Das habe ich auch gehört.
Bei dem Verfahren ging es ja auch nicht darum die Drosselung an sich zu verbieten, sondern darum die Verknüpfung mit dem Begriff "Flatrate" zu unterbinden.
Meiner Meinung nach bedeutet das den schleichenden Tod der Flatrates.
Das ist geschafft, aber das weitaus wichtigere Verfahren ist noch nicht beendet. Dabei geht es darum, dass die Nutzung von Diensten, die an den Provider zahlen, von der Drosselung ausgenommen sein sollen.
Die Urteilsbegründung dann wird interessant.
Entweder sie lautet ins Umgangssprachliche übersetzt: "Ihr habt wohl einen an der Waffel".
Oder aber: "Netzneutralität ist hiermit hinfällig".