[Diskussion] Mitleids-Blockbuster

Alvias

Erster Beitrag
Mitleids-Blockbuster

Hi,

Hab da mal ne kleine Geschichte, die mir passiert ist und die eure Aufmerksamkeit verdient, bzw. zu der ich mir nen paar Antworten erhoffe.

Also (Ich mach das mal halb Anonym) ich bin jetzt 22 und wurde während der 13. Klasse mit 19 gemustert...Bei der Musterung lief alles ganz gut und ich wurde T1 gemustert. Zum Bund wollte ich nicht, hatte eigentlich gehofft, dass sie mich vielleicht ausmustern, aber die Chancen waren nicht groß, weil ich recht gesund und sportlich bin...nuja, dann wurde ich danach gefragt, ob ich denn verweigern will und da ich auf keinen Fall zum Bund wollte, habe ich natürlich JA gesagt, weil man ja mit T1 auf jeden Fall gezogen wird.

Bis hier hin ist das ganze erstmal uninteressant, aber das Wissen war notwendig. Hab dann ne erfolgreich verweigert und mich erstmal wegen ner Ausbildung zurückstellen lassen, dachte die schaffen das zwischendurch vielleicht ab...Haben se aber nicht. Jetzt im Januar war ich fertig mit der Ausbildung und hab jetzt am 01.02 meine Zivildienst angefangen. Am 02.02 (also gestern) hatte ich dann meine Eingangsuntersuchung. Lief ganz normal, als ich mich dann aber hinstellen sollte meint der Arzt:

"Wer hat Sie denn damals T1 gemustert, Sie haben doch (den genauen Ausdruck weiss ich nicht mehr) Knick-, Spreiz-, Senkfüße (oder so). Das doch laut Liste T3"....*schluck*...Bitte was? Er noch mal sein fachspruch, bis er dann meinte, dass das Plattfüße heisst. Da konnte ich dann was mit anfangen, aber ich war erstmal baff, dass ich eigentlich T3 gemustert hätte werden sollen und das jetzt wo ich den Zivi nach der Ausbildung in einer anderen Stadt angefangen habe, erfahre. Ich meine dann hätte ich ja nicht verweigert, weil mit T3 biste ja so gut wie raus. Noch ärgerlicher ist, dass ich an den Übernahmevorstellungsgesprächen etc. nicht teilgenommen habe, weil wer nimmt mich schon, wenn der andere sofort verfügbar ist, ich aber erst in 9 Monaten.

Würde mich mal interessieren, was ihr dazu meint und was ihr an meiner Stelle nun machen würdet. Weiss vielleicht einer, ob das mit den Füßen wirklich T3 ist?

Würde mich über eure Meinungen (andere als: HAHA) freuen!

Gruß der gizmo

P.S.: Keine Ahnung, ob das in diese Forum Kategorie gehört, habs nach besten Wissen mal hier gepostet! Dachte es interessiert euch ;)
 
Ich verstehe Dein Problem nicht so ganz: Du wolltest nicht zur Bundeswehr und das hast Du ja wohl geschafft. Egal wie!

Wir hatten damals übrigens einen Wehrpflichtigen bei uns in der Kompanie, der eigentlich nicht hätte eingezogen werden dürfen/sollen, weil er zwei oder drei Brüder hatte, die schon gedient hatten. Damit hätte er sofort nach Hause gehen können. Wollte er aber nicht, er fand es viel geiler bei der Bundeswehr den Bocklosen zu spielen ...
 
"PK" sagen wir hier im Badischen in solchen Fällen: Pech khätt! ;)
An Deinem Beispiel wird deutlich, wie absurd es ist, an der Wehrpflicht festzuhalten, denn Gerechtigkeit gibt es da keine mehr. Ob man gezogen wird oder nicht, ist mehr oder minder dem Zufall überlassen, das kann es einfach nicht sein
 
Hmmm, das mit dem T1 und den anderen Teilen ist so ne Sache
Klar, T1 und T2 MÜSSEN entweder Zivildienst oder Wehrdienst machen.
T3 KÖNNEN beides machen, MÜSSEN aber nicht.
Ab T4 MUSS mach nichts mehr machen und KANN es auch nicht mehr.

