Sind Sie dafür? Dann stimmen Sie mit "Nein"
Am kommenden Sonntag findet in Baden-Württemberg die Volksabstimmung über das umstrittene Stuttgarter Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 statt.
Die Bürger werden also nun entscheiden, ob es weiter geht oder nicht.
Eines steht unabhängig vom Ergebnis aber jetzt schon fest:
Ruhig wird es auch danach nicht werden.
Verwirrung gab es schon im Vorfeld reichlich.
So waren die Wahlbenachrichtigungen so ausgestellt, dass bei vielen Bürgern der Eindruck entstand, sie müssten einen Wahlschein erst beantragen, um zur Abstimmung gehen zu dürfen - "Stimmscheinantrag" ist auf dem Schreiben das am größten geschriebene Wort.
Tatsächlich muss man den Antrag aber nur abschicken, wenn man per Briefwahl abstimmen möchte.
In fast allen Wahlkreisen wurde daher ein überdurchschnittlich hoher Briefwahl-Anteil festgestellt.
Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass viele Bürger nicht genau hin geschaut und das Schreiben weggeworfen haben, weil ihnen das Prozedere zu umständlich war, für die Abstimmung noch extra einen Antrag zu stellen.
Ebenfalls kurios ist die Fragestellung - sie lautet nämlich nicht "Sind Sie für den Bau von Stuttgart 21 - Ja oder Nein" - sondern:
Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21' (S21-Kündigungsgesetz) zu?
So, jetzt ist alles klar, oder?
Die Gesetzesvorlage selbst ist natürlich auch völlig eindeutig und unmissverständlich:
Wer also mit "Ja" stimmt, ist gegen Stuttgart 21 - damit wird nämlich das Kündigungsgesetz beschlossen, und das Land muss aus der Finanzierung aussteigen.
Und wer mit "Nein" stimmt, ist dafür.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Ganze bewusst so aufgezogen wurde, um die Bürger zu verwirren. Zumindest werden die S21-Gegner bei einer Niederlage auf die unglücklichen Umstände verweisen.
Eine einfache Mehrheit genügt übrigens bei der Volksabstimmung nicht - ein Drittel aller Wahlberechtigten muss mit "Ja" stimmen, um Stuttgart 21 zu stoppen, unabhängig von der Wahlbeteiligung.
Ich bin nicht gegen Stuttgart 21, ich sehe nur meine Rolle als Steuerzahler in diesem Projekt nicht. Wenn die Bahn sich einen Milliardenbahnhof bauen möchte, kann sie das doch tun - sie muss es halt nur auch selber bezahlen können.
Am kommenden Sonntag findet in Baden-Württemberg die Volksabstimmung über das umstrittene Stuttgarter Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 statt.
Die Bürger werden also nun entscheiden, ob es weiter geht oder nicht.
Eines steht unabhängig vom Ergebnis aber jetzt schon fest:
Ruhig wird es auch danach nicht werden.
Verwirrung gab es schon im Vorfeld reichlich.
So waren die Wahlbenachrichtigungen so ausgestellt, dass bei vielen Bürgern der Eindruck entstand, sie müssten einen Wahlschein erst beantragen, um zur Abstimmung gehen zu dürfen - "Stimmscheinantrag" ist auf dem Schreiben das am größten geschriebene Wort.
Tatsächlich muss man den Antrag aber nur abschicken, wenn man per Briefwahl abstimmen möchte.
In fast allen Wahlkreisen wurde daher ein überdurchschnittlich hoher Briefwahl-Anteil festgestellt.
Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass viele Bürger nicht genau hin geschaut und das Schreiben weggeworfen haben, weil ihnen das Prozedere zu umständlich war, für die Abstimmung noch extra einen Antrag zu stellen.
Ebenfalls kurios ist die Fragestellung - sie lautet nämlich nicht "Sind Sie für den Bau von Stuttgart 21 - Ja oder Nein" - sondern:
Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21' (S21-Kündigungsgesetz) zu?
So, jetzt ist alles klar, oder?
Die Gesetzesvorlage selbst ist natürlich auch völlig eindeutig und unmissverständlich:
Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den
vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21
(S 21 - Kündigungsgesetz)
§ 1
Kündigung der Vereinbarungen
Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Wer also mit "Ja" stimmt, ist gegen Stuttgart 21 - damit wird nämlich das Kündigungsgesetz beschlossen, und das Land muss aus der Finanzierung aussteigen.
Und wer mit "Nein" stimmt, ist dafür.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Ganze bewusst so aufgezogen wurde, um die Bürger zu verwirren. Zumindest werden die S21-Gegner bei einer Niederlage auf die unglücklichen Umstände verweisen.
Eine einfache Mehrheit genügt übrigens bei der Volksabstimmung nicht - ein Drittel aller Wahlberechtigten muss mit "Ja" stimmen, um Stuttgart 21 zu stoppen, unabhängig von der Wahlbeteiligung.
Ich bin nicht gegen Stuttgart 21, ich sehe nur meine Rolle als Steuerzahler in diesem Projekt nicht. Wenn die Bahn sich einen Milliardenbahnhof bauen möchte, kann sie das doch tun - sie muss es halt nur auch selber bezahlen können.