rechtliches Problem

sanmaus

assimiliert
Hallo

habe etwas im Internet bestellt für 89 Euro. Bestätigungsmail kam, ich hab das Geld überwiesen (Vorkasse).
Tags drauf kam ne Mail: wegen gestiegener Rohstoffpreisen kostet das Produkt schon seit 3 Monaten 129 Euro.
Ich möge doch bitte die Differenz nachzahlen.
Desweiteren bieten sie mir ein "vergleichbares Produkt, gleiches Modell, nur anderer Hersteller" für 89 Euro an.
Auf der Homepage von denen wird dieses Produkt jedoch nicht angeboten.

Ich weiß, dass ein Kaufvertrag über das Internet erst mit Versandbestätigung der Ware oder Ankuft selbiger erfolgt, d.h. NICHT durch die Bestätigungsmail.
Kann ich trotzdem irgendwie das Produkt für ausgezeichnete 89 Euro bekommen?

("seit 3 Monaten"... warum steht der alte Preis auch jetzt noch im Internet??)
 
Hui...

Rechtlich kann ich da echt nix zu sagen, da finden sich sicher andere. Aber lass mich bitte wissen, bis wie hoch "die" gegangen sind. Erst €89, dann €129... was kommt dann? Äussere Gewalt? Lebensumstände? Und überhaupt wird alles teurer?!
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Komisch alles!

Lieben Gruss :)
 
Mein Großhändler nimmt jetzt auch "Öko-Steuer" :D

Das sind aber nur 1,39 € je Gesamt-Bestellung...
 
Moin,

der Kaufvertrag entsteht in dem Moment wo du die Bestellung abschickst und deren AGB akzeptiert hast. An den müssen die sich aber auch halten.
Ich stell mir grad vor, Kiste Milch im Aldi, an der Kasse "Das macht 97,55" "Wie bitte?" "Yoah, die Preise haben sich in den letzten drei Monaten geändert, wir haben nur vergessen das Preisschild zu ändern!" :ROFLMAO:

Wenn die dir nun die Ware nicht für den Preis im Shop geben wollen ist das für mich schon sehr unseriös, ich würd dankend drauf verzichten und dem Schuppen ne nette Email schicken :D
 
Yep, würde ich auch machen. Du hast das Ding für 89,- bestellt. Hätte es mehr gekostet, hättest Du's nicht genommen. Also nimmst Du's nicht. Egal ob es überall sonst auch mehr kostet.
 
Genau, stimme dem neuen Preis nicht zu, Geld zurück und vergess den Anbieter.
Wäre für uns alle Intressant, wer es ist, damit wir nicht auch noch auf den rein.....
 
Ich kann mal so viel sagen, dass es sich um einen Musikinstrumentenhändler handelt.
Ich denke nicht, dass hier viele ein Musikinstrument im Internet kaufen werden ;)

@ Quetzalcoatl: Ich hab mich ein wenig in Juraforen durchgesucht und hab das gefunden.

Rein theoretisch kann eine Verkäuferin im Laden für einen für 5 Euro ausgeschriebenen Artikel 7 verlangen. Denn die Auszeichnung durch ein Preisschild ist nur eine Empfehlung des Verkäufers. Du bist es später, der sagt "ich kaufe für 5" und der Verkäufer nimmt an. Erst dann ist der Kaufvertrag komplett. Deswegen empfiehlt es sich auch die Waren richtig auszuzeichnen, damit du nicht überrascht wirst wenn es heißt "7 Euro bitte", du aber nur 5 gezahlt hättest.
 
Stimmt nicht sanmaus.
Wenn in der Werbung steht 5, kanns ein Schreibfehler sein, steht ja auch überall dass für Schreibfehler nicht gehaftet wird.

Stehts aber auf dem Schild im Regal, ist es ein persönliches Angebot an den Kunden und der Verkäufer MUSS es zu dem Preis hergeben.
 
Tequilla schrieb:
Ich stell mir grad vor, Kiste Milch im Aldi, an der Kasse "Das macht 97,55"

Nicht der Preis am Regal ist entscheidend, sondern der, der an der Kasse eingetippt/eingescannt wird. Auch wenn du es mit dem Satz anders gemeint hast. ;)
 
und wie is das im internet?
hab doch auch ne bestätigungsmail bekommen, wo noch mal der preis drin stand...
 
Das wird Dir keiner hier 100%ig sagen können. Das Problem ist, dass alle Postings hier Meinungsäusserungen sind und keine Rechtsberatung (sein dürfen).

Ich persönlich würde mal mit ein paar, ruhig harten aber nicht unhöflichen, Mails auf der Erfüllung des geschlossenen Vetrages bestehen.
 
Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall.
Hatte daraufhin die fehlende Differenz nachgezahlt,
das Päkchen kam, ich gemäß Fernabsatzgesetz vom Rückgaberecht
gebrauch gemacht und ungeöffnet wieder zurückgeschickt.
Geld wurde dann paar Tage später wieder zurücküberwiesen,
nen' anderen shop ausgesucht und fertsch. :)
 
Du kannst ja bei einer Bestellung ueber das Internet die Ware innerhalb 2 Wochen grundlos zurueckgeben und die muessen die annehmen und dir das Geld geben. Daher...
 
Danke, also hab ich keine Möglchkeit - da die Bestätigungsmail richtig formuliert wurde.
Ergebnis: Ich hab das zu billig auszgezeichnete Produkt nicht gekauft.
 
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