Nachdem im Januar bereits eine Kölnerin gegen Eltons Bimmel-Bingo geklagt hat, ist jetzt die Landesmedienanstalt in Aktion getreten.
Nach Aussage der Medienwächter wird jetzt geprüft, ob das 'Bimmel-Bingo' gegen die im Rundfunkstaatsvertrag vereinbarten Rechte verstösst. Diese beinhalten unter anderem das Recht am eigenen Bilde und den Schutz der Menschenwürde.
Die müssten mich mal morgens um 4.oo h wecken - das würden sie glaub ich dann nicht
senden
AK
Nach Aussage der Medienwächter wird jetzt geprüft, ob das 'Bimmel-Bingo' gegen die im Rundfunkstaatsvertrag vereinbarten Rechte verstösst. Diese beinhalten unter anderem das Recht am eigenen Bilde und den Schutz der Menschenwürde.
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