USB-Stick soll Mausbewegungen machen!

Denni

fühlt sich hier wohl
Ich suche irgendwie eine möglichkeit das ich einen Normalen USB stick dazu bekomme alle paar Sekunden die maus zu bewegen wenn er eingesteckt ist! Es darf kein Programm instaliert werden das würde der Computer nicht zulassen! Hat jemand eine Idee wie ich das machen könnte?
 
AW: Usb Stick soll Mausbewegungen machen!

Ohne Programm geht das nicht.
Und selbst mit, da müsste man erstmal eins finden, welches so etwas kann. Oder eben selber eins schreiben.
Aber wozu soll das denn eigentlich gut sein? :unsure:
 
AW: Usb Stick soll Mausbewegungen machen!

An meinem Arbeitsplatz ist der Computer so eigestellt das er nach 10 Sec sich abmeldet und das will keiner ändern! Instalieren oder .exe starten geht nicht, also brauche ich etwas was eine Mausbewegung ohne Software imitiert!
 
AW: Usb Stick soll Mausbewegungen machen!

Abmeldung schon nach 10 Sekunden? Das ist aber extrem, das macht in meinen Augen ein vernünftiges Arbeiten nahezu unmöglich! Da muss man ja ständig mit der Maus herumeiern oder Knöppsche drücken. 5-10 Minuten wären meiner Ansicht nach die unterste Grenze. Rede mal mit deinem Admin, das ist ja unzumutbar. Wenn der sich quer stellt, dann mit dem Betriebsrat, falls die Firma einen hat.

Wie gesagt, ohne Software wüsste ich da keine Lösung. Falls es welche dafür geben sollte, dann müsste es auch eine Portable sein, die ohne Installation vom USB-Stick aus läuft. Diese beiden Tools könnten eventuell geeignet sein: AutoHotkey und/oder Autoit, hab aber noch nicht geschaut, ob die auch portabel eingesetzt werden können. Musst du mal gucken.
 
AW: Usb Stick soll Mausbewegungen machen!

Dein Rechner ist wohl vor dem ersten Kaffee aufgesetzt worden...

Mach dem Admin Beine, damit er ganz fix diese dämliche Einstellung ändert! Das ist der normale Weg.

Das mit der Maussimulation ist ohne Programm nicht möglich. Selbst die echte Maus schickt nicht direkt Signale an Windows, sondern dem Maustreiber, der dann wiederum diese in Windows-Befehle umsetzt und an das OS weitergibt. Da wäre ein kleiner Motor, der die echte Maus hin und her schubst, wahrscheinlich die einfachste Lösung.
 
Doch, es ist möglich, wenngleich nicht mit einem USB-Stick, aber einem USB-Stick ähnlichem Gerät.

Nennt sich Teensy (Teensy USB Development Board) und ist ein Microcontroller-Developement-Board (ähnlich wie der Arduino), hat aber gegenüber dem Arduino den Vorteil dass es gleich eine integrierte USB-Schnittstelle hat, und auch als USB-HID (also Tastatur und/oder Maus) konfiguriert werden kann.

Die HID-Codes findet man bequemerweise gleich auf der Herstellerseite: C code for Teensy: USB Mouse

Relativ günstig ist die geschichte auch, für die kleinste Version, Teensy 2.0, löhnt man gerade mal 16 USD ohne Versand.


EDIT: Ja, AHK und AutoIT kann portabel eingesetzt werden.
Der Sourcecode muss nur kompiliert werden.
Hauptproblem ist aber wenn das OS W7 ist, da da meist Admin-Rechte benötigt werden...


EDIT2:
Code:
Loop {
	MouseMove, 10, 0, 0, R
	Sleep, 1000
	MouseMove, -10, 0, 0, R
	Sleep, 1000
}

F12::Pause, Toggle

Kompilierter Code im Anhang. F12 pausiert das Script (und startet es natürlich auch wieder).
 

Anhänge

  • mmove.zip
    362,8 KB · Aufrufe: 167
Zuletzt bearbeitet:
Hauptproblem ist aber wenn das OS W7 ist, da da meist Admin-Rechte benötigt werden...
Ich bin davon ausgegangen, denn bei XP hatte man auch mit Benutzerrechten noch die Möglichkeit, die Energeoptionen einzustellen, wenn ich mich recht erinnere.
Win7 ist deutlich restrikter, da wird er ohne Adminrechte an der Treiberschicht scheitern.
 
