Gerade stolpere ich über ein Thema, das bisher irgendwie an mir vorbei ging:
Internetprovider dürfen ihren Kunden vertraglich dazu verpflichten, einen Router zu benutzen - aber nicht nur irgendeinen, sondern einen ganz bestimmten - nämlich den, der mit Vertragsabschluss überreicht wird und den der Provider sogar mit einem Passwort vernageln darf, welches der Kunde nicht kennt. Die Bundesnetzagentur sieht darin kein Problem und auch keine Chance, dies rechtlich irgendwie anzugreifen.
Wie Golem schreibt, hat sich Fritz!Box-Hersteller nun zum Anwalt der Kunden aufgeschwungen und diese Willkür der Provider kritisiert. Die Berliner sehen da neben den Rechten der Kunden auch ihre eigenen Umsätze davon schwimmen.
Nun, abgesehen von der Tatsache, dass ich niemals einen Vertrag unterschreiben würde, der mir die Nutzung eines bestimmten Endgeräts vorschreibt, musste ich bei der Meldung noch aus einem anderen Grund schmunzeln.
Wer erinnert sich noch an die Zeit, in der es laut AGB verboten war, einen Router zu benutzen? Wer 'erwischt' wurde, riskierte die Kündigung und Stilllegung seines Anschlusses (mir ist allerdings kein Fall bekannt, in dem es dazu gekommen wäre). Ja, so etwas gab es wirklich, ich kann es nur zeitlich nicht mehr genau einordnen.
Das Router-Verbot war damals so weltfremd, wie es die Vorschrift eines bestimmten Gerätes heute ist. Und die Leute, die sich bei den Providern einen solchen Unsinn ausdenken, werden auch noch vom Geld der Kunden bezahlt.
Internetprovider dürfen ihren Kunden vertraglich dazu verpflichten, einen Router zu benutzen - aber nicht nur irgendeinen, sondern einen ganz bestimmten - nämlich den, der mit Vertragsabschluss überreicht wird und den der Provider sogar mit einem Passwort vernageln darf, welches der Kunde nicht kennt. Die Bundesnetzagentur sieht darin kein Problem und auch keine Chance, dies rechtlich irgendwie anzugreifen.
Wie Golem schreibt, hat sich Fritz!Box-Hersteller nun zum Anwalt der Kunden aufgeschwungen und diese Willkür der Provider kritisiert. Die Berliner sehen da neben den Rechten der Kunden auch ihre eigenen Umsätze davon schwimmen.
Nun, abgesehen von der Tatsache, dass ich niemals einen Vertrag unterschreiben würde, der mir die Nutzung eines bestimmten Endgeräts vorschreibt, musste ich bei der Meldung noch aus einem anderen Grund schmunzeln.
Wer erinnert sich noch an die Zeit, in der es laut AGB verboten war, einen Router zu benutzen? Wer 'erwischt' wurde, riskierte die Kündigung und Stilllegung seines Anschlusses (mir ist allerdings kein Fall bekannt, in dem es dazu gekommen wäre). Ja, so etwas gab es wirklich, ich kann es nur zeitlich nicht mehr genau einordnen.
Das Router-Verbot war damals so weltfremd, wie es die Vorschrift eines bestimmten Gerätes heute ist. Und die Leute, die sich bei den Providern einen solchen Unsinn ausdenken, werden auch noch vom Geld der Kunden bezahlt.