Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen zulässig ist und damit die Rechte der Arbeitnehmer entscheidend geschwächt.
Eigentlich sind befristete Arbeitsveträge eine gute Sache: Hat ein Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum erhöhten Personalbedarf, kann es diesen auf diese Art ausgleichen. Der Arbeitnehmer weiß von Anfang Bescheid - ein fairer Deal.
Befristete Arbeitsverträge können außerdem helfen, die Seuche Zeitarbeit zumindest ein bisschen einzudämmen.
Damit wären dann aber auch schon alle Vorteile aufgezählt - zumindest aus Sich der Arbeitnehmer. In der Praxis wird mit den Befristungen nämlich in aller Regel nur ein fieses Spiel gespielt: Da werden Leute mit der Aussicht auf eine unbefristete Anstellung eingestellt und leisten natürlich brav unbezahlte Überstunden, sind nicht krank und mucken auch sonst im Betrieb nicht auf. In eine Gewerkschaft einzutreten oder sich anderweitig zu organisieren, kommt einem befristeten Arbeitnehmer nicht in den Sinn. Zur Belohnung gibt es dann in nicht seltenen Fällen einen Tritt in den Allerwertesten. Oder - wenn der Arbeitnehmer wirklich noch gebraucht wird - es kommt zu einer Verlängerung der Befristung, und noch einer, und noch einer...
Vor dem EuGH geklagt hatte eine Frau, die beim Amtsgericht Köln in elf Jahren insgesamt dreizehn befristete Arbeitsverträge erhalten hat - sie war jeweils als Vertretung für zeitweilig abwesende Mitarbeiter eingesetzt worden.
Die Klage auf Festanstellung wurde vom EuGH nun endgültig zurückgewiesen.
Mit der Begründung und einer Aufforderung haben sich die Richter vollkommen lächerlich gemacht.
Die mehrfache Verlängerung sei nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen - als ob es einen Arbeitgeber gäbe, der sich solche Gründe nicht in zwei Minuten aus dem Ärmel schüttelt.
Außerdem wurden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, klare Regeln zu definieren, die einen Missbrauch von Befristungen verhindern - paradoxer und scheinheiliger geht es wohl kaum.
Mit diesem Urteil haben die EU-Richter das Erpressungsmodell der Arbeitgeber für rechtens erklärt.
Totschlagargumente wie "soll doch froh sein, wer überhaupt Arbeit hat" dürfen hier meiner Meinung nach keinesfalls gelten.
Eigentlich sind befristete Arbeitsveträge eine gute Sache: Hat ein Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum erhöhten Personalbedarf, kann es diesen auf diese Art ausgleichen. Der Arbeitnehmer weiß von Anfang Bescheid - ein fairer Deal.
Befristete Arbeitsverträge können außerdem helfen, die Seuche Zeitarbeit zumindest ein bisschen einzudämmen.
Damit wären dann aber auch schon alle Vorteile aufgezählt - zumindest aus Sich der Arbeitnehmer. In der Praxis wird mit den Befristungen nämlich in aller Regel nur ein fieses Spiel gespielt: Da werden Leute mit der Aussicht auf eine unbefristete Anstellung eingestellt und leisten natürlich brav unbezahlte Überstunden, sind nicht krank und mucken auch sonst im Betrieb nicht auf. In eine Gewerkschaft einzutreten oder sich anderweitig zu organisieren, kommt einem befristeten Arbeitnehmer nicht in den Sinn. Zur Belohnung gibt es dann in nicht seltenen Fällen einen Tritt in den Allerwertesten. Oder - wenn der Arbeitnehmer wirklich noch gebraucht wird - es kommt zu einer Verlängerung der Befristung, und noch einer, und noch einer...
Vor dem EuGH geklagt hatte eine Frau, die beim Amtsgericht Köln in elf Jahren insgesamt dreizehn befristete Arbeitsverträge erhalten hat - sie war jeweils als Vertretung für zeitweilig abwesende Mitarbeiter eingesetzt worden.
Die Klage auf Festanstellung wurde vom EuGH nun endgültig zurückgewiesen.
Mit der Begründung und einer Aufforderung haben sich die Richter vollkommen lächerlich gemacht.
Die mehrfache Verlängerung sei nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen - als ob es einen Arbeitgeber gäbe, der sich solche Gründe nicht in zwei Minuten aus dem Ärmel schüttelt.
Außerdem wurden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, klare Regeln zu definieren, die einen Missbrauch von Befristungen verhindern - paradoxer und scheinheiliger geht es wohl kaum.
Mit diesem Urteil haben die EU-Richter das Erpressungsmodell der Arbeitgeber für rechtens erklärt.
Totschlagargumente wie "soll doch froh sein, wer überhaupt Arbeit hat" dürfen hier meiner Meinung nach keinesfalls gelten.