Die Galgenfrist gilt noch für diese Urlaubssaison, denn das Gesetz soll frühstens zum 01.Oktober in Deutschland wirksam sein. Der Bundestag hat es jetzt durchgewunken, aber wie es so oft ist, muss auch hier der Bundesrat in letzter Instanz zustimmen. Ob er das tut, hängt auch von den Formulierungen ab, denn man möchte damit auch nicht gleich wieder in Karlsruhe auftauchen. Danach sollen Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland von mehr als 70 Euro in Zukunft von deutschen Behörden vollstreckt werden.
Man muss auch davon ausgehen, dass wegen unterschiedlicher Verfassungsgrundlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten es noch dauert, bis das Gesetz tatsächlich wirksam wird.
Deutschland musste hier an vielen Stellen eigene Gesetze verändern, wie zum Beispiel die Halterhaftung, denn Deutschland kann nach dem Prinzip "Wo keine Schuld ist, kann auch nicht bestraft werden" ein Autohalter grundsätzlich nicht für einen Verstoß zur Rechenschaft gezogen werden, den ein anderer Fahrer mit dem Fahrzeug begangen hat. Und so müssen die Begleitgesetze nun sicherstellen, dass bei der Vollstreckung entsprechend unterschieden wird, was in anderen EU-Ländern jetzt schon anders ist - dort gilt mitunter eine Art Generalhaftung des Halters.
Ich stelle mir das sehr schwierig vor, denn in Frankreich werden sehr oft z.B. ausländische Fahrzeuge geblitzt, während man die einheimischen durchwinkt. :devil
Auch müsste man die Strafen in ganz Europa vereinheitlichen, sonst wäre das einfach Nonsens. In Deutschland gelten ja zum Teil völlig andere Geschwindigkeitsregelungen, die unsere Nachbarstaaten auch am liebsten weg sehen würden.
Schauen wir mal was noch kommt, auf jeden Fall passt gut auf euch auf.
Quelle
Man muss auch davon ausgehen, dass wegen unterschiedlicher Verfassungsgrundlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten es noch dauert, bis das Gesetz tatsächlich wirksam wird.
Deutschland musste hier an vielen Stellen eigene Gesetze verändern, wie zum Beispiel die Halterhaftung, denn Deutschland kann nach dem Prinzip "Wo keine Schuld ist, kann auch nicht bestraft werden" ein Autohalter grundsätzlich nicht für einen Verstoß zur Rechenschaft gezogen werden, den ein anderer Fahrer mit dem Fahrzeug begangen hat. Und so müssen die Begleitgesetze nun sicherstellen, dass bei der Vollstreckung entsprechend unterschieden wird, was in anderen EU-Ländern jetzt schon anders ist - dort gilt mitunter eine Art Generalhaftung des Halters.
Ich stelle mir das sehr schwierig vor, denn in Frankreich werden sehr oft z.B. ausländische Fahrzeuge geblitzt, während man die einheimischen durchwinkt. :devil
Auch müsste man die Strafen in ganz Europa vereinheitlichen, sonst wäre das einfach Nonsens. In Deutschland gelten ja zum Teil völlig andere Geschwindigkeitsregelungen, die unsere Nachbarstaaten auch am liebsten weg sehen würden.
Schauen wir mal was noch kommt, auf jeden Fall passt gut auf euch auf.
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