Im Kampf gegen so genannte Raubkopien holt die Lobby der Medienindustrie nun zum ganz großen Schlag aus:
Die europäische Union berät derzeit mit den USA und neun weiteren Staaten (Kanada, Mexiko, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate) über ein internationales Abkommen gegen Produktpiraterie.
Der Name des Abkommens lautet ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement).
Kernpunkt: Die Internetprovider sollen künftig für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haftbar gemacht werden. Bei der Verbreitung von Musikstücken beispielsweise muss der Rechteinhaber also nicht mehr den Anschlussinhaber ausfindig machen, sondern kann direkt den Provider auf Schadenersatz verklagen.
Dieser kann sich nur aus der Verantwortung ziehen, wenn er nachweist, dass er seine Kunden lückenlos überwacht, um derartigen Rechtsverletzungen vorzubeugen.
Das klingt unglaublich - wenn man aber überlegt, wem das alles nützt, so darf man befürchten, dass die Widerstände gering ausfallen.
Die Medienkonzerne würden endlich am großen Rad drehen können, um gegen die illegale Verbreitung von Inhalten vorzugehen.
Die Regierungen würden sich zum Thema Internetüberwachung aus der Schusslinie nehmen, indem sie die Verantwortung vollständig auf die Provider abwälzen. Über die Vorratsdatenspeicherung hätte man aber dennoch problemlos Zugriff auf die massenhaft gesammelten Daten der Kundenüberwachung - die dieser durch Annahme der AGB ihres Providers zugestimmt haben.
Vollständige Internetsperren für Wiederholungstäter sind in dem Entwurf ebenfalls vorgesehen.
Weitere Links dazu:
Streit um Urheberrechte: Internetanbieter sollen für Piraten haften | FTD.de
Verwegener Plan: Internet-Provider sollen für Raubkopien haften - Provider sollen für Raubkopien haften - Internet - News - magnus.de
Die europäische Union berät derzeit mit den USA und neun weiteren Staaten (Kanada, Mexiko, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate) über ein internationales Abkommen gegen Produktpiraterie.
Der Name des Abkommens lautet ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement).
Kernpunkt: Die Internetprovider sollen künftig für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haftbar gemacht werden. Bei der Verbreitung von Musikstücken beispielsweise muss der Rechteinhaber also nicht mehr den Anschlussinhaber ausfindig machen, sondern kann direkt den Provider auf Schadenersatz verklagen.
Dieser kann sich nur aus der Verantwortung ziehen, wenn er nachweist, dass er seine Kunden lückenlos überwacht, um derartigen Rechtsverletzungen vorzubeugen.
Das klingt unglaublich - wenn man aber überlegt, wem das alles nützt, so darf man befürchten, dass die Widerstände gering ausfallen.
Die Medienkonzerne würden endlich am großen Rad drehen können, um gegen die illegale Verbreitung von Inhalten vorzugehen.
Die Regierungen würden sich zum Thema Internetüberwachung aus der Schusslinie nehmen, indem sie die Verantwortung vollständig auf die Provider abwälzen. Über die Vorratsdatenspeicherung hätte man aber dennoch problemlos Zugriff auf die massenhaft gesammelten Daten der Kundenüberwachung - die dieser durch Annahme der AGB ihres Providers zugestimmt haben.
Vollständige Internetsperren für Wiederholungstäter sind in dem Entwurf ebenfalls vorgesehen.
Weitere Links dazu:
Streit um Urheberrechte: Internetanbieter sollen für Piraten haften | FTD.de
Verwegener Plan: Internet-Provider sollen für Raubkopien haften - Provider sollen für Raubkopien haften - Internet - News - magnus.de