Und wie schon erwähnt, sollte der Missbrauch dieser Option bestraft werden...
^^ Durch Folter? :angel
Ich stelle mir mal die Sitauation vor, ich sei eine unschuldige Person, die bei den laufenden Ermittlungen zu einer Kindesentführung unter Tatverdacht geraten ist.
Irgendeinem Ermittlungsbeamten, Staatsanwalt, Richter (wer auch immer in Deinem hypothetischen Regime die Ermächtigung zur Anordnung einer Folterung hat) erscheint der Tatverdacht zwingend genug, um mich foltern zu lassen.
Ich persönlich würde ziemlich schnell ein (falsches) Geständnis ablegen, um die Folterung zu beenden (oder um sie gleich ganz zu vermeiden, vielleicht würde ich aber trotzdem ein bißchen gefoltert, nur so und um sicher zu gehen).
Später stellt sich dann meine Unschuld heraus (weil der wahre Täter geschnappt wird).
Wie soll denn nun meine Entschädigung aussehen?
Je nach Grad der Folterung bzw. Enthusiasmus des gerade dafür zuständigen
Sadisten vom Dienst (SvD) hätte ich unter Umständen massive physische und psychische Schäden erlitten und wäre für den Rest meines Lebens arbeitsunfähig, evtl. sogar verkrüppelt.
Vermutlich würde man mir in so einem Regime sogar noch eine Teilschuld zusprechen, weil ich ja ein (falsches) Geständnis abgelegt habe.
Folterung ist ein für die Wahrheitsfindung absolut ungeeignetes Instrument, weil jeder vernünftige Mensch einfach alles gestehen würde nur um der Folterung zu entgehen.
Ich sehe die Welt auch nicht nur in schwarz/weiß-Tönen, aber es gibt Dinge, da kann man nur
Ja oder
Nein sagen, da gibt es keine Zwischentöne und auch kein
Vielleicht.
Ein bißchen Foltern geht eben nicht, ebenso wenig wie ein bißchen Pädophilie oder ein bißchen Sklaverei.
Der Zweck heiligt eben nicht
alle Mittel.