Einträgliches Geschäft - "Vorsicht vor "Fun Calls"

RollerChris

R.I.P.
Donnerstag, 8. August 2002
Verbraucherschützer wollen gegen die so genannten "Fun Call"-Anbieter vorgehen. Bei diesen Angeboten rufen verdeckte Firmen Menschen an, um sie im Auftrag eines Freundes oder Verwandten zu foppen oder auszuhorchen.

Der Auftragsgeber kann heimlich mithören, wenn ein Hotline-Mitarbeiter als Lockvogel auftragsgemäß die Treue einer Partnerin oder ähnliches auf die Probe stelle. Dies sei ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, kritisierte Verbraucherjuristin Helga Zander-Hayat.

Viele Anbieter von Klingeltönen und Handylogos hätten die "Fun Calls" als einträgliches Geschäft entdeckt. Das Angebot reiche vom schlechten Scherz, bei dem etwa ein angeblicher Polizist einen unliebsamen Lehrer anruft, bis zur Freundin, die angeblich schwanger geworden sei.

Einige Anbieter würden sogar damit werben, dass sich die Auftraggeber selbst ins Gespräch einschalten können. Diese Unternehmen versuchen mit bestellten Anrufen, Jugendlichen das Geld aus den Taschen zu ziehen. Oft würden lediglich Tonbänder kostenpflichtig abgespielt, berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Bei Test-Bestellungen seien Kosten bis zu 42,60 Euro pro Angebot aufgelaufen.
 
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