Als ich gemustert wurde, war grad ne Diskussion, ob die T3er auch zu den T1 und T2er gezählt werden sollten, darum bin ich auch anerkannter Kriegsdienstverweigerer.
Naja, ich habe dann garnichts von beiden gemacht;)
 
Hallo Alvias - Erst mal ein herzliches Willkommen :)

Wenn ich mich an meine eigene Musterung erinnere fällt mir auf, dass da wohl stellenweise mit zweierlei Maß gemessen wird. Die ist zwar schon 35 Jahre her, aber durch deine Frage plötzlich wieder sehr präsent. Auf ein Verfahren zur Anerkennung als Wehrdienstverweigerer hatte ich als Halbwüchsiger nicht die Nerven. Zumal die Geschichte damals noch etwas härter gehandhabt wurde.
Mir haben die Jungs beim Kreiswehrersatzamt absolute Rot/Grün-Blindheit attestiert und dabei den Spruch losgelassen: "Den billigen Führerschein können Sie vergessen". Nach der Grundausbildung bei den Pionieren (tief stechen und weit schmeißen), habe ich dann alle Scheine gemacht, die ein Kraftfahrer braucht, von Klasse A bis C/E.
Vielleicht siehst du die ganze Sache auch einmal von einer anderen Seite, einer ganz anderen. Aufgrund unserer heutigen Regierungsform hast du alle Möglichkeiten dich gegen Entscheidungen jedweder Art zu wehren. Es hat aber Zeiten gegeben, da hätten dich die Schergen des GröFaZ an die Wand gestellt. Verweigerer wurden als Wehrkraftzersetzer oder Hochverräter abgeurteilt. Diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei, aber sie gehören eben zu unserer Vergangenheit.
Jetzt aber Ernst beiseite.
Für deine Bemühungen wünsche ich alles Gute und an Bord viel Spaß.

maetes
 
T1 T2 T3 T4 ? kann mir jemand erklären was das heißt oder zu beteuten hat.









@Alvias
Herzlich Willkommen :)
 
T1 T2 usw. das T steht für TAGLICHKEIT.
Die einzelnen Tauglichkeitsstufen geben eine Art GRAD an, würde ich sagen.
T5 ist ein absuluter Härtefall, d.h. einer, der im Rollstuhl sitzt, o.ä.
Einer, wie ich, mit Allergien, Brille und damals Zahhnspange, bin T3.

Naja, mit T1 musste schon Topfit sein, ohne irgendwelche "Mängel"
 
Wenn man nicht zur Bundeswehr will (und auch kein Zivi), dann sollte man sich auf die Musterung wie auf eine Prüfung vorbereiten. Kenne auch ein paar, die eigentlich Topfit sind, die trotzdem ausgemustert wurden. Alles eine Frage der Vorbereitung und dafür gibt es genügend Stellen die einem dabei Helfen.
Tja, das ganze funktioniert wahrscheinlich, solange die Zahl der Wollenden und der Leute die sich übers Ohr hauen lassen die "Mindeseinzugszahl" überschreitet, wobei es wohl nicht sehr viele Wollende gibt.
Ich würd sagen, dass du die Sache zu naiv angegangen bist. Also, Pech gehabt.
 
Mausi24 schrieb:
T1 T2 T3 T4 ? kann mir jemand erklären was das heißt oder zu beteuten hat.
@Alvias
Herzlich Willkommen :)

mach ich doch gerne...;)

1 T1 und T2 (wehrdienstfähig)

- T1 (voll verwendungsfähig)
keine Gesundheitsstörungen
keine Verwendungsausschlüsse im Verwendungsausweis
(Gesunder und durchschnittlich trainierter Jugendlicher)
Körpergröße mindestens 1,78 m, maximal 1,95 m
keine Fehlsichtigkeit größer als +/- 1 Dpt
keine feste vornliegende Zahnspange

- T2 (verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten)
leichte Gesundheitsstörungen.
Gesunder Jugendlicher mit u. a.
beginnenden Wirbelsäulen- und Gelenkveränderungen
Allergien mäßiger Ausprägung (z. B. Heuschnupfen)
Brille bis zu Werten von +/-8 Dpt (sph), +/-5 (cyl)
Problemen mit den Augen, z. B. Rot/grün Schwäche
feste Zahnspange (macht wegen Induktion den Dienst am Radar unmöglich)

- T3 (verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten)
Dieser Verwendungsgrad entfiel mit Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Oktober 2004. Die Krankheiten, die bis dahin zur Einstufung T3 führten, wurden in den Katalog des Grades T5 aufgenommen und führen damit zur Ausmusterung. Alle, die bis zum 1. Oktober 2004 mit T3 gemustert wurden, wurden in T5 eingestuft. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits einen Dienst ableistete, hatte die Wahl, den Dienst bis zum Ende abzuleisten oder sich entlassen zu lassen. Für Reservisten/Reservistinnnen hat man die Möglichkeit geschaffen mit der Einstufung T6 weiterhin freiwillig Dienst zu leisten.