Meine Aussage bezog sich aber auf das Verhalten von AHK-Scripten. Ich hab das Script aber getestet, funktioniert auch ohne Admin-Rechte... Zumindest bei mir...
 
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatzrechner einschränkt (egal ob software- oder hardwaremäßig) kann aber jede eigenmächtige und nicht genehmigte Änderung daran arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das sollte man vor jeder Manipulation am System bedenken (egal wie sinnlos dem Anwender manche vom Systemadministrator gemachten Einstellungen erscheinen mögen).
 
Hmm, da stellt sich mir aber die Frage in wiefern portable Programme die am System nichts dauerhaft verändern als Systemmanipulation gelten...
(bezieht sich natürlich nur darauf, wenn das Programm am USB-Stick bleibt, von dort ausgeführt wird, und keine Dateien verändert oder anlegt)

... sowie das anschließen eines neuen Peripherie-Gerätes (in diesem Fall ein HID, a.k.a. Maus) als manipulation der Hardware gilt....
 
Hmm, da stellt sich mir aber die Frage in wiefern portable Programme die am System nichts dauerhaft verändern als Systemmanipulation gelten…
Das hängt davon ab. Bei meinem Arbeitgeber ist das Ausführen aller "fremden" Programme untersagt.
Wie sich das Ausführen portabler Programme, die wirklich keinerlei Spuren im System hinterlassen, bewiesen lässt ist wieder eine andere Frage.

Es dreht sich hier imho auch eher um die Frage der Systemsicherheit. Wenn jeder einfach alles von einem USB-Stick ausführt wird das System (und vielleicht das ganze Firmennetzwerk) früher oder später mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von irgendeinem Virus, Trojaner oder Rootkit infiziert.
… sowie das anschließen eines neuen Peripherie-Gerätes (in diesem Fall ein HID, a.k.a. Maus) als manipulation der Hardware gilt …
Es darf ganz einfach nur die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Hardware angeschlossen werden. Also keine "private" Maus, USB-Stick, usw.

Das lässt sich natürlich durch spezielle Software eingrenzen, es gibt einige Programme, die jegliches Einbinden von USB-Geräten, deren ID nicht im System hinterlegt ist, unterbinden.

Tatsache ist aber, das rein arbeitsrechtlich die verbindliche Anweisung des Arbeitgebers, so etwas nicht zu tun (am Besten im Rahmen einer Datenschutzbelehrung und vom Arbeitnehmer unterschrieben als Bestandteil der Personalakte) ausreichend ist.
Macht man es trotzdem und lässt sich dabei erwischen: Pech gehabt.

Hat man das System mit irgendeiner Schadsoftware infiziert und kann der Arbeitgeber das nachweisen, wird es u.U. auch noch teuer. Der Schadensersatz für etliche Mannstunden der EDV-Abteilung, eventuell muss sogar ein Backup eingespielt werden (und je nach dem wann das letzte Backup war ist dann Arbeit von etlichen Stunden und von etlichen Beschäftigten verschwunden und muss erneut geleistet werden), dass alles kann sich schnell auf viele tausend Euro belaufen.

Ich würde es sein lassen!

Oder man holt sich vom Arbeitgeber die entsprechende schriftliche Erlaubnis ein.
Ich hatte z.B. eine ganze Zeit lang einen VPN-Zugriff auf "meinen Arbeitsplatz". Das war aber offiziell beantragt und genehmigt (sogar mit Einbindung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten). Die Erlaubnis dafür existiert noch, aber momentan benötige ich den VPN-Zugriff nicht mehr und habe ihn deswegen durch unsere EDV-Abteilung deaktivieren lassen.

Falls ich eine besondere Software benötige, die auf meinem Arbeitsrechner nicht installiert ist, wende ich mich deswegen schriftlich mit Begründung an die EDV-Abteilung und die installiert dann nach Genehmigung der dafür Verantwortlichen diese Software (oder beschafft sie erst noch).

Bei Hardware wird natürlich ebenfalls entsprechend verfahren.
 
Okay, ich denke ich werde es dann lieber mal lassen!
Den Admin kannst du in der Pfeife rauchen, der sagt du sollst in der Nachtschicht Arbeiten und nicht pennen o_O
 
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