Porno-Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Da dürften Einige aufatmen ;)
Wer am Arbeitsplatz Pornoseiten aufruft, darf nicht fristlos entlassen werden. Das zumindest meint das Landesarbeitsgericht in Mainz. Heise-Artikel dazu
Vielmehr muss der Mitarbeiter zunächst abgemahnt und ihm die Chance gegeben werden, sich zu bessern.

Meine Meinung: Ich finde das korrekt. Nicht, weil ich das Aufrufen von Pornoseiten am Arbeitsplatz-PC gutheiße, sondern weil es keinen Unterschied macht, ob sich jemand Tittenbilder anschaut oder nachsieht, wie seine Aktien stehen.
Wer privat surft, arbeitet nicht, soviel steht fest. Dennoch wird zuviel Hype um die private Internetnutzung am Arbeitsplatz gemacht. Wenn jemand pro Tag 5 Zigaretten auf dem Gang raucht, dann fehlt im ebenfalls eine halbe Stunde Arbeitszeit. Wenn ein Nichtraucher also 30 Minuten pro Tag privat surft, fügt er der Firma keinen besonderen Schaden zu.
Es ist wie bei allen anderen Dingen auch: Man darf es eben nicht übertreiben.

So, und jetzt muss ich Schluß machen, die Mittagspause fängt gleich an :D
 
Ich seh das eigentlich genau so. Die einzige Ausnahme sollte meiner Meinung nach das aufrufen bestimmter Pornoseiten (Kinderpornografie...) sein. DIESE Leute gehören entlassen und weggesperrt. :devil (n)
 
Das stimmt, aber auch da muss man nicht besonders hervorheben oder abgrenzen. Das ist nämlich eine kriminelle Handlung und somit ohnehin verboten, ob am Arbeitsplatz oder wo auch immer.
 
Grundsätzlich ist eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung eher schwierig. Wenn es nicht gerade schwerwiegende Verfehlungen sind (Sabotage, Diebstahl, Gewalt gegen Mitarbeiter) muss dem Betroffenen immer die Chance gegeben werden, sein Verhalten zu ändern.

Was den Arbeitszeitausfall angeht ist der Vergleich mit den Rauchern zwar grundsätzlich logisch, aber es bleibt dem Arbeitgeber (zumindest in geringem Umfang) überlassen, was er in seinem Büro erlaubt und was nicht . Und wenn er das Rauchen (wo auch immer)gestattet und das private Surfen verbietet, dann spielt es keine Rolle, warum er die eine 'Zeitverschwendung' gestattet und die andere nicht.
 
Tjaja, immer das Problem mit der Zeit, die man nicht auszufüllen weiss... ;)

Noch zum Thema K-Porno:
Da strafbar, gibt's da auch gar kein zaudern... Immerhin macht man sich sogar strafbarbar (upps), wenn man das bei jemandem sieht und nicht der Polizei meldet.

Zum Thema was ist erlaubt und was nicht: [Es wird OT]
Da kommt ja auch vieles auf den Kontext an. Und richtig interessant wird's, wenn es dann plötzlich um den Datenschutz von privater elektronischer Kommunikation geht, die ja eigentlich nicht zulässig wäre, trotzdem aber schutzwürdig ist.
Wenn jede private Aktion am Arbeitsplatz verboten ist (z.B. im Arbeitsvertrag enthalten), dann kann ein Arbeitgeber (wenn er das denn möchte) nach entsprechenden Hinweisen den kompletten Datenverkehr mitsniffen...
Wenn er aber durchaus auch das lesen privater Nachrichten zulässt, dann geht das nicht.
Brisantes Thema das ist... besonders, wenn man mal Theorie (Rechtslage) und Praxis vergleicht / vergleichen darf / vergleichen muss.

Grüße
 
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