Was tun bei einer Hausdurchsuchung

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Astrominus

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Ich weiss nicht so recht, ob das so richtig hier hin Passt.
Ist irgendjemand anderer Meinung, so möge man es verschieben.

Nun zur Sache : Angeregt durch einen anderen Thread, ist mir eingefallen das ich zum Thema Hausdurchsuchung mal etwas im Web gefunden und als Textdatei abgespeichert hatte.

Es wird wohl niemanden hier betreffen :angel , aber es ist immer wieder interessant, wie man sich im Falle einer Hausdurchsuchung (Jaja, die Welt ist schlecht) am besten verhält.

Da es ein längerer Text ist, biete ich hier einmal die kommplette Textdatei zum Download an.
 

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  • hausdurchsuchung.txt
    28,8 KB · Aufrufe: 3.787
!!! Hausdurchsuchung !!!

Danke Astrominus !

fuer deinen Beitrag,ich glaub ich haette in so einem Fall
alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann.

THX

_golden_
 
Hausdurchsuchung

Tolle sache , auch ich fand diesen Beitrag sehr Intressand , vielen Dank

und mache weiter so
 
Hausdurchsuchungen

Guten Tag!

Solche Schriftstücke nicht zu ernst und nicht als bare Münze nehmen. Habe bereits drei HD hinter mir. Alle im Zusammenhang mit dem Computer. Als erstes immer vorbeugen. Vom Windows-Passwort bis zur Plattenverschlüsselung. Selbst wenn jemand einbricht, soll er doch nicht an die Daten kommen. Wer sagt, dass man zu Haus ist, wenn "die" kommen? "Die" bringen jemand vom Ordnungsamt mit, dann wird die Wohnung geöffnet und alles mitgenommen. Da fragt niemand nach irgendwas. Verarscht anschließend die Beamten nicht. Hatte auch eine solche Tour geplant. Es wird vor dem Zugriff schon wochenlang observiert. Jede Datei die Deinen Rechner verlässt, jede Mail - alles. Die legen Dir einfach die Logfiles vor, Deine abgefangenen Mails. Da verschlägt es Dir die Sprache.
Da heute in jedem Delikt ein Rechner verwickelt ist, kann man damit rechnen, dass man den Rechner über ein halbes Jahr nicht wiedersieht. In keinen der drei Fälle wurde ich bestraft. Die Vergehen waren alle zu gering. Aber die Macht schlägt eben auch bei kleinen Dingen voll zu, vor allem in Bayern. Anschließend kann man praktisch umziehen. Das erste was die werten Nachbarn denken, wenn der PC von denen mitgenommen wird, ist Kinderporno.

Ahoi!
Wolf
 
"Die" bringen jemand vom Ordnungsamt mit, dann wird die Wohnung geöffnet und alles mitgenommen.

Was soll ein Hansel vom Ordnungsamt für ein Recht haben Deine Wohnung zu öffnen :confused :confused :confused Das darf nach wie vor nur ein Staatsanwalt veranlassen, selbst Gefahr im Verzug muss im nachhinein bewiesen werden und da reicht es in der Regel nicht zu erklären, dass Beweise hätten vernichtet werden können. Dafür haben wir hier immer noch Artikel 13 im GG. Wer da nicht gegen vorgeht ist selber schuld. Ich weiss, dass in Bayern die Uhren etwas anders gehen und wahrscheinlich durch eine Haufen dummer Menschen auch bald in ganz Deutschland aber hier in NRW bin ich mir sicher wird es so nicht passieren. Ich habe jetzt mehrere Texte von Anwälten über das Verhalten bei HD´s gelesen und sie waren im Kern identisch zu diesem hier. Es geht nicht generell darum sich komplett davor zu schützen sondern eher um Fakten die der normale Mensch nicht kennt. Einfach nur, was sie während der HD dürfen und was nicht, dass man eine neutralen Zeugen holen darf und gegebenfalls Ihre Aktionen auch filmen kann um Vorgehensweisen und evtl. Beschädigungen nachzuweisen. Man lässt sich gern von einer Witzfigur in Uniform einschüchtern und das wissen die auch aber diese Tuts helfen ein wenig da durchzublicken und nicht gleich alles falsch zu machen. ich weiss ja nicht was Du gemacht hast, aber gleich 3x eine HD zu bekommen, würde ich mal als äusserst dumm angestellt beurteilen.
 
