WICHTIG! Telemediengesetz gestern verabschiedet

B

Brummelchen

Gast
Eben gefunden, danke Harry:
gestern hat der Bundestag das Telemediengesetz verabschiedet, es soll das
bisherige Teledienstegesetz (TDG), das Teledienste-Datenschutzgesetz(TDDSG)
und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ablösen.
Das Gesetz basiert auf den Gesetzesentwürfen BR-Drs. 16/3078 (PDF) sowie
BR-Drs. 16/3135 (PDF) und den Änderungen des Wirtschaftsausschuß
BR-Drs. 16/4078: (PDF).
Ein (einheitlicher) Gesetzestext ist derzeit noch nicht verfügbar.
Amtliches Protokoll der 76. Sitzung des Deutschen Bundestages

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

a) Haftung/Mitstörerhaftung: Keine Veränderungen

b) Spam-Mails werden Ordnungswidrigkeit

c) Auskunftsmöglichkeiten von personenbezogenen Daten haben nunmehr nicht nur
"Strafverfolgungsbehörden und Gerichte" wie nach dem TDDSG, sondern vielmehr

- alle Behörden, die zum Zwecke der Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr tätig werden,
- die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder,
- der Bundesnachrichtendienst,
- der Militärische Abschirmdienst
- und alle Privaten in den Fällen, wo dies zur "Durchsetzung der Rechte am
geistigen Eigentum erforderlich" ist


d) Das TMG ersetzt vollständig die alten Gesetze TDG, TDDSG und MDStV

e) Die Trennung zwischen Teledienst und Mediendienst wird aufgegeben. Zukünftig gibt es nur noch Telemedien.
Die bisherigen bemühungen, erst Strafanzeige erstatten und dann die Daten per
Akteneinsicht herauszuziehen und anschliessend die Betroffenen abzumahnen
oder zu verklagen verkürzt sich somit deutlich!
Die Lobbyarbeit ind Deutschland hat einen Ihrer glorreichen Höhepunkte erreicht.

Sehr passend finde ich die Anmerkung von Dr. Bahr (RA im Supernature-Prozeß):

Das TMG ist alles andere als ein Meilensteil, im Gegenteil, es kann vielmehr nur
als echtes Trauerspiel bezeichnet werden. Das neue Gesetz enthält viele fragwürdige
und praxisferne Regelungen. Anstatt dass der Gesetzgeber die wirklichen Probleme
angeht (so z.B. die Linkhaftung, Haftung von Suchmaschinen, der sonstige Bereich
der Mitstörerhaftung), stochert er vielmehr im Nebel herum und führt untaugliche
Regelungen (z.B. Spam als Ordnungswidrigkeit) ein. Ein besonderer Dorn im Auge
sind die zahlreichen neuen Ausnahmen im Datenschutzrecht. Nicht zuletzt die
einzigartige Privilegierung der Urheberrechts-Inhaber.

Quelle Dr Bahr
http://www.dr-bahr.com/news_det_20070119000250.html
 
Zuletzt bearbeitet:
- und alle Privaten in den Fällen, wo dies zur "Durchsetzung der Rechte am
geistigen Eigentum erforderlich" ist

Habe ich das richtig verstanden?
Der Datenschutz wurde abgeschafft.
Jeder kann Daten anfordern und hat das Recht darauf, wenn er nur
angibt, gegen Missachtung am geistigen Eigentum vor gehen zu wollen.
Und kein Richter muss das in irgend einer Form absegnen.
 
Gibt es da mal Kommentar / Erklärung von Juristen ?
Wäre schön, wenn eine Fachkraft das mal interpretieren könnte

Gruss
Tim
 
Wenn ich das jetzt wirklich richtig verstehe, na dann Prost.
Das heißt also wirklich, dass es keinen Datenschutz mehr im Internet gibt. Und jeder kann zu mir als Forenbetreiber kommen und von mir Einsicht in private Daten verlangen und ich muss sie ihm geben, solange er behauptet, damit seine "Rechte am geistigen Eigentum durchsetzen" zu wollen.
Na klasse.
Und wie schon jemand vor mir sagte: Es ist eine absolute Sauerei, dass so ein Schwachsinn erdacht wird, und wirklich wichtige Dinge (wie Haftung bei Links und so weiter) total ignoriert werden.

Die Deutsche Gesetzgebung wird wirklich immer dümmer.

Ich frage mich allerdings:
Mein Forum läuft auf einem Server in den USA und die Domain, die dahin verweist ist mit einer Adresse in Großbritannien registriert.
Somit wäre es ja kein sich in Deutschland befindendes Forum. Müsste ich trotzdem solchen Forderungen Folge leisten?
Müssten das dann nicht alle Websites weltweit? Wobei das ja unmöglich wäre.
 
jo serpi - danke - s.o.

BTW wer verschlüsselt seine Mails noch nicht?
 
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