Wireless Print Server

rsjuergen

assimiliert
Ich habe mir bei Pearl einen Wireless Print Server für den paralleln Port gekauft. Leider konnte ich das Teil nicht zum Laufen bringen. Sprich im Ad Hoc Modus wurde zwar das Teil erkannt aber eine Verbindung über den Access Point (Belkin) war nicht zu erreichen. Problem für mich, dass sowohl die gedruckte Schnellanleitung, als auch die PDF-Datei in Englisch sind, womit ich reichlich wenig anfangen kann. Ich werde also das Teil zurückschicken.

Frage - ich habe so tief in meinem Hinterkopf, dass es eine rechtliche Regelung in Deutschland gibt, wonach technische Geräte eine deutsche Anleitung (egal ob gedruckt oder auf Datenträger) haben müssen . Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
 
Ich kann da leider nur mit "hab ich auch mal irgendwo gelesen" antworten, verbindliche Infos dazu habe ich nicht.
Also wenn das Ding günstig war und Du es nur ungern wieder hergibst, dann stelle doch das PDF einfach mal hier zur Verfügung, vielleicht können wir ja dann per Ferndiagnose helfen.
 
Habe auch mal im I-Net gerüsselt, weil mich das Thema interessiert.

Fundort war u.a. das hier

Herausgelesen habe ich auch, dass die Bios-Einstellungen (Normal, ECP und ECP+EPP) mal
ausprobiert werden müssen.
 
Ich werde das Teil zurückschicken. Ich habe es ja erst gestern erhalten und nach dem Fernabnahmegesetz brauche ich ja die Rückgabe noch nicht mal begründen. Jedenfalls in der vorliegenden Form ist das Ding nicht zu gebrauchen. Oli hat je gestern vier Stunden damit verbracht, ohne Resultate. Bleibt halt das Kabel am Drucker 'dran!
 
Original geschrieben von rsjuergen
(1)...Frage - ich habe so tief in meinem Hinterkopf, dass es eine rechtliche Regelung in Deutschland gibt, wonach technische Geräte eine deutsche Anleitung (egal ob gedruckt oder auf Datenträger) haben müssen . Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
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(2)Ich werde das Teil zurückschicken. Ich habe es ja erst gestern erhalten und nach dem Fernabnahmegesetz brauche ich ja die Rückgabe noch nicht mal begründen. ...


zu 1: Ganz tief im Hinterkopf? Soooo lange ist der Unterricht ja nun auch nicht her... ;) Wie war das doch gleich? Es könnte ein Sachmangel nach 434 II 2 BGB sein, wenn es sich bei der Anleitung um eine Montageanleitung handelt. Der Verkäufer hat aber das Recht der Nacherfüllung, z.B. die Lieferung einer Übersetzung. Das wäre nach Kaufrecht...

zu 2: Das Fernabsatzgesetz gibt es seit dem 1.1.2002 nicht mehr. Jetzt 312 b ff. und 355 ff. BGB. Ansonsten richtig.

Grüße aus Prag! :)


Aber von wem nur? :confused
 
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