Spuckt nicht gleich Euren Kaffee wieder aus ...

RollerChris

R.I.P.
sondern wartet leber ab bis Ihr Post vom Amt bekommt.

Ich könnte einfach nur :kotz
Ich glaube das ist nur in Deutschland möglich!
Der Schwachsinn in der Sache ist unbestritten. Aber viel interessanter als die Frage nach der hinterzogenen Steuer finde ich die Tatsache, wie die deutschen Behörden überhaupt erfahren konnten, dass hier ein Kauf einiger Kaffee-Pads abgewickelt wurde!
Und das schreiben selbst war sicherlich teurer als die 2,12 euro.
 
Tja, da wiehert der Amtsschimmel.

Das Kenntnisnehmen von der Sache ist ja nicht schwierig. Die Zollbehörden haben sicher eine Menge Leute, die nichts anderes tun, als im Internet nach solchen Sachen zu forschen - bei eBay steht ja alles öffentlich da.

Die wahre Sauerei sehe ich darin, wie bereitwillig eBay anscheinend persönliche Daten von Käufern 'rausrückt
 
Des weiteren fällt mir auf, dass viele Steuern und Abgaben seit der Privatisierung von zum Beispiel Post, Bahn und Börse abgeschafft worden sind. Zufälle gibt es. Aber das ist nur meine Meinung!

Tja, die vielen steuerpolitischen Zufälle der letzten Zeit. Da könnte man glatt ins Grübeln kommen ... :smokin

gruß schrotti :) :)
 
Stiftung Warentest Heft 12/2006: Aldi Nord hat die besten besten Pads noch vor Senseo. (1,80 €/20 St.)

Prost! :lecker
 
Man muss es auch mal so sehen:
Jetzt wissen wir wenigstens, was für eine qualitativ hochwertige Steuerfahndung wird haben, der entgeht nichts! :smokin

Ok, das Staatsbeamte nicht rechnen können, hat sich leider auch gezeigt. Allein das Porto für den Brief allein frist ja schon die Hälfte des Betrags auf :lacher
 
Besser könnte ich es nicht ausdrücken:

Original von XXX, aus einem anderen Forum ;)
Jetzt soll bloß noch jemand sagen, daß es Steuerhinterziehern in Deutschland nicht an den Kragen ginge.

Allerdings weiß man spätestens jetzt, warum in Deutschland rein rechnerisch nur jeder siebente Einkommensmillionär überhaupt mit einer Steuerprüfung (nicht -fahndung!) rechnen muß...
 
Mittlerweile gibt es einen dicken Katalog
von Fahndungserfolgen der ZIRE: (...) In einem
Fall hatte ein Anbieter innerhalb von
fünf Jahren mehr als 21 Tonnen Kaffee über
das Netz feilgeboten und damit 47 000
Euro Steuern hinterzogen – bis die „surfenden
Zöllner“ ihm auf die Datenspur kamen.

:eek:... Diese Menge als Pads? Das dürfte dauern... Ob die Person im ersten Beitrag gemeint war :angel?
 
Bin eben erst drauf gestossen durch das tolle Umleitungsschild von Chris :D

Alles rechtlich einwandfrei, wenn auch aus "Michels" Sicht hirnrissig.
Aber wie Jensus schon anregte, dass es hier nicht um Mindermengen oder Einzelfälle geht,
sondern um "Tonnen", wo die Summen eben schnell 5-6-stellig werden.
Ob nun 2 oder zig-tausend Euro - Delikt bleibt Delikt - nur die Strafe bzw das Strafmass
sollte sorgfältig abgewogen werden. Wurde ja auch, wie ich grad lese.
Der Wiederholungsfall würde mit Sicherheit nicht so glimpflich ausgehen.

Und ja, Ebay arbeitet eng mit den Behörden zusammen - oder woher kommen die hunderten
an Anschreiben bzgl illegalens Sharens per Esel? Da wird pronto die IP samt Provider
ermittelt, angeschrieben und die müssen die Daten dafür dann rausgeben.
 
Na hoffentlich werde ich nicht an der Grenze von CH nach D kontrolliert.
Sind zwar keine Pads aber dafür 2 Kilo in Bohnenform. Also quasi Frisch vom Baum. :ROFLMAO:

Nachtrag.
Hier steht aber das ich bis 10 Kilo einführen darf, wohin auch immer.
 
Du ja, lässt du sie mitbringen, hat er bzw du die Arschkarte (falls man erwischt wird,
weil es nicht mehr für den eigenen Gebrauch ist). Man muss körperlich anwesend sein
für diesen Zweck - "Für meinen Nachbarn" is nich.
Deswegen war auch der Autor betroffen, weil das ganze auch noch gewerblich abgezogen
wurde (seitens Verkäufer).
 
Hallo zusammen.

Nachtrag.
Hier steht aber das ich bis 10 Kilo einführen darf, wohin auch immer.

Das bezieht sich aber nur auf Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten, also NICHT aus des Schweiz.

die aus dem freien Verkehr anderer EG-Mitgliedstaaten für private Zwecke in das deutsche Steuergebiet verbracht werden, sind steuerfrei.

Für die Schweiz gilt eine Freimenge von
# Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:

* 500 g Kaffee oder
* 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Nachzulesen hier.

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Thx, für die Aufklärung.
Also habe ich 1 Kilo (meine Frau ist ja auch dabei) frei. Auf den Link konnte ich aber nicht ersehen wie hoch die Steuer für das zusätzliche Kilo Kaffee ist. Nun, es wird sich wohl so um die 2 Euro handeln glaub ich mal. Da werd ich doch dann an der Grenze gleich anhalten und mir den Spass machen und das viele Geld dem Fiskus zukommen lassen.
Gegen Quittung, selbstredend. :ROFLMAO:
 
Hallo zusammen.

Gerne geschehen,

Falls der Warenwert der Ware 350€ nicht übersteigt, so kannst Du "pauschalieren".
Bei Kaffe wären das für Röstkaffee 2,80 EUR je kg.
Näheres auch hier.(die Schweiz ist präferenzberechtigt!

Oder in einem netten Flyer: hier. pdf 0,75MB

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