Information Das Knöllchen hat Zukunft in ganz Europa

Gamma-Ray

Moderator
Teammitglied
Die Galgenfrist gilt noch für diese Urlaubssaison, denn das Gesetz soll frühstens zum 01.Oktober in Deutschland wirksam sein. Der Bundestag hat es jetzt durchgewunken, aber wie es so oft ist, muss auch hier der Bundesrat in letzter Instanz zustimmen. Ob er das tut, hängt auch von den Formulierungen ab, denn man möchte damit auch nicht gleich wieder in Karlsruhe auftauchen. Danach sollen Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland von mehr als 70 Euro in Zukunft von deutschen Behörden vollstreckt werden.
Man muss auch davon ausgehen, dass wegen unterschiedlicher Verfassungsgrundlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten es noch dauert, bis das Gesetz tatsächlich wirksam wird.

Deutschland musste hier an vielen Stellen eigene Gesetze verändern, wie zum Beispiel die Halterhaftung, denn Deutschland kann nach dem Prinzip "Wo keine Schuld ist, kann auch nicht bestraft werden" ein Autohalter grundsätzlich nicht für einen Verstoß zur Rechenschaft gezogen werden, den ein anderer Fahrer mit dem Fahrzeug begangen hat. Und so müssen die Begleitgesetze nun sicherstellen, dass bei der Vollstreckung entsprechend unterschieden wird, was in anderen EU-Ländern jetzt schon anders ist - dort gilt mitunter eine Art Generalhaftung des Halters.

Ich stelle mir das sehr schwierig vor, denn in Frankreich werden sehr oft z.B. ausländische Fahrzeuge geblitzt, während man die einheimischen durchwinkt. :devil

Auch müsste man die Strafen in ganz Europa vereinheitlichen, sonst wäre das einfach Nonsens. In Deutschland gelten ja zum Teil völlig andere Geschwindigkeitsregelungen, die unsere Nachbarstaaten auch am liebsten weg sehen würden.

Schauen wir mal was noch kommt, auf jeden Fall passt gut auf euch auf. ;)

Quelle
 
Hahahahaha ..... ROFL!
Bin schonmal gespannt, wie lange das dauert, bis ein Knöllchen eingetrieben wird, wenn der
Halter in Griechenland oder in der Türkei lebt? :lachweg :auslachen

Auf dem "Papier" sieht immer alles Easy aus, was unsere "EU-Korinthenka**er" und EU-"Akten-Zombies" von sich geben.


tty.
 
Solange die mir nicht meine Tickets aus 2003 und 2004 aus dem Königreich zuschicken ist alles im grünen Bereich. ;)

Wenn doch, melde ich Insolvenz an ...

Ich finde es aufgrund der unterschiedlichen Maßstäbe sehr unglücklich. Während man in Deutschland für einen abgelaufenen Parkschein 10-15€ bezahlt, werden für das gleiche Vergehen in London 50 Pfund fällig, aber auch nur, wenn man in den ersten 14 Tagen bezahlt. Danach sind es schon 100 Pfund. Sowas wie eine Karenzzeit gibt es dort nicht, ist die Parkuhr eine Sekunde drüber, hat man im schlimmsten Fall schon das Ticket hinterm Wischer.
 
Ich bekam schon mal ein Knöllchen, weil ich mit der Motorhaube außerhalb der Parkzone war, die vorderen Räder standen auf der weiße Linie, weil das Auto hinter mir auch so geparkt hat. Als ich wieder kam, war das hintere Auto weg, und bei mir war der Zettel dran. Wegen 10 Euro habe ich mich nicht beschwert und habe bezahlt.
 
Ich stelle mir das sehr schwierig vor, denn in Frankreich werden sehr oft z.B. ausländische Fahrzeuge geblitzt, während man die einheimischen durchwinkt.

Das kann ich so nicht bestätigen! Auf den Autobahnen sind sehr viel mehr Zivilstreifen mit Kamera unterwegs, als in vergangenen Jahren. Wenn diese ein Fahrzeug angehalten hatten, waren es überwiegend einheimische Fahrzeuge.
Bin aber auch schon mal Sonntagsmorgen aus Paris heraus gefahren. Hatte dann einen Bulli vor mir, der mich "nervte", weil ich nicht weit genug voraus schauen konnte, mit knapp 150 km/h überholt. Da leuchtete rechts an der Autobahn ein Schild auf, verstand es aber nicht. 200 m weiter leuchtete dann ein Schild auf, da stand mein Kennzeichen. :eek:

Da ich danach nicht angehalten wurde, war mir klar, es war nur ein "erhobener Zeigefinge!". So nach dem Motto: Bursche fahr langsamer. :ROFLMAO:

Auf der anderen Seite, hatte ein Kollege in GB nur nach einer kurzen Zeit eine Parkkralle an seinem Fahrzeug. Das Halteverbotsschild war angeblich so versteckt und kaum zu sehen. Mit 170 Euro war er dann dabei.
Ansonsten halte ich mich strengstens an die ausländischen Verkehrsregeln, meistens fahre ich mit Tempomat.:06src:
 
Man kann nicht für sachen bestraft werden, für die es damals kein Gesetz gab. Es kann nicht sein, dass die da Knöllchen bekommst.
Man beachte den Smilie! ;)

Abgesehen davon, sollte man jetzt schon vorsichtig sein, denn entscheidend ist nicht der Tag des Vergehens, sondern wann das Verfahren eingeleitet wurde. Diese Formulierung habe ich gerade irgendwo im Netz gefunden und mir steht das nächste Fragezeichen im Gesicht. Wie ist das mit der "Verjährung" des Vergehens? Sind die Regelungen EU-weit gleich?
 
Abgesehen davon, sollte man jetzt schon vorsichtig sein, denn entscheidend ist nicht der Tag des Vergehens, sondern wann das Verfahren eingeleitet wurde. Diese Formulierung habe ich gerade irgendwo im Netz gefunden (...)
Das würde gegen die Rechtssicherheit verstoßen. Mit der Begründung könnte man jeden für alles haftbar machen was er in der Vergangenheit getan hat, wenn man irgendwann ein Gesetz erlässt, man müsste halt nur das Verfahren erst nach dem Gesetzeserlass eröffnen ;)

Und ja, die Rechtssicherheit gilt in allen Rechtsstaaten, den genau das ist die Grundlage dafür, dass ein Rechtsstaat sich überhaupt als solchen bezeichnen darf.

Zumal in dem Moment, in dem das Knöllchen ausgestellt wurde, das Verfahren eröffnet wurde - also bei einem 3 Jahre alten Knöllchen vor 3 Jahren.

Was sie allerdings jetzt einleiten können wäre das Mahn- und Zahlungsverfahren - denn man hat ja immer noch nicht gezahlt, obwohl man gegen das schon damals geltende Recht verstoßen hat. In so fern wäre es völlig legitim, in den Grenzen des Verfalls eines Titels die Forderungen entsprechend dieses Titels auch noch nach Jahren einzutreiben ;)

Aber ich bin kein Rechtsanwalt und "irgendwo" im Netz ist genau so gut wie mein Empfinden. Ein echter Rechtsanwalt kann und darf da Klarheit verschaffen, wenn man es genau wissen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie läuft das denn dann, wenn man Einspruch erhebt?
Regeln das dann die deutschen Behörden, wenn ja, nach welchen Gesetzen? Oder geben die den Vorgang zurück?

Und dann ist alles wieder wie zuvor, und die Fremdstaten müssen schauen, wie sie an den Deutschen ran kommen?

hat_3.gif
 
Oben