- T4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig)
Feststellung einer Gesundheitsstörung, die in ihrer Auswirkung auf den Wehrdienst oder in ihrem Verlauf innerhalb von vier Wochen noch nicht abschließend beurteilbar ist, wobei von einem durch Therapie oder Zeitablauf besserungsfähigen Gesundheitszustand ausgegangen werden kann. z. B.: Kürzlich erlittener Unfall mit Knochenbrüchen, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss, da beispielsweise Bewegungseinschränkungen verbleiben können oder Wirbelschäden bei nicht ausgewachsenen Männern, wenn eine Beurteilung erst nach dem Wachstumstillstand möglich sein sollte.

- T5 (nicht wehrdienstfähig)
Feststellung einer schweren Gesundheitsstörung. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten. z. B.:

Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes oder Mukoviszidose, nach Schwere der Krankheit wird nicht unterschieden)
schwerste Wirbelsäulenverbiegungen (Buckelbildung)
schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen
Krebs
Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Fehlsichtigkeiten als unter „T2“
Suizidgefährdung
Fehlen der notwendigen Körperstatur (Größe, Gewicht)
Wehrpflichtiger ist aus anderen medizinischen Gründen nicht in der Lage in militärischer Gemeinschaft zu leben (Allergien, besonders gegen Nahrungsmittel, die eine Gemeinschaftsverpflegung unmöglich machen u. ä.)
Die Anzahl der Gesundheitsstörungen ist nicht für die Vergabe des Tauglichkeitsgrades ausschlaggebend. Für jede Gesundheitsstörung in jeder Ausprägung ist einzeln ihre Auswirkung auf die Belastungen des Grundwehrdienstes festgelegt worden. Das heißt, auch bei Vorliegen mehrerer Gesundheitsstörungen mit dem gleichen Schweregrad erfolgt keine Summierung, die eine Höherstufung des Tauglichkeitsgrades bedingt. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach der schwersten bestehenden Gesundheitsstörung.

- T6 (wehrdienstfähig als Reservist/dienstfähig als Reservistin)
Da mit dem Wegfall des T3 nach der Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Oktober 2004 alle Soldaten/Soldatinnen der Reserve zu T5 heruntergestuft hätten werden müssen, hat man für Reservisten/Reservistinnen den Tauglichkeitsgrad T6 eingeführt. Für den T6 ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich. Liegt die dem Kreiswehrsamt vor, können Reservisten/Reservistinnen freiwillig an Wehrübungen und Auslandseinsätzen teilnehmen.



aber jetzt mal zum eigentlichem thema von Alvias...:D

tja alter, da würd ich sagen .... dumm gelaufen !!! und sorry, das ich das jetzt so sage, aber du wärst gut beraten gewesen, wenn du dich vorher informiert hättest. unter umständen hättest du dir den zivi dienstauch auch ersparen können. das i-net, was es ja nicht erst seit gestern gibt, gibt da ja einiges her... gelle;)

aber auch nur mal so daher gesagt..
man geht zur musterung, wird auf seine tauglichkeit untersucht, die verwendungsfähigkeit darf natürlich nicht vergessen werden.... da wird man ja getestet, und bekommt, wenn es den so sein sollte, später schriftlich mitgeteilt, das man gezogen wird. das prozedere dauert ja ein paar monate.
in dieser zeit hätte man immer noch die möglichkeit, kniffe und tricks anzubringen, um sich zu drücken zu können...

um das "drücken" gehts doch. das ist doch der punkt.

bei der heute veränderten lage (sprich auftrag der bw) ist es gar nicht so einfach taugliche zu rekrutieren. das ist fakt. (siehe auch IFOR, KFOR usw. sprich: die bundeswehr wird nicht nur für die verteitigung der brd eingesezt, oder für den bündnisfall. nein, auch viele andere auslandseinsätze haben das bild der bw verändert. genau dafür taugliche soldaten zu finden ist schwierig geworden.

junge menschen die keine lust haben zu dienen, den es ist ja lästig .... 10 monate grundwehrdienst zu leisten, kann man noch verstehen...

dann machen sie eben zivildienst.

aber so ganz drum rum kommen:rolleyes: , weil man jetzt ein haar in der suppe gefunden hat?

na klar, hat man verdienstausfall. da kommste aus der ausbildung, kannst jetzt richtig kohle verdienen. und da kommt einem so ein scheiß dazwischen... ist schon ärgerlich.
aber tröste dich, so ist es tausenden genauso ergangen. und ... sie haben es überlebt.

sich aber grundsätzlich drücken wollen find ich nicht in ordnung;)
 
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