Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden

Kabelmichi

chronische Wohlfühlitis
Der amerikanische Softwareentwickler Oracle hat im Streit um gebrauchte Softwarelizenzen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Ein Softwarehersteller könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Dies gelte auch dann, wenn die Software nicht physisch, etwa auf DVD vorliegt, sondern von den Servern des Urheberrechteinhabers heruntergeladen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Richter: Hersteller gibt Rechte an Käufer ab

Das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien habe sich mit dem Erstverkauf erschöpft, so die Richter. Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden. Dies gilt auch, wenn der Erstkäufer des Programms das entsprechende Recht auf Updates mit dem Software-Kauf erworben hat - was in der Regel der Fall ist. Mit der Übergabe des Lizenzschlüssels geht das Recht auf Updates an den Gebraucht-Käufer über, auch bei zeitlich befristeten Wartungsverträgen.

Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom beziehungsweise DVD oder aber um eine "nichtkörperliche Kopie" aus dem Internet handelt, entschieden die Richter. So oder so habe der Hersteller beim Erstverkauf seine "angemessene Vergütung" erhalten.
Verkäufer muss alle Kopien löschen

Allerdings dürfen die Nutzer ihre Lizenz nicht aufspalten und in Teilen weiterverkaufen. Verkauft ein Nutzer den Lizenzschlüssel, muss er gleichzeitig die Kopie auf dem eigenen Rechner unbrauchbar machen - also deinstallieren und löschen. Denn das Vervielfältigungsrecht des Programms liege weiter beim Hersteller, urteilten die Richter. Der Hersteller dürfe daher alle technischen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass der Erstkäufer dies auch tut.
Branchenverband befürchtet Raubkopie-Schwemme

Der Branchenverband Bitkom sieht das Grundsatzurteil mit gemischten Gefühlen. Zwar beende es allmählich die bisherige Rechtsunsicherheit in der Frage, ob einmal gekaufte Software ohne Zustimmung des Herstellers weiterveräußert werden darf, meint Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Es bleibe jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirke und digitale Geschäftsmodelle in Frage stelle. "Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden", so Rohleder weiter. Es sei fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen dann noch nachvollziehbar blieben.
Oracle von Entscheidung enttäuscht

Oracle zeigte sich überrascht und enttäuscht. "Wir meinen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die bedeutsame Chance verpasst hat, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum auszusenden", erklärte Oracle-Anwältin Truiken Heydn nach der Urteilsverkündung. Zufrieden zeigte sie sich allerdings darüber, dass Lizenzen, insbesondere auch Mehrfachlizenzen etwa für alle Rechner einer Firma, nicht aufgespalten werden dürfen.

Software wird inzwischen meist nicht mehr auf CDs, DVDs oder USB-Sticks verkauft, sondern direkt beim Hersteller aus dem Internet heruntergeladen. Das deutsche Unternehmen UsedSoft handelt mit Lizenzen auch solcher Software, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird. Mit dem bei UsedSoft erworbenen "gebrauchten" Lizenzschlüssel kann sich der Käufer teils direkt beim Hersteller die Software neu herunterladen.

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/softwarelizenzen100.html
 
Danke für den interessanten Beitrag. Der hilft einem auf dem Gebiet echt weiter :) Hat schon jemand probiert die Lizenzen weiterzureichen?
 
Ich hatte mir vor kurzem Quicken 2012 gekauft (eBay. orginalverpackt). Zum Installieren musste mach den Nummerncode eingeben. (Ich registrierte mich aber NICHT online!) Nach einigen Tagen merkte ich, dass das 2012 NICHT meinen Vorstellungen entsprach. Außerdem fand ich das 2010 in einer Schublade, was mir ehr zusagte.
Also wieder bei ebay verkauft, als nicht registriert.
Kurze Zeit später meldete sich der Käufer, dass der Code nicht akzeptiert würde, da er schon woanders verwendet würde.
Also rief ich bei Lexware an und schilderte das Problem.
Mir wurde daraufhin ein neuer Code mitgeteilt, den ich an den Käufer weiterleitete. Das Programm funktionierte jetzt bei ihm.

Das ganze liegt aber gut 12 Wochen zurück. Also noch vor dem neuen gesetz.

Hoffe das dieser Fall eine Antwort auf deine Frage ist ;)
 
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