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Verdacht auf unzulässige Preisgestaltung: Schweizer Wettbewerbshüter ermitteln gegen Microsoft
Microsoft droht Ungemach in der Schweiz. Die eidgenössische Wettbewerbskommission WEKO hat ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen den Redmonder Konzern eingeleitet. Es geht um die Preise für Microsoft 365.
Anfang Dezember hatte Microsoft teils deftige Preiserhöhungen angekündigt. Ab Juni sollen Kunden für die Nutzung von Microsoft 365 deutlich mehr bezahlen als bisher (siehe Bericht). In den vergangenen Jahren hat es bereits mehrere Preiserhöhungen gegeben, zudem wird für einige Komponenten, die vorher kostenlos enthalten waren, ein Aufpreis fällig.
Dies hat jetzt die WEKO auf den Plan gerufen. Man habe eine „Vorabklärung“ gegen Microsoft in der Schweiz eröffnet, heißt es auf deren Webseite. Man will prüfen, ob die Preiserhöhungen den Tatbestand unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne der Schweizer Kartellgesetze erfüllen.
In der knapp formulierten Mitteilung heißt es, die Behörde habe aufgrund der Preisänderungen mehrere Anzeigen erhalten. Diese gilt es jetzt zu prüfen. Sollte sich der Anfangsverdacht bestätigen, könnte eine „eingehende Untersuchung“ folgen. Welche konkreten Strafen oder Sanktionen sich daraus ergeben können, teilt die Behörde nicht mit.
Der Beitrag Verdacht auf unzulässige Preisgestaltung: Schweizer Wettbewerbshüter ermitteln gegen Microsoft erschien zuerst auf Dr. Windows.
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Microsoft droht Ungemach in der Schweiz. Die eidgenössische Wettbewerbskommission WEKO hat ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen den Redmonder Konzern eingeleitet. Es geht um die Preise für Microsoft 365.
Anfang Dezember hatte Microsoft teils deftige Preiserhöhungen angekündigt. Ab Juni sollen Kunden für die Nutzung von Microsoft 365 deutlich mehr bezahlen als bisher (siehe Bericht). In den vergangenen Jahren hat es bereits mehrere Preiserhöhungen gegeben, zudem wird für einige Komponenten, die vorher kostenlos enthalten waren, ein Aufpreis fällig.
Dies hat jetzt die WEKO auf den Plan gerufen. Man habe eine „Vorabklärung“ gegen Microsoft in der Schweiz eröffnet, heißt es auf deren Webseite. Man will prüfen, ob die Preiserhöhungen den Tatbestand unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne der Schweizer Kartellgesetze erfüllen.
In der knapp formulierten Mitteilung heißt es, die Behörde habe aufgrund der Preisänderungen mehrere Anzeigen erhalten. Diese gilt es jetzt zu prüfen. Sollte sich der Anfangsverdacht bestätigen, könnte eine „eingehende Untersuchung“ folgen. Welche konkreten Strafen oder Sanktionen sich daraus ergeben können, teilt die Behörde nicht mit.
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