[Sammelthread] Hinweise zur Internet-Steuererklärung "Elster"

Gamma-Ray

Moderator
Teammitglied
Wer nicht will, der muss

Ab dem kommenden Jahr hätten es die deutschen Finanzämter gern elektronisch. Unternehmer müssen dann ihre Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungen über das Internet übermitteln. Doch das Elster-Programm der Finanzämter gibt es nur für Windows. Linux- und Mac-Nutzer gucken in die Röhre.

Eigentlich ist das Ganze ja eine feine Sache. Seit fast vier Jahren können die Deutschen die ungeliebte und oft komplizierte Steuererklärung auf elektronischem Weg ans Finanzamt schicken. Möglich macht das ein Programm namens "Elster" (Elektronische Steuererklärung).

Ich habe dieses Jahr auch das erste Mal "Elster" benutzt und war eigentlich sehr angetan über die schnelle Abwicklung. Ist vielleicht innerhalb der Finanzämter auch unterschiedlich.
Das Programm hat auch genau die Steuerrückerstattung korrekt errechnet, natürlich unter der Vorraussetzung, dass die Eingaben anerkannt werden.
Von daher ist es für mich als Privatmann ohnehin selbstverständlich, dass ich es wiederverwende. Die Ausgrenzung der Mac-User finde ich allerdings auch nicht gut, aber das sind wohl mal wieder die Einzelschicksale, auf die keine Rücksicht genommen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gestern hab ich kopfschüttelnd diesen Thread gelesen und schon heute hab ich Post vom Finanzamt, dass die Ust.-Voranmeldung ab 2005 nur noch über Elster vorzunehmen ist!!!

Da dreht sich mir der Magen um, wenn jetzt schon Windows-Rechner von "Amts wegen" vorgeschrieben werden! :kotz
Was sagt eigentlich Apple dazu?

Eine entsprechende Antwort ans FA ist schon versandfertig, nur hab ich definitiv auf die Bezeichnung Ausnahmeantrag verzichtet. Vielmehr sollen die mir kostenlos die nötige Software zur Verfügung stellen, dann komm ich dem Angebot der elektronischen Übermittlung gern nach.

Eine Anfrage bei Hartwerk (machen das TaxUp - Programm für Mac) brachte diese Antwort:
...wir bedanken uns für Ihr Interesse an TaxUp.

Die Software erscheint in der lite-Version am 1., in der pro-Version ca. am 20.
Dezember. Bezugsquellen etc. finden Sie auf der Homepage (www.taxup.de).

Eine elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung ist leider nicht möglich,
da das entsprechende Modul derzeit nur für Windows angeboten wird. Darüber
hinaus handelt es sich bei TaxUp um eine Software für die Erstellung von
Jahressteuererklärungen, und nicht Voranmeldungen, für die typischerweise
Buchhaltungsprogramme eingesetzt werden...
daraus entnehme ich, dass selbst willige Softwarehersteller ausgebremst werden, da sie keine entsprechende Zuarbeit (Elstermodul) bekommen. :motz
Und da ich nicht zur Buchhaltung verpflichtet bin (Kleingewerbetreibende) brauch ich auch keinesfalls eine Buchhaltungssoftware (die ja aber auch vom entsprechenden Modul abhängig wäre).

Welche Deppen haben bloß diese Gesetzesänderung durchgelassen??? :wand
 
also ich finde ich es fraglich, ob das Finanzamt einem vorschreiben kann seine Ust.-Voranmeldung über das Internet zu machen

wie kommen die dazu, einen Rechner mit Internetanschluss generell vorauszusetzen?
 
Im Moment betrifft es nur Unternehmen, welche Umsatzsteuer und / oder Lohnsteuer abzuführen haben.

Durch das Steueränderungsgesetz 2003 (BStBl 2003 Teil I Seite 710 ff) haben sich auch Änderungen für Arbeitgeber und Unternehmer ergeben. Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind für Anmeldungszeiträume ab 2005 auf elektronischem Weg abzugeben (§ 41a EStG, § 18 Abs. 1 UStG).
Aber m.E. wird es nicht lange dauern und auch die "normalen" Bürger sind dran!
Ich schätze, die Verursacher wissen gar nicht, was Mac's sind!
 
