Musik Urteil gegen Deep Purple wegen Aufführung ihrer eigenen Songs

Jim Duggan

Seniler Bettflüchter
Teammitglied
Wie russische Medien berichteten, wurde die britische Rock-Legende Deep Purple von einem russischen Gerichts zu Strafzahlungen verurteilt, weil sie ihre eigenen Songs spielten.

Was abstrus und lächerlich klingt, ist leider traurige Realität: Deep Purple spielten am 19. Oktober 2008 ein Konzert in Russland und wurden jetzt von einem russischen Gericht zu Strafzahlungen verdonnert, weil sie bei ihrem Gig ihre eigenen Songs spielten.

Aber das geschieht natürlich alles NUR zum Wohle der Künstler. ;) :stupid


Quelle
 
30.000 Rubel, das sind knapp 690 Euro ... was haben die Jungs an dem Konzert verdient ?

ich denke die User dieses Forums sind nicht die einzigen die sich vor Lachen über den Boden wälzen :ROFLMAO:
 
Und ich dachte immer, dass nur deutsche Gerichte gaga sind.
 
Das muss ich nicht verstehen...
Es macht schon Sinn, wenn man sich die Funktionsweise einer Verwertungsgesellschaft ansieht.

Nach dem russischen Prinzip darf jeder die Stücke einer ausländischen Band spielen, muss dafür aber zentral an die Verwertungsgesellschaft Gebühren zahlen. Dafür muss man nicht alle Bands einzeln abklappern. Die bekommen einen festgelegten Anteil von den Gebühren, so sie sich denn registrieren.

Das war übrigens auch das Prinzip hinter allofmp3:
Nur hatte sich die (westliche) Musikindustrie dem Prinzip verweigert und die bezahlten Gebühren nie abgeholt:
Die auflaufenden Tantiemen würde die Verwertungsgesellschaft ROMS gerne an ihr deutsches Pendant, die GVL, weiterleiten; doch die Plattenindustrie weigere sich, der GVL die Wahrnehmung der Rechte für Internet-Downloads einzuräumen.
(Quelle:heise online - 18.03.05 - Musik-Downloads bei AllofMP3 legal?).
Trotzdem finde ich das Konzept deutlich überzeugender als das deutsche Hickhack mit Gema, VG Wort, GVL, GEZ, Plattenlabel und wer sonst noch alles mit verdient.

Da ist die kleine Panne, dass der Künstler auch für eigene Titel zahlen muss eher unproblematisch - verglichen mit dem Gebührenchaos in Deutschland...
 
Zuletzt bearbeitet:
ot:
In diesem Zusammenhang, wer weis eigentlich, dass die Rentenversicherer Unternehmen abklappern und nachfragen, wer die Homepage erstellt hat? Dann müssen noch Rentenbeiträge für die künstlerische Tätigkeit abgegolten werden. :devil
 
Bedeutet das, das wenn sie die Lieder angemeldet hätten, dann eine Gebühr fällig gewesen wäre, die sie dann nachher wieder ausbezahlt bekommen hätten ?!?

Hätten wäre wenn .... urks
 
Sie hätten nur einen Teil der Gebühren zurück erhalten. Die Verwertungsgesellschaft will ja auch was vom Kuchen abhaben. Das eine Band für ihre eigenen Stücke abgaben zahlen muss finde ich aber schon seltsam. Eigentlich werden diese Gebühren doch nur dann fällig, wenn Musik öffentlich aufgeführt wird (Radion, Disko, Festzelt etc.) und nicht wenn eine Band auf einem Konzert ihre eigenen Stücke spielt. In Russland scheint das aber wohl etwas anders zu sein.
 
eine Frage hätte ich da noch - würde man die Mitglieder der Band inhaftieren/exekutieren wenn sie erneut russischen Boden betreten und zuvor die Strafzahlung an die russische Maf... äh Gerichtsbehörde nicht bezahlt haben.:ROFLMAO:
 
Das eine Band für ihre eigenen Stücke abgaben zahlen muss finde ich aber schon seltsam. Eigentlich werden diese Gebühren doch nur dann fällig, wenn Musik öffentlich aufgeführt wird (Radion, Disko, Festzelt etc.) und nicht wenn eine Band auf einem Konzert ihre eigenen Stücke spielt. In Russland scheint das aber wohl etwas anders zu sein.

Merkwürdig ist das in keinster Weise, weder in Deutschland, noch in Russland. Dazu muß man aber die Funktionsweisen der Verwertungsgesellschaften kennen. Diese vertreten nämlich nicht die Bands als solche (wie oftmals fälschlich angenommen wird), sondern stellen eine Inkassogesellschaft für die Komponisten, Texter, Bearbeiter und (Musik-)Verlage dar und übernehmen die Abrechnung der Tantiemen für öffentliche Aufführung. Dafür melden die jeweiligen Urheber ihre Werke bei der Verwertungsgesellschaft an, die für ihr Land tätig ist. In Deutschland ist dies die GEMA, in Österreich die AKM und in der Schweiz die SUISA. Der Urheber ist dabei nicht zwingend der ausübende Interpret oder Band. Beispielsweise schreiben die wenigsten gecasteten Bands (NoAngels, BroSis, etc.) ihre Songs selber. Auch im Schlager oder Popbereich ist es weit verbreitet, daß bestimmte Komponisten und Texter für Verlage oder Labels tätig sind und ihre Musik nicht selber aufführen.

