Diskussion Wie herausfinden, ob jemand nicht geschäftsfähig ist?

HO!

assimiliert
Moin!
Folgendes Szenario: Person A ist sagen wir aufgrund schwieriger geistiger Zustände nicht geschäftsfähig (vom Gericht beschlossen). Sie schließt mit Person B in einem lichten Moment einen Vertrag ab, vielleicht wird sie Mitglied im Fitnessstudio. Person B möchte sich aber vorher vergewissern, ob Person A auch wirklich geschäftsfähig ist. Wie kann Person B das herausfinden?
 
Hallo, wenn die Person gerichtlich dazu verdonnert ist,dann muss Sie/Er auch einen Betreuer/Vormund haben! Mit dem würde ich mal reden.

Greez
 
Person B kann das herausfinden, indem sie bei Gericht einen Antrag auf Überprüfung der Geschäftsfähigkeit beim Abschluss des Vertrags stellt. Eine allgemeine Auskunft darüber gibt es nicht und für eine Privatperson gleich gar nicht.

Selbst Verträge, die ein eingeschränkt Geschäftsfähiger abgeschlossen hat können wirksam sein, wenn sie keine Vermögensgefährdung beim Geschäftspartner darstellen.

Ansonsten: Ich bin kein Anwalt, hier ist kein Rechtsforum mit Anwälten, und hier darf keine Rechtsberatung abgegeben werden, das kann zu Abmahnungen führen. Die beste Lösung ist also:
Person B sollte ihren Anwalt fragen - der kennst sich damit aus.
 
Hallo, wenn die Person gerichtlich dazu verdonnert ist,dann muss Sie/Er auch einen Betreuer/Vormund haben! Mit dem würde ich mal reden.

Greez
Ja, dann hat er einen Vormund, aber das weiß ich ja nicht, wenn die Person zu mir kommt und einen Vertrag abschließen will. Die kann ja völlig normal wirken, obwohl sie nicht geschäftsfähig ist. Der Vormund ist ja keiner, der Person A 7/24 überwacht. Person A kann ja heimlich einen Vertrag abschließen.

Und das Gericht rückt die Daten raus? Denn es ist ja eigentlich Datenschutz.

Die ganze Geschichte hat keinen Realitätsbezug. Die Diskussion kam neulich abends mit meinen Kumpels auf und es gab da keine einheitliche Meinung.
Heißt also, dass Person B kaum Möglichkeiten hat, die Geschäftsfähigkeit von Person A zu überprüfen, wenn ich das richtig verstanden habe?
 
MANN wird in diesem Land vom Gericht entmündigt auf der Grundlage des Gutachtens des Amtsarztes!DAS GERICHT BESTELLT EINEN AMTLICHEN BETREUER /ODER 1 PERSON AUS DEM FAMILIÄREN UMFELD,DIE EIN LUPENREINE WESTE HAT!!! LG !!MM!!
 
Und das Gericht rückt die Daten raus?
Wenn Dein Anwalt (nicht Du) wegen rechtlicher Bedenken beim Gericht ein Auskunftsersuchen einreicht oder Du einen Antrag auf Auflösung eines Vertrags wegen eines Verdachts der nicht Geschäftsfähigkeit einreichen lässt oder wenn Du eine Feststellungsklage (dauert und Du musst die ziemlich hohen Kosten auf alle Fälle selbst tragen) einreichst: Ja. Ansonsten: Nein.

Über die Wirksamkeit des Vertrages entscheidet allerdings das Gericht, eine nicht geschäftsfähige Person kann rechtskräftige Verträge abschließen, die auch für beide Seiten bindend sind.

In wie weit im Einzelfall Ansprüche gegen den Betreuer wegen grober Vernachlässigung eventueller Aufsichtspflichten geltend gemacht werden können, steht auf einem anderen Blatt. In den Fällen wird es oft ähnlich so wie bei Eltern und Kindern gehandhabt.

Ist hier aber eh alles nur G.Laber, wenn Du es wirklich wissen willst, frag einen Anwalt, und sei es beim Bier in der Kneipe, der weiß so etwas - oder such in den einschlägigen Urteilen und versuch Dir zusammen zu reimen was da so alles möglich ist. Die Urteilslage ist nicht einheitlich, es sind meistens Einzelfall Urteile, da Geschäftsunfähigkeit¹ nicht gleich Geschäftsunfähigkeit² sein muss.
 
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Person B möchte sich aber vorher vergewissern, ob Person A auch wirklich geschäftsfähig ist. Wie kann Person B das herausfinden?

