Grünes Licht für Filesharing?

A

auenteufel

Gast
Hier heißt es:

"Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich (Liste) reden Tacheles mit den Anbietern von Internetportalen und -diensten: Am 26./27.11.2009 stimmten sie einem Antrag (pdf) Mecklenburg-Vorpommerns zu, wonach die IP-Adressen von Internetnutzern auch für Anbieter von Internetdiensten ein personenbeziehbares Datum darstellen, das dem Datenschutzrecht unterliegt. Ohne bewusste, eindeutige Einwilligung des Nutzers dürften IP-Adressen daher nur gekürzt zur statistischen Analyse des Nutzungsverhaltens verwendet werden."

Und weiter:

"Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist."

Verstehe ich das richtig; die Auswertung der IP's ist nun definitiv untersagt und somit auch nicht Gerichtsverwertbar?
 
Würd ich gerne so sehen, aber daran glaube ich nur bedingt. Spätestens wenn IPs zeitnah abgegriffen werden, zB wenn ein Torrenttracker ausgehoben und mitprotokolliert wird und die IPs ad hoc während der Internetsitzung der Nutzer erhoben werden, dann bringt einem o.g. Papier nicht viel. Denn zur Laufzeit müssen ja vollständige IPs gehandelt und übertragen werden, damit der Datenstrom überhaupt funktioniert. Dass er nicht länger als zur Nutzung gespeichert wird, mag zwar kurzfristig einen Effekt haben, letzten Endes aber wird halt dann eben in Echtzeit abgefragt und der Nutzer ausfindig gemacht. Denn zumindest während der Internetsitzung darf protokolliert und gespeichert werden ("um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen").

Monate später Abmahnungen verschicken wird dadurch womöglich eingedämmt, wofür ja zB "Digiprotect" bekannt ist (siehe google oder beliebige Suchmaschinen). Die Herausgabe an ermittelnde Behörden wird dadurch ebenfalls nicht sonderlich eingeschränkt, möglicherweise wird eben nur das Zeitfenster kleiner.

Was mich an dem Artikel aber eher interessiert, inwiefern würde da Supi eines auf den Deckel kriegen können? Denn auch das vB ist "US-amerikanische[r] Software zur Bereitstellung von Internetportalen", zumindest bietet es doch die gleichen Log- und Datenbankfunktionen zum Erfassen und Speichern der IPs, denn beispielhaft genannt ist zb schon "Bildblogger Stefan Niggemeier [...] die Protokollierung von IP-Adressen [...] verboten worden.". Was ich jetzt allerdings nicht weiss: inwieweit ist das Alles tatsächlich schon Gesetz, und inwiefern widerspricht das den Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung seitens der Zugangsanbieter?

LG
 
Hierbei handelt es sich, meines Erachtens nach, um die Einstufung der IP-Adresse als personenbezogenes Datum, welche somit dem Datenschutzrecht unterliegt und nicht zur statistischen Analyse des Nutzungsverhaltens verwendet werden darf. Es geht also um statistische Analysen und die Weitergabe der IP-Adresse an Dritte. Die Vorratsdatenspeicherung, die mit dem 1. Januar 2008 in Kraft trat, ist davon bestimmt nicht betroffen.
Datenschützer wollen Webanalysediensten Fesseln anlegen
 
..und die Weitergabe der IP-Adresse an Dritte.
Und genau das ist doch der Knackpunkt. Um die Verbindung auf einen Torrenttracker zu analysieren, werden bislang Daten an Dritte (z.B. Digiprotect) weitergegeben. Dies sollte jetzt nicht mehr möglich sein. Um aus der Vorratsdatenspeicherung nun den Filesharer zu ermitteln, müsste (von z.B. Digiprotect) eine Anzeige gegen Unbekannt erfolgen und nicht - wie bislang - gegen eine, aus den IP-Daten bereits bekannte, Person. Die Personenfeststellung obläge dann wieder ausschließlich den Ermittlungsbehörden. Die werden aber nur im Strafrecht tätig und halten sich aus Zivilrecht raus. Jede Abmahnung bzgl. Filesharing käme dann also illegal zustande.
 
Ich persönlich finde die Überschrift und damit die Verquickung von Filesharing und Vorratsdatenspeicherung/Datenschutz ein wenig unglücklich.

Natürlich ist Filesharing nichts Illegales, und nur weil eine verschwindend geringe Minderheit diese Technik für Rechtsverletzungen benutzt, ist der Begriff völlig zu Unrecht negativ besetzt :angel.

Wenn diese unsäglichen Regelungen tatsächlich wieder eingestampft werden müssten, dann wäre das für mich in der Tat ein Grund zu Feiern. Aber nicht, weil ich dann meinen Bittorrent-Client wieder anwerfen dürfte - diesbezüglich zähle ich mich nämlich zur berühmten "ich habe nichts zu verbergen"-Fraktion.
 
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