Die Urheber melden dann ihre Werke der Verwertungsgesellschaft, die anhand von diversen Kriterien (Häufigkeit und Ort der Aufführungen, Airplay, CD-Verkäufe, etc.) bewertet werden. Aufgrund dieser Bewertungen erhalten die Urheber dann Geld ausgeschüttet, die sogenannten Tantiemen. Damit diese Rechte nicht nur national, sondern Weltweit vertreten werden, schließen die Verwertungsgesellschaften untereinander Rahmenverträge, die es den nationalen Gesellschaften erlaubt, für gemeldete Werke internationaler Künstler Vergütungen einzufordern. Dies geschieht über Abgaben auf den Verkauf von Medien, durch Radiostationen, oder halt auf Veranstaltungen wie Konzerte, Galas oder Festivals und dergleichen.

Um die Rechte der ausübenden Künstler zu vertreten, gibt es in Deutschland die GvL, die von den eingezogenen GEMAabgaben die Leistungsschutzrechte der Musiker vertritt bzw. bezahlt. Dies gilt insbesondere für jegliche Art von Aufzeichnungen und gespielte Konzerte. Berechnungsgrundlage ist hier der Meldebogen über Einkünfte aus diesen Tätigkeiten der Künstler.

In Deutschland ist es üblich, daß der Veranstalter des Konzertes die Verwertungsgesellschaft bezahlt. Dies berechnet sich beispielsweise bei der GEMA nach Größe der Veranstaltung und dem verlangten Eintrittsgeld. Bei einer Deep Purple-Show beträgt diese Abgabe in etwa 3500-4000 Euro (grob überschlagen).

Verwirrend ist bei dem oben genannten Artikel lediglich, wer hier zur Kasse gebeten wird. Aber da ich weder die Verträge der Russischen Verwertungsgesellschaften (meines Wissens RAO, ROAP und/oder VGTRK - aber dafür reichen meine Russischkenntnisse [noch] nicht) noch die des Veranstalters mit Deep Purple (bzw. dem Management) kenne, enthalte ich mich jeglicher Aussage über Sinn und Unsinn dieses Urteils.

Besten Grusz,
 
ot:
Starke Erklärung (y)


Das mit den Rechten ist in der Tat so eine Sache, die müssen nicht zwangsläufig beim Komponisten/Künstler liegen.
Da ist ja die Geschichte als Michael Jackson die Rechte aller Beatles-Songs erworben hatte.
Paul McCartney meinte mal, es sei ein kommisches Gefühl, das er erst MJ fragen muss, wenn er einen seiner eigenen Songs spielen möchte.
 
Was Passiert wenn man ein neues Album patentieren lässt statt es bei der GEMA meldet?
Ich hatte vor kurzen gelesen das eine berühmte Truppe IHR neues Album ins Net gestellt hat und dadurch mehr erreicht( als Urheberrecht).
 
Moin.

Du wirfst da ein paar Dinge durcheinander.

1.) Die GEMA (und ähnliche Verwertungsgesellschaften) sind quasi reine Inkassounternehmen, die die anfallenden Tantiemen einsammeln und wieder verteilen. Mit Urheberrechten haben sie sofern nix zu tun, als daß sie nur die finanziellen Rechte des Urhebers vertreten. Für Patente ist das DPMA zuständig, welches die GEMA nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) beaufsichtigt. Ob sich Musikstücke patentieren lassen, entzieht sich meiner Kenntnis, ist allerdings auch eher zweitrangig.

Denn:
Durch das geltende Urheberrecht genießen veröffentliche Werke - ob nun bei der GEMA gemeldet oder nicht - bereits den Schutz, den ein Patent (oder besser: Geschmacksmuster) erwirken würde. Die Kosten für die Anmeldung wären recht hoch und die Eintreibung der Vergütungen für Aufführungen wird durch das DPMA nciht geregelt.

Ergo:
Ob patentiert oder nicht, spielt in diesem Fall keine Rolle. Die Wahl besteht darin, das Einsammeln der Tantiemen selber zu übernehmen, oder der GEMA zu überlassen (was durch die Nutzung vorhandener Kontrollstrukturen und Meldepflichten deutlich streßfreier und effizienter ablaufen dürfte).

2.) Das kostenlose Bereitstellen der Musik als Download hat mit der GEMA auch nur insofern etwas zu tun, daß dafür bestimmte Abgaben zu leisten sind. Diese unterliegen einem besonderen Tarif, wenn es sich um eigene Musik handelt (die geleisteten Abgaben flössen eh wieder an den Künstler zurück). Vielmehr umgehen diese Bands die mitverdiener an den Rechten - Namentlich die Musikverläge, Plattenfirmen, Labels. Die Alben werden als Promomaßnahme für den Livebetrieb gesehen, der wiederum mit einem hohen Absatz an Merchandiseprodukten (T-Shirts, Tassen, Unterwäsche, Nasenspray oder Fußpilzsalbe ...) die Produktionskosten des Albums einspielen. Aber auch hier werden bei weiterer Verwertung (Airplay, Aufführungen, Pressungen von Compilations, etc.) Tantiemen fällig, die an die Band zurückfließen. Auch bei kostenlosen Downloads.

Besten Grusz,
 
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