Handy-Nummer schützt vor Abschleppen

RollerChris

R.I.P.
Ein Autofahrer muss grundsätzlich nicht für Abschleppkosten aufkommen, wenn er eine Visitenkarte mit seiner Handy-Nummer hinter der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs hinterlässt.
Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe. (Az. 8 K 3615/00)

Das Gericht gab damit einem Anwalt Recht, der sein Auto verbotenerweise auf einem Behinderten-Parkplatz abgestellt hatte. Seine Visitenkarte hatte er gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe geklemmt.
Quelle: VT-RTL
 
Lief vor ein paar Tagen auch im TV - da haben sie testweise ihr Auto an den unmöglichsten Stellen geparkt, um zu sehen ob die Polizei anruft - in den meisten Fällen hats geklappt, zum Teil gabs nicht mal einen Strafzettel.
Völlig unverständlich sowas, das Hinterlegen einer Handy-Nummer macht doch die Ordnungswidrigkeit nicht ungeschehen.
 
ich weiß nicht, (und es geht mich ja auch nicht so viel an wie euch),
aber ich hab' den Eindruck, daß sich die deutsche Rechtsprechung immer mehr der der U.S.A. annähert,
mit ihren wenigen Vorteilen für die Betroffenen und den vielen für die Anwälte (es gibt auch in Österreich schon Kanzleien, die sich Lawyers nennen).

Habe ich recht?
 
Das der Wagen dann nicht abgeschleppt wird, wenn man per Handy erreicht wird und schnell genug da ist macht Sinn, aber dann kein Knöllchen? Komisch...
 
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