Privates Kopieren verboten?

RollerChris

R.I.P.
Verbraucherschützer kritisieren Urheberrecht
"Gesetzentwurf hebelt Recht auf Privatkopien aus"

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Die Verabschiedung des Papiers käme "de facto einem Verbot der digitalen Privatkopie gleich", sagte Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv, am Montag in Berlin. Das in Paragraph 53 des Urhebergesetzes verbriefte Recht auf Privatkopie werde ad absurdum geführt, wenn den Anbietern zugleich das Recht eingeräumt werde, digitale Kopien durch "wirksame technische Maßnahmen" zu verhindern.
Im Spagat zwischen der Bekämpfung von Software- und Musikpiraterie einerseits und dem Erhalt der Privatkopie andererseits sei der vorliegende Entwurf daher ein schlechter Kompromiss. "Wie soll denn eine Privatperson eine Kopie erstellen, wenn technische Verfahren dies verhindern und der Verbraucher sich strafbar macht, wenn er versucht, diese zu umgehen?", fragt von Braunmühl.
EU-Richtlinie umgesetzt
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts vom 22. Mai 2001 um. Die nationale Umsetzungsfrist läuft am Jahresende ab. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, das Recht der Urheber, Künstler oder der Hersteller von Tonträgern zu stärken. Zugleich erhalten die Mitgliedstaaten ausdrücklich das Recht, in Bezug auf Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch Ausnahmen vorzusehen.
"Das Ziel, Künstler und andere Urheber gegen Piraterie zu schützen, ist grundsätzlich zu begrüßen", sagte von Braunmühl. Dies dürfe jedoch nicht auf dem Rücken des redlichen Verbrauchers ausgetragen werden. Für die Anfertigung analoger Privatkopien habe der Rechteinhaber immerhin noch "die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen". Unklar bleibe, ob der Verbraucher dieses Recht im Einzelfall gerichtlich durchsetzen muss oder ob der Anbieter die notwendige Technik bereits beim Kauf des Produktes mitliefern muss. Für digitale Kopien müsse der Anbieter keine Technik zur Verfügung stellen, so dass "das Recht des Verbrauchers auf eine Privatkopie vollends ausgehebelt wird".
 
Oben