öhm.....jo ich denke das werd ich eines tages noch brauchen .....auch wenn ichs nich hoffe :D
 
Klasse, text ist zwar schon was älter aber im grund immer noch richtig und zutreffend !!!

nette grüße Pappel-Max
 
ich werde beklobt mr44er du hier
ich glube es nicht so lange nicht gehört ich habe dich überall gesucht
mech melde dich doch mal @admin könnt ihr mir sagen ob er
eine email addy hat werre super net von euch allso danke im vorraus

:) :) :) :) :) :) :) :) :) :)
 
Die User, bei denen der E-Mail Button nicht sichtbar ist, wollen nicht das ihre E-Mail Adresse öffentlich wird.
Da können Dir auch die Admins nicht helfen - sorry.

Aber vielleicht versuchst Du ihn mal per PN zu erreichen ;)
 
Moin Moin Mädels,


der Beitrag ist nicht mehr ganz zutreffend. :D

Die Rechtsprechung hinsichtlich einer Durchsuchung nach § 102 StPO (Verdächtiger einer Straftat) hat sich grundlegend geändert, siehe hier: http://www.dpolg.com/recht/010221.htm !

Kurz um: liegen keine Tatsachen (wichtig: Tatsachen sind gefordert, Mittäter noch in der Wohnung, Bandenkomplex, Richter ist nicht zu erreichen etc ...) vor, die einen Beweismittelverlust bis zur Einholung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses befürchten liessen, ist eine Durchsuchung nach Gefahr im Verzuge schlichtweg unrechtmäßig. Damit würden ebenfalls alle aufgefundenen Beweismittel dem sogenannten Verwertungsverbot unterliegen und vor Gericht keine Beachtung finden.

Ist die entsprechende Vollzugsperson allerdins im Besitz eines Durchsuchungsbefehls hat der entsprechende Betroffene ein Problem. Es könnten z. B. ebenfalls Gegenstände beschlagnahmt werden, die nicht auf die im Beschluss vermerkte Straftat hinweisen, sondern lediglich die Vermutung zulassen, dass dieser Gegenstand aus einer Straftat stammen könnte. Sprich in deiner Wohnung wird dein Computer beschlagnahmt, es wird aber auch noch ein Scheck von deinem Freund gefunden, in dessen Besitz du theoretisch nicht sein solltest (Verdacht des Diebstahls).

Übrigens können rechtmäßige Wohnungsdurchsuchungen auch mit Zwang durchgesetzt werden, sprich Aufbrechen der Türe etc.

Auf jeden Fall sollte man immer ruhig bleiben, unnötige Kommentare vermeiden und sich nicht um Kopf und Kragen reden.

Oben wurde auch noch das Ordnungsamt erwähnt. Dieses wird von Polizeibeamten als Zeuge der Durchsuchung hinzugezogen, da die StPO dies so vor sieht. Ist niemand vom Ordnungsamt zugegegen wird einfach der Nachbar (peinlich) hinzugezogen oder eine x-beliebige Person von der Straße. Man kann allerdings auch auf die Hinzuziehung von Zeugen auf eigenen Willen verzichten.

Das einfachste ist jedoch erst gar nicht mit den Behörden in Konflikt zu geraten :D



greetz


-tsif-


PS:
Bitte keine rechtlichen Anfragen per E-Mail. Thx.
 
