Vorzeitiger Auktions-Abbruch macht Höchstbietenden zum Käufer

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Wer eine ebay-Auktion vorzeitig abbricht, macht damit den aktuell Höchstbietenden automatisch zum Käufer des Artikels. Das ist der Tenor eines Urteils des LG Detmold.
Im konkreten Fall, hatte der Verkäufer einen Wohnwagen bei ebay eingestellt, die Auktion dann aber vorzeitig beendet, weil er wohl auf anderem Weg einen Käufer gefunden hatte.
Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei 56 Euro. Der Höchstbietende klagte auf Herausgabe des Wohnwagens zu diesem Preis - und die Richter gaben ihm Recht. Die Auktion sei ein verbindliches Kaufangebot gewesen und ein wichtiger Grund zum Abbruch der Auktion habe nicht vorgelegen.
Quelle: LG Detmold: Bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion ist Höchstbietender Erwerber - Kanzlei Dr. Bahr

Der Wohnwagen dürfte ja inzwischen nicht mehr verfügbar sein, daher könnte das für den Verkäufer nochmals richtig teuer werden. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kann sich der geprellte Höchstbietende einen Wohnwagen gleicher Art und Güte besorgen und die Differenz zwischen 56 Euro und dem Kaufpreis als Schadenersatz verlangen.

Rechtlich mag das ja alles einwandfrei und korrekt sein - ich frage mich trotzdem, ob man die Gerichte mit so etwas beschäftigen muss...
 
Ja, muss man. Es gibt nämlich auch die Fälle, in denen der Verkäufer vorzeitig abbricht, weil nicht genug geboten wurde - was meiner Einschätzung nach sekundärer Grund gewesen sein könnte. Und das ist eine miese Tour, die ich selbst auch schon persönlich erleben durfte. Man kann immerhin ein Mindestgebot ansetzen, statt potentielle Käufer zu prellen, nur weil einem der Preis nicht passt oder ein Offline-Käufer mehr einbringt.
 
Wären wir vernunftbegabte Menschen, müsste man sowas sicher nicht vor Gericht verhandeln. Aber hier halt einer die Regeln verletzt und der andere will sich damit nicht abspeisen lassen.

Natürlich sollte der Wohnwagen nicht für 56 Euro weggehen und der Bieter hat sicher nicht damit gerechnet ihn zu diesem Preis zu bekommen. Dennoch möchte ich mich als Ebay-Nutzer auch darauf verlassen können, dass eine Ware, die angeboten wird, auch wirklich erhältlich ist. Und wenn das Gericht sagt, es sei kein wichtiger Grund gewesen, der zum Abbruch geführt hat, dann fühle ich mich um die Möglichkeit gebracht eine Ware zu bekommen, die mir angeboten wurde und für die ich schon Kaufabsicht signalisiert habe.

Dieser Fall ist übel für den Verkäufer aber grundsätzlich im Interesse der Käufer auf Ebay.
 
Ich frage mich: Haben die Verkäufer keine Nachbarn mit ebay Accounts? Einfach die Nachbarn deutlich mehr bieten lassen als die anderen, die Gebührenkröte schlucken und gut ist.
 
Und was genau wäre daran (moralisch) besser?

Einfach die Kröte schlucken dass man verpeilt hat, ein Mindestpreis zu setzen, und ehrlich sein. Punktum, dann braucht man keine Betrügereien. Wenns wirklich um das kaputte Ego geht, dann einmal kräftig drauftreten, denn ein Schaden ist ein echter Grund um eine Auktion abzubrechen. Aber dann ist man wenigstens nur selbst der Depp.
 
Ws für mindespreise ? Oo ich als ebay verkäufer sollte mir im klaren sein was gegebenen fals passiren kann und wen mn was reinstellt wird man ausdrücklich nochmal drauf hingewiesen aber das was sich der Verkäufer da geleistet hatt iser selber in schuld endweder verkaufe ich es nur über die zeitung oder stelle ein angebotzettel in die läden oder ich belase es komplett bei ebay aber nicht so wie der das gemacht hatt ich kann nicht einfach was verkaufen und dises angebot in mehreren abschnitten durchlaufen lassen selber schuld sag ich dazu nur :)

mfg
 
Klar, eine Auktion mit einem Euro als Startgebot, da spart man als Verkäufer,
trägt aber auch das Risiko.
 
Mein Schwager hatte seine (mittlerweile meine) Playstation 3 für einen Appel und ein Ei bekommen, weil der Verkäufer sich verschrieben hatte und es daher kaum Bieter gab. Der Verkäufer nahm es halt hin und verkaufte sie für den kleinen Preis. Für mich ist das klar ein Fall von "Pech gehabt!" für den Verkäufer, denn der kann sich die Zeit nehmen und sein Angebot so einstellen, dass alles passt. Eben auch nochmal klar der Gefahr bewusst werden, dass er nur einen Appel und ein Ei dafür bekommen könnte.

