SkyMaster
schläft auf dem Boardsofa
Hallo zusammen, Ich habe mal eine frage die sich hier besonders an Angehende oder fertige Rechtanwälte richtet (natürlich auch alle anderen die so einigermaßen wissen wie hier die Rechtslage ist .....
Also Folgendes, meine Frau ist natürlich Mit den Fahrrad auf ein Gehweg gefahren (Ok, das ist ein Ortnungwiedrigkeit) und auf den Gehweg war eine Hofausfahrt, aus den ein PKW herauskam als meine Frau gerade an der ausfahrt war, Mein Frau konnte nicht mehr rechtseitig bremsen und ist dem PKW mit dem Fahrad in den Kurtflügel gefahren und dabei gestürzt (angeblich sogar über die Motorhaube gerollt).
Der Fahrer ist ausgestiegen und sagte nur Das währe nicht seine Schuld und es währe ja auch nicht passiert, hat den Lenker von Fahrrad wider gerade (mehr oder weniger) gedreht und sagt es währe ja alles in Ordnung. meine Frau sagte dann rufe ich jetzt erst meinen Mann an, da soll der Fahrer sich ins Auto gesetzt haben und weggefahren sein.
Als Ich da angekommen bin, war ich doch sehr erstand über das verhalten, und habe die Polizei zur Hilfe geholt, die hat den Fahrer auch ausfindig machen können, und ihn gebeten doch Bitte wider zurückzukommen um die Sachlage zu klären, der Fahrer kam aber nicht (er saß angeblich beim Zahnarzt) . die Polizei hat dann also ein Unfallbericht geschrieben und gesagt das es nur ein Vorläufiger ist, da ein Strafanzeige gestellt wird (Fahrerflucht mit Personenschaden)
Mein Frau war schon beim Arzt und es wurde ein HWS-Symdrom und ein Prellung der Hüfte festgestellt (und schürfwunden am Knie)
Auch das Fahrrad wurde schon begutachtet, und als Totalschaden eingeschätzt (da alleine die Gabel (mit Feder) nach innen verbogen war.
Dieses wollten wir dann von PKW-faher einklagen (da das rad er nagelneu war (eine Woche alt) und haben ein Rechtsanwalt eingeschaltet (Ohne das wir eine Rechtsschutzversicherung haben). Dieser ist aber nun für 2 Wochen in Urlaubt und kann uns daher kein Auskunft geben!
Heute haben wir ein Schreiben von der Polizei bekommen, wo Drin Steht, das mein Frau als Radfahrer ein Ortnungwiedrigkeit begangen hat (dafür auch belangt wird) und ein Fragebogen zu Hergang und mit der frage ob wir Strafanzeige stellen wollen)
Nun sind wir natürlich sehr verunsichert (da keine Rechtschutz vorliegt) und wollten mal fragen welchen verhalten wohl das beste währe (da mein Frau schon darüber nachdenkt alles fallen zu lassen und die Kosten selbst zu übernehmen).
Uns ist bewusst das eure Aussagen keine rechtskräftigen aussagen sind , aber helfen uns evtl doch schon sehr bei unserer Endscheidung !
gruß
Andy
Also Folgendes, meine Frau ist natürlich Mit den Fahrrad auf ein Gehweg gefahren (Ok, das ist ein Ortnungwiedrigkeit) und auf den Gehweg war eine Hofausfahrt, aus den ein PKW herauskam als meine Frau gerade an der ausfahrt war, Mein Frau konnte nicht mehr rechtseitig bremsen und ist dem PKW mit dem Fahrad in den Kurtflügel gefahren und dabei gestürzt (angeblich sogar über die Motorhaube gerollt).
Der Fahrer ist ausgestiegen und sagte nur Das währe nicht seine Schuld und es währe ja auch nicht passiert, hat den Lenker von Fahrrad wider gerade (mehr oder weniger) gedreht und sagt es währe ja alles in Ordnung. meine Frau sagte dann rufe ich jetzt erst meinen Mann an, da soll der Fahrer sich ins Auto gesetzt haben und weggefahren sein.
Als Ich da angekommen bin, war ich doch sehr erstand über das verhalten, und habe die Polizei zur Hilfe geholt, die hat den Fahrer auch ausfindig machen können, und ihn gebeten doch Bitte wider zurückzukommen um die Sachlage zu klären, der Fahrer kam aber nicht (er saß angeblich beim Zahnarzt) . die Polizei hat dann also ein Unfallbericht geschrieben und gesagt das es nur ein Vorläufiger ist, da ein Strafanzeige gestellt wird (Fahrerflucht mit Personenschaden)
Mein Frau war schon beim Arzt und es wurde ein HWS-Symdrom und ein Prellung der Hüfte festgestellt (und schürfwunden am Knie)
Auch das Fahrrad wurde schon begutachtet, und als Totalschaden eingeschätzt (da alleine die Gabel (mit Feder) nach innen verbogen war.
Dieses wollten wir dann von PKW-faher einklagen (da das rad er nagelneu war (eine Woche alt) und haben ein Rechtsanwalt eingeschaltet (Ohne das wir eine Rechtsschutzversicherung haben). Dieser ist aber nun für 2 Wochen in Urlaubt und kann uns daher kein Auskunft geben!
Heute haben wir ein Schreiben von der Polizei bekommen, wo Drin Steht, das mein Frau als Radfahrer ein Ortnungwiedrigkeit begangen hat (dafür auch belangt wird) und ein Fragebogen zu Hergang und mit der frage ob wir Strafanzeige stellen wollen)
Nun sind wir natürlich sehr verunsichert (da keine Rechtschutz vorliegt) und wollten mal fragen welchen verhalten wohl das beste währe (da mein Frau schon darüber nachdenkt alles fallen zu lassen und die Kosten selbst zu übernehmen).
Uns ist bewusst das eure Aussagen keine rechtskräftigen aussagen sind , aber helfen uns evtl doch schon sehr bei unserer Endscheidung !
gruß
Andy