:unsure:
Warum sollte Person B herausfinden, ob Person A geschäftstüchtigfähig ist? Person B ist doch erst einmal froh, einen Abschluß getätigt zu haben, denn er ist ja nur geschäftstüchtig.
Es muß doch noch Person/en C geben, die den Abschluß von Person A nicht gerne sieht/sehen, oder?
Person B wird doch erst am Vertrag zweifeln, wenn C ins Spiel kommt.

Nun, das ist erst einmal nur meine Meinung, bei Fragen, einen Rechtsanwalt konsultieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
A B ODER C das ist hier die FRAGE!!!B IST NEUGIERIG und möchte wissen ,ob A GESCHÄFTSTÜCHTIG IST!!!Ansonsten ist der VERTRAG hinfällig und somit kommt ersteinmal gar kein Vertrag zu STANDE!!!C ist UNWICHTIG!! LG MM !!!!!
 
@MissiMaus - könntest du endlich bitte mit dieser bescheuerten Macke Grosschrift aufhören?
Wie können dich auch so gut lesen, kein Grund zu schreien (n)
Andernfalls solltest du dein ADS oder PMS behandeln lassen!

Wenn jemand vom Gericht nicht geschäftsfähig gesprochen wurde, gibt es per dortiger
Auskunft auf den Hinweis auf den gesetztlich be-/gestellten Vertreter, der jedem
und alles zustimmen muss. Sagt jener niente, heisst das auch niente.
eine nicht geschäftsfähige Person kann rechtskräftige Verträge abschließen
Kann? Möcht ich sehen, Beispiel? (bezogen auf geistige Umnachtung, anderes Beispiel hab ich hier im Haus)
 
Wenn dieser Person eigenes Geld zur Verfügung gestellt wird über das sie trotz Vollbetreuung frei verfügen darf. Im Rahmen eines Prozentsatzes der Geldmenge sind auch bindende Verträge möglich, ohne dass der Betreuer zustimmen muss, ist aber im Einzelfall geregelt. Exaktes Beispiel darf ich nicht nennen, da meine Lebenspartnerin früher genau in der Tätigkeit im öffentlichen Dienst beschäftigt war und die Beispiele daher stammen, hab aber mehrere, eine Person davon mit Korsakow Syndrom und unter ständiger Medikation.
 
Ja, sowas hab ich hier im Haus, ist bis auf den eigenen Körper fit.
Allerdings wird Geld vom Vertreter zugeteilt, so dass kein Blödsinn veranstaltet
werden kann - wurde auch anfänglich streng kontrolliert.
Abgeschlossene Verträge können trotzdem angefochten und als ungültig behandelt
werden, dafür hat man einen Schein unterschrieben.
 
Klar, das ist lt. BGB in solchen Fällen immer möglich, aber ob's vor Gericht durchkommt ist eine andere Frage - hängt auch ein wenig vom Richter ab. Wenn der allerdings merkt, dass ein Vertrag darüber ausgehebelt wird, wenn er auch von der Person geschlossen worden wäre, wenn sie gesund gewesen wäre, kann so etwas aber schon mal nach hinten losgehen. Gab da so einen Fall wg. eines Handyvertrages, der Betreuer wollte nicht, der Betreute wollte aber telefonieren können. Trotz Geschäftsunfähigkeit blieb der Vertrag gültig und der Betreuer musste dafür sorgen, dass die Gebühren bezahlt werden...

Wäre es ein 2. Vertrag gewesen, weil z.B. die Person vergessen hätte, dass sie schon einen hat, wäre das aber anders ausgegangen, dann hätte §105 BGB voll zugeschlagen. Man darf dabei aber nie vergessen, dass eine Willenserklärung nicht mit einem "Rechtsgeschäft" zu gleichzusetzen ist. Das BGB ist in der Hinsicht in der Definition des Begriffs "Willenserklärung" ein wenig schwammig ...
 
Das ist schon ein ziemlich großes Beispiel. Meist dreht es sich um viel kleinere Sachen und wie man auch aus der Antwort des Anwalts herauslesen kann, können Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens durchaus gültig sein bzw. sind es meist. ;)
 
Es gibt amtlich eingesetzte Betreuer,die für folgende Gebiete vorgesehen sind:Aufenthaltsbestimmungsrecht,Finanzfragen:Einteilung des Geldes,Hilfe in Behördengängen,Hilfe in Haushaltstechnischen Dingen,Arztbesuche u,v. mehr...
Betreuer aus der Familie/Bekanntenkreis,die für die gleichen Angelegenheiten zuständig sind!!LG MM !!
 
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