Neue Abmahnwelle von"Geiz isch Geil"+"die wo net blöd sind"

askme

fühlt sich hier wohl
@all

Heute wurde von den o.g. eine kräftige Abmahnwelle initiiert und so gut wie alle Preisvergleichmaschinen und deren Klientel sind davon betroffen!

So kann man sich auch Mitbewerber vom Hals halten.
(man will sich ja nicht die Preise kaputt machen lassen)

Getreu dem Motto: "Abmahnen ist noch Geiler" + "Ist doch nicht blöd?"

Viele Grüße
 
Das ist ja mal komisch.;)

Aber sollte an der Sache etwas dran sein, wird man es eh bald auf heise & Co lesen können.
 
Es wäre wünschenswert, wenn ein Startbeitrag entweder so aussagekräftig ist, dass man als Leser weiß um was es konkret geht oder einen Link enthält, bei dem der Leser, nach ein paar einleitenden Worten des Verfassers, selbst nachlesen kann, um was es geht. Ansonsten ist eine Meingunsäußerung des Lesers oder gar eine Diskussion recht schwierig.
 
askme schrieb:
@Bio-Logisch
Weswegen= angabe der Frachtkosten

Was eine wichtige Info für den Verbraucher ist, da hier teilweise "kräftig zugelangt" wird. Einige Onlineshops verdienen anscheinend mit an den "Frachtkosten" mehr als an der Ware.

Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
 
Gravenreuth schrieb:
Was eine wichtige Info für den Verbraucher ist, da hier teilweise "kräftig zugelangt" wird. Einige Onlineshops verdienen anscheinend mit an den "Frachtkosten" mehr als an der Ware.
Das ist sicher richtig.
Aber hier liegt es ja auch am Verbraucher, sich über die Frachtkosten zu informieren und entsprechende Shops zu meiden.
Billig muss nicht immer billig sein, wenn man die Gesamtkosten addiert.
Also immer schön das Kleingedruckte lesen.;)

Aber um auf das Threadthema zurückzukommen.
Ich warte immer noch auf detailierte Informationen.;)
 
Das stimmt allerdings.
Ich brauchte mal einen Adapterstecker, konnte man problemlos in einen Umschlag stecken ... der "nette" Online Shop wollte aber 8,50 € für Versand haben, da lehnt man bei einem Warenwert von 2 € doch dankend ab !
Und der Witz ist, bei zwei Adaptern hätte man nur 1€ je Adapter mehr Porto bezahlt, also bei 10 Stück stolze 17,50 € ;)


Aber ob das ein Grund ist gleich abzumahnen, wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich muss doch da nicht bestellen !
 
Astrominus schrieb:
Das ist sicher richtig.
Aber hier liegt es ja auch am Verbraucher, sich über die Frachtkosten zu informieren und entsprechende Shops zu meiden.

Nein!

a) Es ist Sache des Shopbetreibers alle Kosten klar anzugeben

b) Wie will der Verbraucher solche Shops meiden, wenn er die Kosten nicht erkannt hat?

Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
 
Blacky89 schrieb:
wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich muss doch da nicht bestellen !

Ja - wenn man es klar lesen kann und sich die Infos nicht erst zusammensuchen muss.


Ich habe den Eindruck, dass hier bei einigen Usern infolge der Abmahnungen plötzlich der Verbraucherschutz in den Hintergrund tritt.


Wer abmahnt darf wohl unklare und unübersichtliche Preisangaben verwenden?? :rolleyes:

Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
 
Bei einem Shop, bei dem keine klaren Preisangaben für Fracht und Porto angegeben sind (bzw. ich nicht, oder nur sehr schwer finden kann), bestelle ich erst gar nicht, da er in meinen Augen unseriös ist.
Auch würde ich niemals, bei einem Shop den ich nicht kenne, eine Vorkasse leisten.

Nun weiss ich nicht so genau, welche gesetzlichen Vorschriften es für die diversen Kosten bei Online-Shop's gibt, aber wenn ein Shop gegen eine der Vorschriften verstößt muss man ganz klar dagegen vorgehen.

Aber trotzdem kann auch der Verbraucher bei seinen Online-Einkäufen, ein klein wenig Vorsicht walten lassen, denn schwarze Schafe gibt es wohl genug.

Zum vorliegenden Fall, kann ich nichts sagen, weil ich keine Informationen habe.:ROFLMAO:
 
Es ist immer wieder das Gleiche: Was darf/muss dem Verbraucher zugemutet werden?

Dass es in dieser Frage keine vernünftige (!) Lösung geben wird, dafür sorgen verschiedene Interessengruppen:

Die "schlauen" Verkäufer, die immer wieder nach Lücken suchen um etwas mehr 'rauszuholen.

Die "schlauen" Verkäufer, die immer wieder nach Lücken suchen, den Verbraucher über den Tisch zu ziehen.

Die Anwälte, die kaum von dieser Goldgrube ablassen können.

Helfen könnte da nur ein Gesetz, klar und umfassend. Aber die o.g. Gruppen sind so kreativ, dass das vermutlich unmöglich sein dürfte.
 
Also um ehrlich zu sein halte ich die klare und unmissverständliche Angabe der Versandkosten für absolut wesentlich, die dürfen imho auch nicht irgendwo verklausuliert in 6er Schrift im Kleingedruckten stehen.

Ein großer Computerversandhändler nimmt ja (von Sonderaktionen mal angesehen) grundsätzlich 75 Euro sog. "Europaversandpauschale", das ist für den Endverbraucher ein imho nicht ganz unbedeutender Kostenfaktor.

Bei Versandkosten bin ich grundsätzlich eigentlich nur bereit die für den Händler tatsächlich entstehenden Kosten zu bezahlen, der Gewinn gehört bei einer ordentlichen Kalkulation in den Verkaufspreis und nicht als versteckter Aufschlag in die Versandkosten.

Es gibt aber auch Onlineversandhändler, die ab einem Mindestbestellpreis gar keine Versandkosten berechnen.
 
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