US-Truppen sperren gewalttätige Gefangene in Holzkäfige

Nein, sondern ganz normal den Täter verhören und Ermittlungen durchführen.
Und damit gegebenenfalls dem Opfer das Recht auf Leben absprechen?

Wenn man heute die Folter von Entführern zuläßt (um an Informationen über den Verbleib der Opfer zu kommen), dann sind morgen vielleicht schon Steuerhinterzieher dran (die haben ja sicher auch einige nützliche Informationen über den Verbleib des Geldes) und übermorgen alle, die ein paar Karikaturen von Politikern, Religionsgründern oder Gottheiten veröffentlicht haben.
Streiche Folter und setze Inhaftierung!
 
Inhaftierung ist aber durch unser Grundgesetz und unser Strafgesetz innerhalb gewisser Grenzen abgedeckt, Folter eben nicht.
Warum nicht per Gesetz bestimmte Ausnahmen definieren (wie es eben auch bei der Haft geschieht)? Hinzu eine klare Strafandrohung, sollte ein Unschuldiger betroffen werden. Das sollte die Motivation, entsprechende Maßnahmen gut zu überlegen, doch positiv beeinflussen ...

Ich sehe das Ganze nicht schwarz/weiß, sondern in vielen Graustufen. Eben so, wie unsere Gesellschaft auch ist ...
 
Duftie schrieb:
Wir haben eine Verfassung? Habe ich was verschlafen?

In der Tat besitzt Deutschland in der Gesamtheit "nur" das Grundgesetz,
welches allerdings - wenn ich mich recht entsinne - vor Jahren mal
einer Verfassung gleichgesetzt wurde.

Zudem haben die einzelnen Bundesländer, die im Prinzip eigenständige Staaten sind,
jeweils eigene (Landes-)Verfassungen.

Quelle: Wikipedia
 
In der Tat besitzt Deutschland in der Gesamtheit "nur" das Grundgesetz,
welches allerdings - wenn ich mich recht entsinne - vor Jahren mal
einer Verfassung gleichgesetzt wurde.
Ja, vor ca 60 Jahren :ROFLMAO:

Das Grundgesetz hat seit Anfang an den Status einer Verfassung, denn es erfüllt alle Voraussetzungen die eine Verfassung erfüllen muss und ist international als verbindlich für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Nur weil es anders heißt, Anfangs vorläufig war und nicht überall auf deutschem Staatsgebiet angewandt wurde, heißt es noch lange nicht, dass es keine war.

BTW: Beim Tema Folter tritt noch ein ganz anderes Problem auf:
Wenn das einmal erlaubt ist, kommt es unweigerlich zu Auswüchsen und Exzessen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dann wieder Konzentrationslager stehen. Sie schrecht übrigens auch niemanden ab und verringert nicht die Verbrechensquote, sie erhöht lediglich die Rücksichtlosigkeit der Verbrecher, egal ob sie nun eine Uniform tragen, oder nicht.

BTW: Wer durch Folter oder Todsstrafe bedroht wird, wird definitiv alles daransetzen, dass es ihm nicht passiert und wenn er dazu ein Massaker begehen muss, um nicht festgenommen zu werden. Bestes Beispiel: USA.
 
Wenn das einmal erlaubt ist, kommt es unweigerlich zu Auswüchsen und Exzessen.
Naja, ist schon ein wenig weit hergeholt. Oder werden Leute aus Spaß eingesperrt, weil wir Gefängnisse habe?

Wer durch Folter oder Todsstrafe bedroht wird, wird definitiv alles daransetzen, dass es ihm nicht passiert und wenn er dazu ein Massaker begehen muss, um nicht festgenommen zu werden.
Ich habe den Eindruck, dass Du Dir noch immer Gedanken zur Folterung von Steuerhinterziehern machst. Folter, oder besser der Androhung, sollte kein alltägliches Mittel sein, sondern als Option im Raum stehen. Und wie schon erwähnt, sollte der Missbrauch dieser Option bestraft werden...
 
Und wie schon erwähnt, sollte der Missbrauch dieser Option bestraft werden...
^^ Durch Folter? :angel

Ich stelle mir mal die Sitauation vor, ich sei eine unschuldige Person, die bei den laufenden Ermittlungen zu einer Kindesentführung unter Tatverdacht geraten ist.

Irgendeinem Ermittlungsbeamten, Staatsanwalt, Richter (wer auch immer in Deinem hypothetischen Regime die Ermächtigung zur Anordnung einer Folterung hat) erscheint der Tatverdacht zwingend genug, um mich foltern zu lassen.

Ich persönlich würde ziemlich schnell ein (falsches) Geständnis ablegen, um die Folterung zu beenden (oder um sie gleich ganz zu vermeiden, vielleicht würde ich aber trotzdem ein bißchen gefoltert, nur so und um sicher zu gehen).

Später stellt sich dann meine Unschuld heraus (weil der wahre Täter geschnappt wird).

Wie soll denn nun meine Entschädigung aussehen?

