Um im Stil von Radio Eriwan zu antworten: IM PRINZIP JA . . .
. . . man kann jeglichen Namen annehmen, den man möchte, und auch damit unterschreiben,
denn hiervon werden geschlossene Verträge nicht beeinflusst.
Sobald klar ist, welche Person den Vertrag abgeschlossen hat und diese Person auch gewillt ist,
den Vertrag abzuschließen, wird er auch gültig.
Das kann auch mittels eines Künstlernamens oder auch mit einer Unterschrift,
die nicht übereinstimmend mit der im Personalausweis ist, erreicht werden.
Ob man mit falschem Namen unterschreiben darf, richtet sich unter anderem nach der Absicht und dem Anlass.
Nimmt man beispielsweise für seinen Partner oder seine Partnerin ein Paket an und unterschreibt in Namen des oder der anderen, so liegt hier weder eine Schädigung vor, noch die Vorspiegelung falscher Tatsachen und auch keine anderen unlauteren Absichten.
Versucht man hingegen sich als jemand anderes auszugeben, um sich so Vorteile zu erschleichen oder jemanden zu betrügen, sieht es durchaus anders aus.
Unterschreiben mit falschem Namen ist also durchaus möglich.