Wer eine ebay-Auktion vorzeitig abbricht, macht damit den aktuell Höchstbietenden automatisch zum Käufer des Artikels. Das ist der Tenor eines Urteils des LG Detmold.
Im konkreten Fall, hatte der Verkäufer einen Wohnwagen bei ebay eingestellt, die Auktion dann aber vorzeitig beendet, weil er wohl auf anderem Weg einen Käufer gefunden hatte.
Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei 56 Euro. Der Höchstbietende klagte auf Herausgabe des Wohnwagens zu diesem Preis - und die Richter gaben ihm Recht. Die Auktion sei ein verbindliches Kaufangebot gewesen und ein wichtiger Grund zum Abbruch der Auktion habe nicht vorgelegen.
Quelle: LG Detmold: Bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion ist Höchstbietender Erwerber - Kanzlei Dr. Bahr
Der Wohnwagen dürfte ja inzwischen nicht mehr verfügbar sein, daher könnte das für den Verkäufer nochmals richtig teuer werden. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kann sich der geprellte Höchstbietende einen Wohnwagen gleicher Art und Güte besorgen und die Differenz zwischen 56 Euro und dem Kaufpreis als Schadenersatz verlangen.
Rechtlich mag das ja alles einwandfrei und korrekt sein - ich frage mich trotzdem, ob man die Gerichte mit so etwas beschäftigen muss...
Im konkreten Fall, hatte der Verkäufer einen Wohnwagen bei ebay eingestellt, die Auktion dann aber vorzeitig beendet, weil er wohl auf anderem Weg einen Käufer gefunden hatte.
Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei 56 Euro. Der Höchstbietende klagte auf Herausgabe des Wohnwagens zu diesem Preis - und die Richter gaben ihm Recht. Die Auktion sei ein verbindliches Kaufangebot gewesen und ein wichtiger Grund zum Abbruch der Auktion habe nicht vorgelegen.
Quelle: LG Detmold: Bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion ist Höchstbietender Erwerber - Kanzlei Dr. Bahr
Der Wohnwagen dürfte ja inzwischen nicht mehr verfügbar sein, daher könnte das für den Verkäufer nochmals richtig teuer werden. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kann sich der geprellte Höchstbietende einen Wohnwagen gleicher Art und Güte besorgen und die Differenz zwischen 56 Euro und dem Kaufpreis als Schadenersatz verlangen.
Rechtlich mag das ja alles einwandfrei und korrekt sein - ich frage mich trotzdem, ob man die Gerichte mit so etwas beschäftigen muss...