Ich habe zu diesem theman noch mal paar fragen ich hoffe die kann mir jemand beantworten?!?
1. es heisst ja das ich den hdb ordendlich lesen soll und derweil bleiben die polizisten vor der tür!
es ist doch mein problem wie lange ich lese also kann ich doch während des lesens weggehen die sachen die sie suchen beseitigen und sie dann reinbitten oder?
2.es ist mir erlaubt mich in der wohnung frei zu bewegen also kann ich doch auch die sachen die sie suchen vor ihren augen wenn sie sie nicht gerade in der hand halten bei seite schaffen in einen raum für den sie keinen hdb haben oder???
wenn einer eine antwort weiss kanner sie ja schreiben!
cya _the_reaper
 
Nein.

Wenn die Herren in Grün, oder auch Zivil, je nach Vergehen, bei dir vor der Tür stehen kannst du nichts mehr beseitigen. Ich habe bei einer Hausdurchsuchung Ärger gekriegt weil ich die Katze gefüttert habe ohne vorher zu Fragen. Ich hätte ja Beweise vernichten können (Ging um BTM). Du darfst dich während einer Hausdurchsuchung auch nicht frei Bewegen. Ganz so dumm sind die Leute auch nicht.

Eines ist mir in dem Text aufgefallen dem ich nicht zustimmen kann:

AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN!

Wenn du wirklich Kacke am Hacken hast macht es keinen Unterschied. Wird evtl. sogar vom Richter als mildernd beurteilt wenn du zustimmst.

Wenn du komplett Unschuldig bist und du verweigesrt die mündliche Zustimmung kannst du nach der Durchsuchung deine Wohnung renovieren.

Man sollte also schon abwägen ob man nicht seine Zustimmung gibt.
 
hi leutz, :D


du kannst schon beseitigen, darfst dich aber nur nicht erwischen lassen. wenn du verdächtiger einer straftat bist, ist es nicht strafbar beweismittel im strafverfahren, die dich belasten könnten, bei einer durchsuchung deiner wohnung zu beseitigen. im übrigen kommt es auch auf den einzelfall an. bis ich das erklärt hätte ist 2005.

allerdings wenn man dich erwischt, ist dein problem wesentlich größer:

es besteht in diesem fall dann der haftgrund der verdunkelnungsgefahr, da du aktiv dazu beigetragen hast, beweismittel zu vernichten, bei seite zu schaffen etc. es könnte also sein, dass du innen bau kommst. -----> § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO

außerdem, steht die polizei oder welche behörde auch immer mit einem durchsuchungsbeschluss bei dir vor der tür, kannst du nicht einfach so die tür schließen oder seelenruhig in abgeschiedenheit die dokumente studieren. wenn auch nur der anfangsverdacht besteht, du könntest beweismittel vernichten usw., besteht seitens der behörde die möglichkeit dich in deiner eigenen wohnung festzusetzen, bzw. dich an einen anderen ort zu verbringen und weitere zwangsmaßnahmen unter anwendung von körperlicher gewalt durchzusetzen.

wenn ich am wochenende mehr zeit habe, erkläre ich das noch mal genauer ... :D

materielles recht rul0rt ... :D


greetz


-tsif- :D
 
Hast Du Jura studiert, oder mit dem Fach zu tun ???

Ich fände es super, wenn es deine Zeit zulässt, das Du mal etwas genauer darüber berichtest.

Ich habe den Text damals hier reingestellt, und wie ich oben schon sagte, er ist nicht von mir, ich habe es mal irgendwo im Netz gefunden.
Ich habe ihn aber zuvor einem guten Freund von mir (Jurist) zum lesen gegeben, und er meinte im großen und ganzen geht das so in Ordnung.

Na ja - seither ist ein Jahr vergangen, da wird sich vielleicht wieder einiges geändert haben.
 
Hallöchen. Wollte mich auch mal zur Sache melden, nachdem ich den Text las.

