Schadenersatz bei Abbruch einer eBay-Auktion

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Ein eBay-Mitglied bot über das Auktionsportal Winterreifen an - Mindestgebot 1,- Euro.
Ein anderes Mitglied gab genau dieses Mindestgebot ab - bis hier hin noch alles so, wie man es kennt. Dann aber brach der Verkäufer die Auktion vorzeitig ab, denn er hatte die Reifen anderweitig verkauft.
Der verhinderte Höchstbieter wollte sich damit nicht zufrieden geben und klagte auf Schadenersatz.
Das Amtsgericht Nürtingen gab ihm Recht - denn nach Meinung des Gerichts ist der Kaufvertrag auch bei einem vorzeitigen Ende der Auktion wirksam abgeschlossen.
Der Abbruch sei nur dann gerechtfertigt, wenn der zum Verkauf stehende Gegenstand ohne Verschulden des Verkäufers abhanden kommt, z.B. durch Diebstahl oder Zerstörung.
In diesem Fall aber hatte der Verkäufer den Grund für das vorzeitige Auktionsende aber selbst zu verantworten und ist deshalb zu Schadenersatz verpflichtet.

Quelle: Dr. Bahr
AG Nürtingen: Schadensersatz bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion - Kanzlei Dr. Bahr


Ich finde, das Urteil geht in Ordnung, eBay ist schließlich kein Spielplatz.
Entweder will ich einen Artikel dort verkaufen oder nicht.
 
Ack.
Mein Rechtsempfinden entspricht auch dem Urteil.
Abbruch, solange kein Angebot abgegeben wurde wäre auch okay; aber so?
 
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