Für den normalen Bürger kann das wohl vorerst nicht vorgeschrieben werden,
da nicht jeder Haushalt grundsätzlich einen PC mit Internetanschluß und Drucker hat. :)
 
@Gamma: und wer sagt, dass jeder Unternehmer einen WindowsPC mit Drucker und Internetanschluss hat??
Und trotzdem wurden die Gesetze einfach mal geändert!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Antwort der Abteilung Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit bei Apple Deutschland:
Hallo Frau..,

wir sind da dran. Noch etwas Geduld.
Ihr

Georg Albrecht
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit D/A
Manager Public Relations D/A
nun, das kann alles oder nichts bedeuten :rolleyes:
 
Original geschrieben von bastelmeister
Im Moment betrifft es nur Unternehmen, welche Umsatzsteuer und / oder Lohnsteuer abzuführen haben.


Aber m.E. wird es nicht lange dauern und auch die "normalen" Bürger sind dran!
Ich schätze, die Verursacher wissen gar nicht, was Mac's sind!
Die kennen nur einen Mac(´s) und das ist McDonald´s mit seinem Big Mäc.

Gruß
albra-hdh
 
Es betrifft ja nicht nur MAC's bzw. Linux...

z.B. HP-UX,AIX usw..... Von da ruft sich so 'ne Windows-Dll schlecht auf.


Übrigens dürfen auch 2005 "Härtefälle" die Meldungen auf Papier abgeben.
 
Viele Unternehmen sind noch nicht auf elektronische Steueranmeldungen eingestellt
Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen

Der Versand der Steueranmeldedaten per Fax oder Brief wird der Vergangenheit angehören. Vom 1. Januar 2005 an müssen Unternehmen und auch Selbstständige ihre monatliche Umsatzsteuervoranmeldung sowie Lohnsteueranmeldung auf elektronischem Wege den Finanzbehörden übermitteln. Aber viele Firmen sind auf das neue digitalisierte Verfahren noch nicht vorbereitet. Dies berichtet die Handelszeitschrift 'ComputerPartner' in ihrer aktuellen Ausgabe. Obwohl die Änderungen im Steuergesetz bereits im vergangenen Jahr gemacht worden und hinlänglich in den Firmen bekannt sind, hapert es anscheinend bei vielen Selbstständigen und Unternehmen mit der technischen Umstellung.

"Sie haben von den Neuerungen zwar mal gehört, verdrängen das Thema aber", hat der Münchner Steuerberater Andreas Müller beobachtet. Dies kann aber hohe Bußgeldforderungen nach sich ziehen, so der Bericht. Denn wie bisher sind auch bei der elektronischen Übermittlung die Abgabefristen einzuhalten - eine Abgabeschonfrist gibt es ab 1. Januar 2005 nicht mehr. Im schlimmsten Fall drohen dem säumigen Melder Verspätungszuschläge von bis zu 25.000 Euro sowie eine Steuerschätzung. Ausnahmeregelungen gibt es nur sehr wenige, etwa wenn eine Firma die Buchhaltung oder Lohnabrechnung noch ganz ohne EDV bewältigt, so die Handelszeitschrift.

Für Unternehmen und Selbstständige gibt es drei Möglichkeiten, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen: Zum einen bieten die Finanzbehörden die kostenfreie Software "Elster" ("Elektronische Steuererklärung") an, mit der die Daten verschlüsselt an die Verwaltungen versendet werden können. Wichtig ist hierbei, dass regelmäßig Updates aufgespielt und Rechner sorgfältig mit Firewalls und Virenprogrammen gegen unbefugte Zugriffe geschützt werden. Zum anderen ist es aber auch möglich, Buchhaltungs- und Lohnabrechnungs-Software, die das Elster-Verfahren unterstützt, von anderen Herstellern zu erwerben. Am einfachsten ist allerdings, die Daten dem hauseigenen Steuerberater zu übergeben, wenn dieser ohnehin die Lohn- und Gehaltabrechnung macht.

Na jetzt aber mit Brechstange! :devil
 
Sicherheitsprobleme bei elektronischer Steuererklärung Elster

Sicherheitsprobleme bei elektronischer Steuererklärung Elster

Unternehmen, die ab Anfang 2005 pflichtgemäß ihre Steuerdaten per Internet ans Finanzamt übermitteln, müssen einkalkulieren, dass böswillige Geschäftspartner falsche Daten in ihrem Namen einreichen könnten. Während gedruckte Steuerformulare klar machen, dass man beim Ausfüllen die Richtigkeit der gegebenen Auskünfte per Unterschrift zu bestätigen hat, liegt der Fall bei der elektronischen Umsatzsteuer-Voranmeldung anders.

