Das Geschäft mit der Liebe brummt. Das war schon immer so, und in Zeiten des Internet gilt das natürlich umso mehr.
Zahlreiche Flirtportale und Online-Partnervermittlungen buhlen um die Gunst der Singles und/oder der untreuen Lebenspartner.
Vom schnellen Seitensprung bis zur Liebe fürs Leben - im Internet findet man das alles. Sagt zumindest die Werbung.
Da viele Anbieter miteinander konkurrieren, ist es kein Wunder, dass es untereinander wenig liebevoll zugeht.
In einem aktuellen Fall hat nun die Firma Affinitas, Betreiber von eDarling, gegen gleich zwei Konkurrenten eine einstweilige Verfügung erwirkt.
In einem Fall ging es um den Konkurrenten ElitePartner - dort verlängern sich Abos bei nicht rechtzeitiger Kündigung um die doppelte Laufzeit - eine klare Irreführung des Kunden und ein Wettbewerbsvorteil, den sich ElitePartner auf diese Weise verschafft.
Pikanter sind allerdings die Vorwürfe gegen die Firma Unister, die das Portal partnersuche.de betreibt. Offenbar kümmern sich dort die Mitarbeiter höchstpersönlich um die Single-Kundschaft, in dem sie mit gefakten Accounts Nachrichten verschicken, um die Kunden so bei der Stange zu halten.
Wie ein Konkurrent dies beweisen kann, ist mir allerdings schleierhaft - offensichtlich konnte man zumindest das Landgericht Berlin davon überzeugen, sonst hätte es die Verfügung nicht erlassen.
Wobei in Verhandlungen über einstweilige Verfügungen sehr oft die Gegenseite gar nicht anwesend ist und der Antragsteller seine Sicht der Dinge unwidersprochen vortragen kann.
Es bleibt also abzuwarten, wie es in diesem Rosenkrieg weiter geht.
Zahlreiche Flirtportale und Online-Partnervermittlungen buhlen um die Gunst der Singles und/oder der untreuen Lebenspartner.
Vom schnellen Seitensprung bis zur Liebe fürs Leben - im Internet findet man das alles. Sagt zumindest die Werbung.
Da viele Anbieter miteinander konkurrieren, ist es kein Wunder, dass es untereinander wenig liebevoll zugeht.
In einem aktuellen Fall hat nun die Firma Affinitas, Betreiber von eDarling, gegen gleich zwei Konkurrenten eine einstweilige Verfügung erwirkt.
In einem Fall ging es um den Konkurrenten ElitePartner - dort verlängern sich Abos bei nicht rechtzeitiger Kündigung um die doppelte Laufzeit - eine klare Irreführung des Kunden und ein Wettbewerbsvorteil, den sich ElitePartner auf diese Weise verschafft.
Pikanter sind allerdings die Vorwürfe gegen die Firma Unister, die das Portal partnersuche.de betreibt. Offenbar kümmern sich dort die Mitarbeiter höchstpersönlich um die Single-Kundschaft, in dem sie mit gefakten Accounts Nachrichten verschicken, um die Kunden so bei der Stange zu halten.
Wie ein Konkurrent dies beweisen kann, ist mir allerdings schleierhaft - offensichtlich konnte man zumindest das Landgericht Berlin davon überzeugen, sonst hätte es die Verfügung nicht erlassen.
Wobei in Verhandlungen über einstweilige Verfügungen sehr oft die Gegenseite gar nicht anwesend ist und der Antragsteller seine Sicht der Dinge unwidersprochen vortragen kann.
Es bleibt also abzuwarten, wie es in diesem Rosenkrieg weiter geht.