Nun, die Sachem mit dem "frei bewegen während einer Hausdurchsuchung " halte ich für problematisch - auch das "telefonieren", da die eingesetzten Beamten Spuren/Beweismittel finden sollen und du bei deiner "Bewegung" diese vernichten könntest. Hinzu kommt der Pungt 'Eigensicherung der Beamten' - da du während deiner Bewegung leicht ein Messer od. ähnliche Waffe schnappen könntest um damit die HD zu verhindern oder durchzudrehen - wird dir ein Bewegen in der Wohnung untersagt werden. Da braucht man gar nicht in die StPo schauen, es reicht das Polizeirecht - Gefahrenabwehr. Da ist meistens mehr möglich, wenn die Argumentation stimmt.

2. Im Haussuchungsbeschluß stehen auch nicht die Zimmer aufgelistet (wie sollte der Richter auch vorher wissen, wieviele du hast) sondern allgemein Wohnung und dazugehörige Nutzräume (Keller, Bühne, Schuppen etc) nebst Fahrzeug.
Ob du eines hast, wird vorher bereits abgeklärt.

3. Das mit dem Lesen der Dokumente ist schon richtig, nur praktischerweise, sollte man das Überfliegen zum Zwecke der Sichtung gestatten, sonst nehmen sie nämlich alles mit - und du stehst ohne da, je nach dem, um was für Papiere/Briefe es sich handelt. Und bis man sie zurückbekommt, dauert es dann.

4. Gegenstände mitgenommen: "die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT FREIWILLIG" stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen!"
ist unsinnig, da die Weigerung der Wegnahme lediglich die Form der Wegnahme bestimmt: Einverstanden = Sicherstellung ; Weigerung = Beschlagnahme + Pflicht die Wegnahme innerhalb 3 Tage durch einen Richter bestätigen zu lassen (Fristbindung). Die Tatsache, ob man seine Gegenstände wiederbekommt oder nicht, hängt davon ab, was einem vorgeworfen wird. Ist der angesprochene PC Tatmittel oder Mittel zum Zweck unterliegt er meist der Einziehung und wird auch nach Abschluß einer Verhandlung evtl. nicht zurückgegeben, da bei manchen Taten bereits eine Fahrlässigkeit beim Umgang mit PC zur Einziehung des Gegenstandes führt.

Bezüglich der mitgenommenen Gegenstände - man bekommt ein sogenanntes Sicherstellungs- bzw. Beschlagnahmeverzeichnis ausgestellt - da stehen dann alle drauf - die Auflistung auf dem Durchsuchungsprotokoll ist Quatsch und dient nur der Vollständigkeit, wo was gefunden wurde.

Dass man seine Hardware (unter 6 Monaten) zurückbekommt ist allenfalls abhängig von der Untersuchungsdauer des gegenstandes - so lange sie dauert, dauert das eventuelle Zurückgeben. Auch nach der Überprüfung (der Verdacht hat sich bestätigt) wird die Sache nicht zurückgegeben, da sie nun Beweismittel ist.

Im übrigen wissen die Polizisten ganz genau, wann sie eine HD machen können und wann nicht . und werden sicher kaum rechtswidrig handeln, da sonst ihre Arbeit umsonst wäre und sich sogar selbst strafbar machen könnten.

5. Kosten : Nun, je nach Dauer der Vorermittlung können die Kosten für den Rechtsanwalt trotz BRADO weitaus höher ausfallen - mal eher 5000-7000 DM (also 2500-3500 €) ansetzen !

6. Das mit der "gemachten Aussage" ab 3 Polizisten, die etwas gehört haben ist Quatsch. Allenfalls können die Polizeibeamten als Zeuge fungieren, in dem sie das niederschreiben, was du auf die vorherige Frage geantwortet hast.

7. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" ist natürlich Quark. Klar können das die Polizisten nicht entscheiden - doch kann es sich positiv auswirken (je nach Vorwurf natürlich): warum den Bettel alleine tragen????

Auch ich bin nur oberflächlich durch den text gehuscht und habe diese Sachen entdeckt...
Vielleicht hilfts?

Gruß
 
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