Rechtliche Frage: Garantierte DSL-Bandbreite wird nicht erreicht - Kündigungsgrund?

JürgenB

gehört zum Inventar
Es geht hier um eine Rechtliche Frage zu meinem Internet-Vertrag
Ich hoffe dass ich hier Hilfe darüber erfahren kann.
Ich habe bei meinem Provider jetzt im März bei meinem Umzug ein Vertragliches Zugeständniss dass ich min. 6.000 kbit/s, nun muss ich aber echt froh sein wenn es Mal über 2.000 kbit/s sind. Könnte ich ohne Probleme den Provider wechseln
 
AW: Rechtliche Frage

Hi, dein Problem ist typisch für fast alle Internetdienste. Das Problem liegt darin, dass oft in den AGB der Betreiber die in der Werbung gemachten Aussagen relativiert werden. Dort steht dann oft, dass der Betreiber nur einen Bruchteil dessen, was an sich vereinbart ist, garantiert. Und nur diese AGB gelten.

Ein Widerruf des Vertrages scheint in deinem Fall in der Tat auszuscheiden (vgl. § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB), weil mit der Dienstleistung (Kabel Internet) bereits begonnen wurde.

Du mußt die AGB (sowie den eigentlichen Vertrag) einem Rechtsanwalt vorlegen, um sicherzugehen, dass Ihre Bandbreite höher garantiert wurde, als diese bei Ihnen nunmehr anliegt. Nur dann läge ein "Mangel" vor. Des Weiteren kann der Anwalt prüfen, ob eine derartige Vereinbarung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unzulässig wäre und dann ggf. Schritte gegen den Internetbetreiber einleiten.

In deinem Fall liegt sicherlich ein Indiz für eine mangelhafte Erfüllung des Vertrages vor, da die Abweichung doch sehr groß ist. Du mußt natürlich abwägen, ob die Kosten einer anwaltlichen Prüfung ein Vorgehen gegen deinen Provider rechtfertigen.

Mein Rat: Dir bleibt die Möglichkeit, zunächst weiter "Druck" auf den Betreiber auszuüben und z.B. auf eine Vertragsanpassung hinzuwirken (durchaus mit dem Hinweis auf mögliche anwaltliche Inanspruchnahme bei Scheitern der Verhandlungen). Erfahrungsgemäß sind viele Betreiber dazu bereit, wenn man nur lange genug "nervt". Wenn das fehlschlägt oder zu lange dauert, solltest du einen Rechtsanwalt vor Ort einschalten. Du kannst auch die Verbraucherzentralen von deinem Problem informieren, um eine gewisse Außenwirkung zu erreichen.
 
AW: Rechtliche Frage

Ich empfehle mal bei der Verbraucherzentrale vorbeizuschauen und erstmal zu fragen.

Je nach Vertrag kann es zwar sein, dass die Provider versuchen sich über die AGB rauszumogeln, allerdings kommen sie um die Regelungen der Bundesnetzagentur nicht herum.

Als ich meinen DSL-Vertrag abgeschlossen habe (vor ca. 5 Jahren), wurden mir 16k angeboten - vertraglich und nach Festlegung der Bundesnetzagentur muss die Leitung aber immer mindestens 6k schaffen. Ob sich seitdem etwas an den Rahmenbedingungen für die Provider geändert hat: Keine Ahnung. :unsure:s
 
AW: Rechtliche Frage

Wie sieht es im diesem Falle aus?

Vorher: 2.000er Leitung Vertrag - 2.000 kam auch raus.
Nachher: 16.000er Leitung Vertrag - 3.000 kommt raus.

Wie sieht das aus? Vertrag am 01.04.2013 bei der Telekom abgeschlossen.
 
AW: Rechtliche Frage

Ich hatte eine 16000er Leitung bin dann aber umgezogen. Dort waren dann nur noch 2000 realisierbar. Ich wollte downgraden, hätte dann aber auf andere Sachen verzichten müssen, die es eben nur in diesem Paket gab. Der Provider hat mir immerhin einen Nachlass auf den Paketpreis gewährt (5 EUR/Monat).
 
Wie wäre es mit einem Test, was verfügbar sein könnte?

Google

Auch nie etwas telefonisch bestellen, diese Callcenter wollen nur verkaufen.

Habe einen Vertrag (VDSL 25) rückgängig gemacht, weil der Callcentermitarbeiter mich nicht darüber aufgeklärt hatte, das ich auch neue Hardware brauche (Router).

War kein Problem. Evtl. hier ein Ansatz für Dich?;)
 
Es geht hier um eine Rechtliche Frage zu meinem Internet-Vertrag
Ich hoffe dass ich hier Hilfe darüber erfahren kann.
Ich habe bei meinem Provider jetzt im März bei meinem Umzug ein Vertragliches Zugeständniss dass ich min. 6.000 kbit/s, nun muss ich aber echt froh sein wenn es Mal über 2.000 kbit/s sind. Könnte ich ohne Probleme den Provider wechseln

Sorry muss noch einmal nachfragen:
Steht da wirklich SCHRIFTLICH (!) mindestens 6000kbit ? Oder steht da nur: Du kannst 6000kbit erreichen? Oder wears mündlich?
Im ersten Fall könntest du wirklich gegen die vorgehen, bzw hättest können, denn solch eine Reklamation müsstest du innerhalb 3 Wochen nach Ausprobieren tätigen..
 
Niemand garantiert 6.000kbit.
Es gibt weiche Grenzen.
2.000kbit
3.000kbit
6.000kbit
16.000kbit
25.000kbit
usw.
Alle beinhalten den Passus bis zu.

Wenn du zB. 16.000kbit hast, garantiert dir die T-Com 10.000kbit
Wenn du 6.000kbit hast, ist, wenn ich mich recht erinnere 2.000kbit die Mindestleistung.
 
War leider nur eine mündlich Angabe, laut DSL-Verfügbarkeitstest würde Kabel-BW 16000 anbieten
Sorry muss noch einmal nachfragen:
Steht da wirklich SCHRIFTLICH (!) mindestens 6000kbit ? Oder steht da nur: Du kannst 6000kbit erreichen? Oder wears mündlich?
Im ersten Fall könntest du wirklich gegen die vorgehen, bzw hättest können, denn solch eine Reklamation müsstest du innerhalb 3 Wochen nach Ausprobieren tätigen..
 
Dann hast du wohl Pech und musst die normalen Kündigungsfristen bei einem Wechsel einhalten.
 
Hi wo gibt es denn eine garantierte dsl Verbindung. Es heißt immer Bis zu xyz speed. Und das bis zu machen die ja nicht aus Spaß. Wenn man allerdings 25000 gebucht hat und nur 10000 oder so ankommen könnte man fragen ob man downgraden kann und somit weniger zahlt. Kündigen kann man deswegen aber nicht.
 
Oben