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 01/05/2006 (4.Auflage)

weiß nicht ob es da schon etwas neueres gibt.

Und wie die Richter Entscheiden das weiß auch keiner so genau, hier mal ein paar Auszüge( im Anhang)

So und nun, deiner Frau gute Besserung, und warte bis dein Anwalt wieder da ist, oder einen neuen nehmen, wenn ihr nicht warten könnt.
 

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:D Typisch Berliner: Nicht dabei gewesen, aber die Situation sofort erkannt und alle Beteiligten verurteilt
...

Darf ich mal fragen wieviele Berliner du kennst bzw.wie gut du Berlin kennst/ wieoft du schon in Berlin warst? ;)

Leider kann ich zum Thema selber nicht viel sagen da auch ich keine Anwältin bin (bzw.nicht beurteilen kann wer schuld hat und wer nicht) aber ich bin ein absoluter Gegner von Vorurteilen !!!
 
Ähm... beruhigt euch mal wieder. Die Rechtslage ist eindeutig. Beide haben falsch gehandelt.
Es geht ja nur darum, wie man den Autofahrer dazu bringt, das Rad zu ersetzen.
Aber das ist meines Erachtens schon geklärt und kommt nur noch auf den Autofahrer an.;)

Gruß Ares
 
ot:
Darf ich mal fragen wieviele Berliner du kennst bzw.wie gut du Berlin kennst/ wieoft du schon in Berlin warst?
Genug und oft genug um diese spezielle Eigentart der Haupstädter zu kennen (und nicht sonderlich ernst zu nehmen). ;)

Der gemeine Berliner (bei seinem Auftritt in der Fremde) weist für mich erstaunliche Parallelen zum gemeinen Texaner auf. Erst schiessen, dann fragen! :D Natürlich gibt es Ausnahmen (Gott sei dank! :D)


Ähm... beruhigt euch mal wieder.
Ich hoffe hier muss sich niemand beruhigen ... ;)

Die Rechtslage ist eindeutig
Ach? Echt? Dann erklär doch mal, was eindeutig ist (abgesehen davon, dass sich beide falsch verhalten haben. Das steht wohl ausser Frage). Wie wird ein Gericht die Sache bewerten?
 
ot:




Ach? Echt? Dann erklär doch mal, was eindeutig ist (abgesehen davon, dass sich beide falsch verhalten haben. Das steht wohl ausser Frage). Wie wird ein Gericht die Sache bewerten?
ot:


Gestern habe ich Skymaster seine möglichen Optionen per PN gesendet. ;)
Welche er wählt, ist seine Sache. Beide haben Vor- und Nachteile.

Gruß Ares

ot:

PS: Die Eigenarten der Hauptstädter differenzieren sich schon unter den Bezirken. ;)
 
ot:
@Dufti
Dnn kennst du aber auch keine :
Hamburger
Hannoveraner
Kieler
Kölner
Duisburger
Düsseldorfer
Karlsruher
Münchner
etc. (andere Grpßstädte)
 
ot:
Karlsruher und Duisburger kenne ich in der Tat nicht, aber ansonsten vertraue ich meinen Erfahrungen. ;)
Ich empfinde es aber auch als normal und beruhigend, dass jede Region seine Eigenarten hat. Es sind doch diese kleinen Vorurteile, die es so schön machen vom Gegenteil überzeugt zu werden ... ;)
 
50:50? Unwahrscheinlich.
Ordnungswidrigkeit gegen Straftat.

Teilschuld?
Nicht im Strafverfahren wg. Fahrerflucht, da gibt's bestenfalls mildernde Umstände, aber selbst das ist unwahrscheinlich, da der Autofahrer sich anscheinend nicht von der Unverletztheit des Opfers überzeugt hat. Abschürfungen und Prellungen sind immer ein Grund, den Fall sauber abzuschließen und bei Personenschäden ist alleine schon aus Eigeninteresse die Polizei hinzuzuziehen zumal man AFAIK bei Personenschäden sogar dazu verpflichtet ist.

Im Zivilverfahren wg. des Schadensersatzes kann es ganz anders aussehen, ich bin zwar kein Anwalt aber ich vermute mal, dass sich da spätestens die Versicherungsanwälte mit Zähnen und Klauen wehren werden. Dann muss man den Richter nur noch davon überzeugen, dass der Autofahrer einfach zu schnell aus der Ausfahrt kam (Schrittgeschwindigkeit ist schon zu schnell, wenn man die Lage nicht überblicken kann) und man deshalb keine Chance zu bremsen hatte. Das dürfte die Schadensersatzsumme deutlich verbessern...


ot:
Bitte achtet auch in OT auf das erste komische Zeichen meiner Sig, welches heißt: Menschlichkeit. Nichts gegen Lokalpatriotismus, aber wg. flapsiger Sprüche muss man sich doch wirklich nicht in die Haare kriegen, oder? ;)
 
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