Je nach Grad der Folterung bzw. Enthusiasmus des gerade dafür zuständigen Sadisten vom Dienst (SvD) hätte ich unter Umständen massive physische und psychische Schäden erlitten und wäre für den Rest meines Lebens arbeitsunfähig, evtl. sogar verkrüppelt.

Vermutlich würde man mir in so einem Regime sogar noch eine Teilschuld zusprechen, weil ich ja ein (falsches) Geständnis abgelegt habe.

Folterung ist ein für die Wahrheitsfindung absolut ungeeignetes Instrument, weil jeder vernünftige Mensch einfach alles gestehen würde nur um der Folterung zu entgehen.

Ich sehe die Welt auch nicht nur in schwarz/weiß-Tönen, aber es gibt Dinge, da kann man nur Ja oder Nein sagen, da gibt es keine Zwischentöne und auch kein Vielleicht.

Ein bißchen Foltern geht eben nicht, ebenso wenig wie ein bißchen Pädophilie oder ein bißchen Sklaverei.

Der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel.
 
Ein bißchen Foltern geht eben nicht
Da sowohl die Androhung von Folter, als auch die Isolationshaft hier als Folter gesehen wurden, ist "ein bisschen Folter" scheinbar doch möglich. Ich spreche nicht davon, dass jedem gleich die Fingernägel mit der Kneifzange gezogen werden sollen. Eine Bestrafung bei Missbrauch soll eben die Hemmschwelle bei den Verantwortlichen hinaufsetzen, um zu vermeiden, das wahrlos durch die Gegend gefoltert wird (mir persönlich stinkt auch der Begriff Folter für einige Maßnahmen, es gäbe sicherlich schönere Worte dafür)

wer auch immer in Deinem hypothetischen Regime
Lese ich da etwas Polemik heraus, oder möchtest Du einfach nur mein Innenminister sein?
 
Da sowohl die Androhung von Folter, als auch die Isolationshaft hier als Folter gesehen wurden, ist "ein bisschen Folter" scheinbar doch möglich.
Einzelhaft sehe ich nicht unbedingt als Folter, wie ich weiter oben schon schrieb kann sie bei gewalttätigen Häftlingen ja auch zum Schutz der Mithäftlinge erforderlich sein.

Es kommt eben auf die Ausgestaltung der Einzelhaft an.

Das Androhen von Folter ist hingegen schon als Folter zu betrachten, die spanische Inquisition kannte ein Vorstufe der Folter, die als Territion (Das Zeigen der Instrumente) bekannt war.

Dabei wurde dem Delinquenten sehr anschaulich erklärt, was man mit den diversen Instrumenten denn so alles anfangen könnte.

Gebrauch wurde davon z.B. bei Galileo gemacht, da er ein Günstling des Papstes war haben sich die Inquisitoren vermutlich nicht gewagt, sofort mit der tatsächlichen Folterung zu beginnen. Als vernünftiger Mensch, der abschätzen konnte, was auf "Das Zeigen der Instrumente" wohl folgen würde, hat Galileo auch sofort widerrufen.
Lese ich da etwas Polemik heraus, oder möchtest Du einfach nur mein Innenminister sein?
Das soll keine Polemik sein, aber in meiner Weltanschauung wird nur in totalitären Regimen gefoltert (was im Umkehrschluß bedeutet, das jedes politische System, das Folterungen zuläßt oder billigt, totalitär sein muß).

Folglich muss jeder, der Folter zu legalisieren wünscht, auch den (heimlichen?) Wunsch haben, in einem totalitären Regime zu leben.

Und Innenminister will ich schon gar nicht sein. ;)

Im Übrigen gehst Du auf die Argumentationen gegen Folter nicht im mindesten ein. Belassen wir es also dabei.
 
Im Übrigen gehst Du auf die Argumentationen gegen Folter nicht im mindesten ein.
Welche Argumente meinst Du? Das eine beschränkte Akzeptanz von Folter dazu führt, dass alle folternd durch die Strassen laufen? Oder das Folter seelische Schäden hinterläßt? Oder einfach nur, dass Irrtümer nicht wieder gut zu machen sind?

Aber Du hast Recht. Lassen wir mal den Quatsch mit der Folter ...

Wie sieht es denn mit strengeren Strafen im Allgemeinen aus? Oder zumindest strengere Anwendung der Gesetze? ;)

Natürlich hinterläßt Folter Schäden, dass hinterläßt aber auch eine mehrjährige Haft wegen eines Justitirrtums.
 
Warum nicht per Gesetz bestimmte Ausnahmen definieren (wie es eben auch bei der Haft geschieht)? Hinzu eine klare Strafandrohung, sollte ein Unschuldiger betroffen werden. Das sollte die Motivation, entsprechende Maßnahmen gut zu überlegen, doch positiv beeinflussen ...

Kurzer Einwurf zu den "Ausnahmen": Gesetzliche Einschränkungen von Grundrechten sind überall da notwendig wo die Wahrnehmung eines Grundrechtes die Gefahr in sich trägt, die Grundrechte eines anderen zu verletzen.

Oder anders ausgedrückt hab ich es mal in den Regeln eines Gemeinschaftshauses gelesen: Die Freiheit des Einen endet an der Grenze der Freiheit der Anderen.
 
Oben