AW: Rechtliche Frage
Hi, dein Problem ist typisch für fast alle Internetdienste. Das Problem liegt darin, dass oft in den AGB der Betreiber die in der Werbung gemachten Aussagen relativiert werden. Dort steht dann oft, dass der Betreiber nur einen Bruchteil dessen, was an sich vereinbart ist, garantiert. Und nur diese AGB gelten.
Ein Widerruf des Vertrages scheint in deinem Fall in der Tat auszuscheiden (vgl. § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB), weil mit der Dienstleistung (Kabel Internet) bereits begonnen wurde.
Du mußt die AGB (sowie den eigentlichen Vertrag) einem Rechtsanwalt vorlegen, um sicherzugehen, dass Ihre Bandbreite höher garantiert wurde, als diese bei Ihnen nunmehr anliegt. Nur dann läge ein "Mangel" vor. Des Weiteren kann der Anwalt prüfen, ob eine derartige Vereinbarung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unzulässig wäre und dann ggf. Schritte gegen den Internetbetreiber einleiten.
In deinem Fall liegt sicherlich ein Indiz für eine mangelhafte Erfüllung des Vertrages vor, da die Abweichung doch sehr groß ist. Du mußt natürlich abwägen, ob die Kosten einer anwaltlichen Prüfung ein Vorgehen gegen deinen Provider rechtfertigen.
Mein Rat: Dir bleibt die Möglichkeit, zunächst weiter "Druck" auf den Betreiber auszuüben und z.B. auf eine Vertragsanpassung hinzuwirken (durchaus mit dem Hinweis auf mögliche anwaltliche Inanspruchnahme bei Scheitern der Verhandlungen). Erfahrungsgemäß sind viele Betreiber dazu bereit, wenn man nur lange genug "nervt". Wenn das fehlschlägt oder zu lange dauert, solltest du einen Rechtsanwalt vor Ort einschalten. Du kannst auch die Verbraucherzentralen von deinem Problem informieren, um eine gewisse Außenwirkung zu erreichen.