@Threepwood: Moralisch ist das nicht unbedingt besser, allerdings ist die Wirkung auf den möglichen Käufer eine andere. Findet man jemanden, der das Gebot hochzieht heißt es beim geprellten Käufer nur "Mist, ich wurde überboten :(", im anderen Fall heißt es "Der Sack hat mich um meine Auktionsware gebracht :mad". Ich fände es auch nicht so berauschend, klar, aber ich würde mich lieber als Käufer mit ersterem Gedanken konfrontiert sehen als mit letzterem. Vorausgesetzt natürlich, ich wüsste nicht, dass es sich um einen eingeweihten Mitbieter handelt.

ot:
@66Nemesis66: Bitte versehe den Beitrag noch mit Satzzeichen und Großschreibung, so ist er leider nur schwer lesbar :)
 
Bei meiner 1. Ebay-Aktion habe ich auch so einige Fehler gemacht.
Ich habe die Aktion damals abgebrochen und die knapp 100 DM Kosten übernommen.
Wenn ich solche Aktionen mache, muss ich aus meinen Fehlern lernen, auch wenn es schmerzlich ist.;):cry:
 
Vielleicht sollte man sich darüber klar werden, dass jeder Kaufvertrag für Juristen ein Quell ewiger Freude und Einkünfte sein kann.

Schon der sehr einfache Kaufvertrag zweier Brötchen beim Bäcker läuft nicht so ab, wie es Chantal-Ottilie Deutsch-Michelhuber sich vorstellt. Nicht der Bäcker macht das Angebot, sondern der Kunde. Er bietet dem Bäcker den Kaufvertrag zu dem Preis an, der im beim Durchschlendern der Regale so eingefallen ist. Tja, das ist so.

Auch bei Aldilidlreweedekanetto an der Kasse machst Du (möglicherweise als Erfüllungsgehilfe Deiner Frau) der Kassiererin (als Erfüllungsgehilfe von Aldilidlreweedekanetto) für jedes einzelne Objekt auf dem Laufband ein individuelles Angebot.
Praktischerweise hat Aldilidlreweedekanetto Dir am Regal schon Vorschläge für Dein Angebot gemacht, auf die Du im Normalfall gerne zurückgreifst, weil Du weißt, dass dann am ehesten eine beiderseitige Einigung entsteht, die dann zum weiteren Kaufvertrag führt. Es könnte aber durchaus (jura-theoretisch) passieren, dass Du drei gleiche Packungen Vanilleeis zu drei verschiedenen Preisen erwerben kannst.

Wenn wir uns nun über Kaufverträge im Klaren sind, müssen wir das ganz schnell wieder vergessen, weil eine Auktion (und das ist ebay letztendlich nur) nach einem anderen Gesetz stattfindet.
Der (hier richtig) "Anbieter" hat keinen Dunst, was der Markt hergibt, bzw. was Du bereit bist, für Ommas fast fabrikneues antikes Mieder zu bezahlen. Also überlässt er Dir die Preisauszeichnung. Und Deinen Mitbietern natürlich, was der Haken an der Sache ist, wie wir alle wissen. Dadurch entsteht jedenfalls ein völlig anderer Kaufvertrag.

Jetzt vergessen wir auch dieses wieder teilweise und wenden uns der Globalisierung zu. Wir Deutschen haben uns jahrhundertelang die Entwicklung eines eigenen Vertragsrechts geleistet. Die Rechtsprechung zu Versteigerungen wurde ebenso individualisiert. So wie das auch v. a. die Engländer und die Italiener taten. Es kann also schon alleine durch die Festlegung des Standortes der Versteigerung zu merkwürdigen Auslegungen kommen, die der jeweils andere nicht so ganz durchschauen kann. Und wir reden hier von juristisch versierten Kaufleuten.
Unsere recht durchschnittliche Chantal-Ottilie hilft sich bei dieser Informationsanhäufung mit Nonchalance und ihrem Brötchenkaufwissen (was ja w.o.ges. nicht der Rechtssprechung entspricht) über die Klippen. Leider ist sie dann schon gar nicht mehr "im Recht".

Denn durch die Verlagerung ins schreckliche, böse Internet (Alles umsonst!) entstehen wieder neue Differenzen im Rechtsverständnis zwischen Chantal-Ottilie und der jeweils zuständigen Spruchkammer. Diese sind ja auch zum größten Teil mit Not-jet-internet-aborigines besetzt und daher auch Irrtümern unterworfen. Noch.

Wenn wir Kinder früher irgendwo einen halbwegs ansehnlichen Apfel entdeckten, haben die Klugen unter uns das Ding erst gewaschen und geschnitten. Die faulen Stellen konnten sie dann unauffällig den größten Gierschlünden "mitteilen". Mit ebay (und facebook und twitter und myspace und iCloud und den anderen gimmicks und apps) könnten wirs ja genau so machen. Viel Spaß! :)
 
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