B
Brummelchen
Gast
Eben gefunden, danke Harry:
Quelle Dr Bahr
http://www.dr-bahr.com/news_det_20070119000250.html
gestern hat der Bundestag das Telemediengesetz verabschiedet, es soll das
bisherige Teledienstegesetz (TDG), das Teledienste-Datenschutzgesetz(TDDSG)
und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ablösen.
Das Gesetz basiert auf den Gesetzesentwürfen BR-Drs. 16/3078 (PDF) sowie
BR-Drs. 16/3135 (PDF) und den Änderungen des Wirtschaftsausschuß
BR-Drs. 16/4078: (PDF).
Ein (einheitlicher) Gesetzestext ist derzeit noch nicht verfügbar.
Amtliches Protokoll der 76. Sitzung des Deutschen Bundestages
Die bisherigen bemühungen, erst Strafanzeige erstatten und dann die Daten perDie wichtigsten Neuerungen im Überblick:
a) Haftung/Mitstörerhaftung: Keine Veränderungen
b) Spam-Mails werden Ordnungswidrigkeit
c) Auskunftsmöglichkeiten von personenbezogenen Daten haben nunmehr nicht nur
"Strafverfolgungsbehörden und Gerichte" wie nach dem TDDSG, sondern vielmehr
- alle Behörden, die zum Zwecke der Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr tätig werden,
- die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder,
- der Bundesnachrichtendienst,
- der Militärische Abschirmdienst
- und alle Privaten in den Fällen, wo dies zur "Durchsetzung der Rechte am
geistigen Eigentum erforderlich" ist
d) Das TMG ersetzt vollständig die alten Gesetze TDG, TDDSG und MDStV
e) Die Trennung zwischen Teledienst und Mediendienst wird aufgegeben. Zukünftig gibt es nur noch Telemedien.
Akteneinsicht herauszuziehen und anschliessend die Betroffenen abzumahnen
oder zu verklagen verkürzt sich somit deutlich!
Die Lobbyarbeit ind Deutschland hat einen Ihrer glorreichen Höhepunkte erreicht.
Sehr passend finde ich die Anmerkung von Dr. Bahr (RA im Supernature-Prozeß):
Das TMG ist alles andere als ein Meilensteil, im Gegenteil, es kann vielmehr nur
als echtes Trauerspiel bezeichnet werden. Das neue Gesetz enthält viele fragwürdige
und praxisferne Regelungen. Anstatt dass der Gesetzgeber die wirklichen Probleme
angeht (so z.B. die Linkhaftung, Haftung von Suchmaschinen, der sonstige Bereich
der Mitstörerhaftung), stochert er vielmehr im Nebel herum und führt untaugliche
Regelungen (z.B. Spam als Ordnungswidrigkeit) ein. Ein besonderer Dorn im Auge
sind die zahlreichen neuen Ausnahmen im Datenschutzrecht. Nicht zuletzt die
einzigartige Privilegierung der Urheberrechts-Inhaber.
Quelle Dr Bahr
http://www.dr-bahr.com/news_det_20070119000250.html
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