Hallöchen. Wollte mich auch mal zur Sache melden, nachdem ich den Text las.
Nun, die Sachem mit dem "frei bewegen während einer Hausdurchsuchung " halte ich für problematisch - auch das "telefonieren", da die eingesetzten Beamten Spuren/Beweismittel finden sollen und du bei deiner "Bewegung" diese vernichten könntest. Hinzu kommt der Pungt 'Eigensicherung der Beamten' - da du während deiner Bewegung leicht ein Messer od. ähnliche Waffe schnappen könntest um damit die HD zu verhindern oder durchzudrehen - wird dir ein Bewegen in der Wohnung untersagt werden. Da braucht man gar nicht in die StPo schauen, es reicht das Polizeirecht - Gefahrenabwehr. Da ist meistens mehr möglich, wenn die Argumentation stimmt.
2. Im Haussuchungsbeschluß stehen auch nicht die Zimmer aufgelistet (wie sollte der Richter auch vorher wissen, wieviele du hast) sondern allgemein Wohnung und dazugehörige Nutzräume (Keller, Bühne, Schuppen etc) nebst Fahrzeug.
Ob du eines hast, wird vorher bereits abgeklärt.
3. Das mit dem Lesen der Dokumente ist schon richtig, nur praktischerweise, sollte man das Überfliegen zum Zwecke der Sichtung gestatten, sonst nehmen sie nämlich alles mit - und du stehst ohne da, je nach dem, um was für Papiere/Briefe es sich handelt. Und bis man sie zurückbekommt, dauert es dann.
4. Gegenstände mitgenommen: "die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT FREIWILLIG" stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen!"
ist unsinnig, da die Weigerung der Wegnahme lediglich die Form der Wegnahme bestimmt: Einverstanden = Sicherstellung ; Weigerung = Beschlagnahme + Pflicht die Wegnahme innerhalb 3 Tage durch einen Richter bestätigen zu lassen (Fristbindung). Die Tatsache, ob man seine Gegenstände wiederbekommt oder nicht, hängt davon ab, was einem vorgeworfen wird. Ist der angesprochene PC Tatmittel oder Mittel zum Zweck unterliegt er meist der Einziehung und wird auch nach Abschluß einer Verhandlung evtl. nicht zurückgegeben, da bei manchen Taten bereits eine Fahrlässigkeit beim Umgang mit PC zur Einziehung des Gegenstandes führt.
Bezüglich der mitgenommenen Gegenstände - man bekommt ein sogenanntes Sicherstellungs- bzw. Beschlagnahmeverzeichnis ausgestellt - da stehen dann alle drauf - die Auflistung auf dem Durchsuchungsprotokoll ist Quatsch und dient nur der Vollständigkeit, wo was gefunden wurde.
Dass man seine Hardware (unter 6 Monaten) zurückbekommt ist allenfalls abhängig von der Untersuchungsdauer des gegenstandes - so lange sie dauert, dauert das eventuelle Zurückgeben. Auch nach der Überprüfung (der Verdacht hat sich bestätigt) wird die Sache nicht zurückgegeben, da sie nun Beweismittel ist.
Im übrigen wissen die Polizisten ganz genau, wann sie eine HD machen können und wann nicht . und werden sicher kaum rechtswidrig handeln, da sonst ihre Arbeit umsonst wäre und sich sogar selbst strafbar machen könnten.
5. Kosten : Nun, je nach Dauer der Vorermittlung können die Kosten für den Rechtsanwalt trotz BRADO weitaus höher ausfallen - mal eher 5000-7000 DM (also 2500-3500 €) ansetzen !
6. Das mit der "gemachten Aussage" ab 3 Polizisten, die etwas gehört haben ist Quatsch. Allenfalls können die Polizeibeamten als Zeuge fungieren, in dem sie das niederschreiben, was du auf die vorherige Frage geantwortet hast.
7. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" ist natürlich Quark. Klar können das die Polizisten nicht entscheiden - doch kann es sich positiv auswirken (je nach Vorwurf natürlich): warum den Bettel alleine tragen????
Auch ich bin nur oberflächlich durch den text gehuscht und habe diese Sachen entdeckt...
Vielleicht hilfts?
Gruß