A
auenteufel
Gast
Hier heißt es:
"Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich (Liste) reden Tacheles mit den Anbietern von Internetportalen und -diensten: Am 26./27.11.2009 stimmten sie einem Antrag (pdf) Mecklenburg-Vorpommerns zu, wonach die IP-Adressen von Internetnutzern auch für Anbieter von Internetdiensten ein personenbeziehbares Datum darstellen, das dem Datenschutzrecht unterliegt. Ohne bewusste, eindeutige Einwilligung des Nutzers dürften IP-Adressen daher nur gekürzt zur statistischen Analyse des Nutzungsverhaltens verwendet werden."
Und weiter:
"Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist."
Verstehe ich das richtig; die Auswertung der IP's ist nun definitiv untersagt und somit auch nicht Gerichtsverwertbar?
"Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich (Liste) reden Tacheles mit den Anbietern von Internetportalen und -diensten: Am 26./27.11.2009 stimmten sie einem Antrag (pdf) Mecklenburg-Vorpommerns zu, wonach die IP-Adressen von Internetnutzern auch für Anbieter von Internetdiensten ein personenbeziehbares Datum darstellen, das dem Datenschutzrecht unterliegt. Ohne bewusste, eindeutige Einwilligung des Nutzers dürften IP-Adressen daher nur gekürzt zur statistischen Analyse des Nutzungsverhaltens verwendet werden."
Und weiter:
"Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist."
Verstehe ich das richtig; die Auswertung der IP's ist nun definitiv untersagt und somit auch nicht Gerichtsverwertbar?