Bevor ein Betrieb vorschriftsgemäß am Elster-Verfahren für Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen teilnehmen darf, muss er die Richtigkeit seiner Angaben mittels einmaliger schriftlicher Teilnahmeerklärung zusichern. Danach erfolgen die Anmeldungen zwar verschlüsselt, aber ohne Authentifizierung gegenüber dem Finanzamt, wie kommerzielle Steuerprogramme erläutern. So kann jeder Hinz oder Kunz, um einem Unternehmen einen Streich zu spielen, irgendwelche Zahlen unter Angabe von dessen Steuernummer beim Finanzamt einreichen. Gegen dieses Risiko wendet sich nun der Bund der Steuerzahler in Schulterschluss mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Sollten es die Finanzbehörden "nicht schaffen, ein einwandfreies Verfahren zu gewährleisten, muss die Software so lange abgeschaltet werden" äußerte dessen Sprecherin gegenüber der Presse.

Unberechtigte Abbuchungen kann der Steuerzahler durch einfache Erklärung korrigieren lassen, wie der bundesweite Elster-Projektleiter Roland Krebs gegenüber heise online erklärte. Was er nicht sagte: Selbst wenn das in allen Fällen auf Anhieb funktionieren sollte, bleibt den Firmen ein beträchtlicher Mehraufwand für die ständige Nachprüfung der verwendeten Angaben in Steuerbescheiden. Kein Wunder, dass die Elster-Entwickler eifrig an einer besseren Lösung arbeiten: Spätestens am 1.1.2006 soll es laut Krebs ein behördliches Elster-Webportal geben, das authentisierte Steuerdaten von registrierten Absendern entgegennimmt.

Schon der maßgebliche Paragraph sechs der aktuellen Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (PDF) suggeriert die einmalige Teilnahmeerklärung eher als Ausweichlösung für den Fall, dass die Daten nicht rechtsverbindlich mit einer fortgeschrittenen digitalen Signatur übertragen werden. Schlüssel für solche Unterschriften sind nämlich nur mit einigem Aufwand, etwa nach persönlicher Beantragung auf einem Postamt, zu beschaffen und haben bislang kaum Verbreitung gefunden -- sogar die Finanzämter sind nur in einigen Bundesländern auf die Annahme signierter Datensätze vorbereitet, sodass dieser Übertragungsweg anderswo ausgeschlossen ist. Der Ausweg über ein Portal könnte diesen Mangel elegant umgehen -- peinlich nur, dass er bestenfalls mit mehrmonatiger Verspätung zum Tragen kommen wird.

Quelle: Heise

:motz
 
ja klasse doch - gefällt mir immer besser! :kotz

Habe heute beim FA angerufen, da keinerlei Rückmeldung auf meinen "Ausnahmeantrag" kam.
Die Dame am Telefon meinte, es wäre eine "Flut" solcher Anträge eingegangen, man würde jetzt anfangen die zu bearbeiten, wobei ja erstmal die Weihnachts-Urlaubszeit käme... :schlaf

Seither wusste man nicht, wie man den Bescheid formulieren soll, bzw. wer (bei welchen Gründen) die Ausnahmegenehmigung überhaupt bekommt und Formulare für die, die's weiter schriftlich machen dürfen hätten sie auch noch keine :stupid

Aber es wäre ja noch Zeit... und solche wie ich, mit Mac, bekommen ganz sicher eine Genehmigung, aber nur befristet, da im Sommer wohl endlich eine kostenlose Software für Mac fertig wäre. *bin schon ganz gespannt*
 
kurzer Zwischenstand:

1. hab meine Ausnahmegenehmigung - aber nur für 2005
2. Formulare sind noch immer keine vorhanden - wenn bis zum Abgabetermin nicht, bekommen die's halt formlos ;)
3. Ab Mitte 05 soll es ein Elster - Portal geben, dann könnte ich auch per Webbrowser die Daten übermitteln *gespannt bin, was dann wieder nicht klappt*
 
Sehr interessant ist auch das Entwicklerforum bei http://www.elster.de
Bei der zuständigen OFD in München liegen offenbar ganz schön die Nerven blank. Die gehen bei der leisesten Kritik am ganzen Verfahren direkt unter die Decke.
 
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