Politiker fordert Zwangsdienst für Hartz-IV-Empfänger

@Legionär
>> Und das wird keinem gesagt.

Da wird noch viel mehr verschwiegen, sei es aus Unwissenheit oder bewusst.
Nur um sich vor Zahlungen zu drücken. Angefangen mit Lebensversicherungen,
die bei Schuldentilgung nicht angerechnet werden darf, über Kindergeld etc.
Das ist ein ziemlich grosser brauner Haufen seit H4 angefallen.

Wir haben bei uns im Kreis welche die zahlen ungelernten Helfern 9.60€
für Helfertätigkeiten, da ist der Arbeitsort Holland. Und damit haben manche noch
ein Problem. Wohlgemerkt mit deutschem Arbeitsvertrag.

Die Holländer gehen mit Arbeitskraft wesentlich vernünftiger um und behandeln
auch ihre Mitarbeiter anders. Aber auch hier bescheissen die Ämter, wo sie nur
können, wenn man ins Ausland geht. Diverse Zahlungen werden nicht gewährt,
weil es eben Ausland ist, obwohl der Vertrag deutsch ist.

Aber auf deinen Artikel bin ich gespannt :D
 
Brummelchen schrieb:
@Legionär
>> Und das wird keinem gesagt.

Da wird noch viel mehr verschwiegen, sei es aus Unwissenheit oder bewusst.
Nur um sich vor Zahlungen zu drücken. Angefangen mit Lebensversicherungen,
die bei Schuldentilgung nicht angerechnet werden darf, über Kindergeld etc.
Das ist ein ziemlich grosser brauner Haufen seit H4 angefallen.



Die Holländer gehen mit Arbeitskraft wesentlich vernünftiger um und behandeln
auch ihre Mitarbeiter anders. Aber auch hier bescheissen die Ämter, wo sie nur
können, wenn man ins Ausland geht. Diverse Zahlungen werden nicht gewährt,
weil es eben Ausland ist, obwohl der Vertrag deutsch ist.

Aber auf deinen Artikel bin ich gespannt :D



Das schlimme daran ist wenn ich jetzt für einen Bekannten zb eine sogenannte Rechtsberatung durchführe weil er sich mit dem Thema damit nicht so gut auskennt dann mache ich mich sogar strafbar. Weil ein Außenstehender keine rechtsberatung durchführen darf, eben weil es die zuständigen Behörden machen sollten. Mit Sachbearbeitern die schlichtweg keine Ahnung haben von der materie.
Wir haben in einem Nachbarort ein fallmanagerin die ist ausgebildete Bäckereifachverkäuferin. Und macht das halbtags. muß man dazu noch etwas sagen. Ist aber Felsenfest davon überzeugt der Bringer zu sein und hat schlicht weg keine Ahnung. Ein sehr guter Bekannter wohnt dort und dem habe ich so einige gute Tips gegeben weil der manchmal einwenig hilflos ist.
Er selber ist ausgebildeter Elektriktechniker mit einigen Zusatzausbildungen. Also durchweg ein Mensch der in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar wäre, dem wurde letztes Jahr die Vermittlung verweigert mit der Begründung er müße dringent eine Maßnahme machen. Rausgekommen ist ein 1€ job in der Hauptschule wo er den Hausmeister ersetzt. verlängert auf 12 Monate.

Und nebenbei sein Haus was er vor 7 Jahren gebaut hat und wo die selbe Gemeinde Fördergelder reingesteckt hat ist zwangsversteigert und die Familie lebt jetzt in einer Sozialwohnung. Zugegeben der Fall ist krass aber in unserer Republik durchaus mehrmals passiert, und nicht nur ein einzelfall.

Die am ärmsten Betroffenen sind meiner meinung nach die älteren Arbeitnehmer die sich in die sogenannte 58 regelung eingelassen haben wo von Hartz 4 noch nicht die rede war.

Was mich an der sache so sehr erfreut das man wie ich sich zwangsläufig mit dem Thema befassen muß, mal so richtig sich den angestauten Frust von der Seele reden kann. Ich versuche mich aber mich sachlich zu halten und nicht emotional zu werden weil dann lasse ich mich gerne zu äußerungen hinreißen die ich später bereue.
 
Wir haben in einem Nachbarort ein fallmanagerin die ist ausgebildete
Bäckereifachverkäuferin. Und macht das halbtags. muß man dazu noch etwas
sagen.

Ne brauchste nicht, da kenn ich selbst ein paar. Und die, die ich hier aus dem
Ort kenne und vom Amt sind, also langjährige Mitarbeiter, sind für einen nicht
zuständig. Da sitzt son Wurzelzwerg mit Nuschelbart
"hmm soso, ja sehe, hmm, müssen was tun, unterschreiben se mal"
Und was kommt? Nüscht, nüscht und wieder nüscht. Ich seh doch seine
Leichen immer in der Stadt, wenn ich einkaufen gehe.

>> richtig sich den angestauten Frust von der Seele reden kann

Wenn ich wüsste, wie man ne A-Bombe baut...
Einmal in der Atmosphäre gezündet...

Wobei dieses Szenario wohl inzwischen völlig unwirksam sein dürfte, weil
genug Material gesichert worden ist. Aber den Supergau bringt es trotzdem
und dann werden viele feststellen, dass man Einsen & Nullen und Geld nicht
essen kann.
 
Diverse Zahlungen werden nicht gewährt,
weil es eben Ausland ist, obwohl der Vertrag deutsch ist.

So kann man das nicht sagen. Bei Vermittlung nach Holland mit deutschem AV, kann z.B. der Vermittlungsgutschein verwendet werden. Bei holländischen Vertrag, bezahlt man selber die Vermittlungsgebühr. (200€ waren fällig) Trennungskostenbeihilfe gibt es dann auch keine.
Einzig und allein die Anreisekosten für das Vorstellungsgespäch wurden bei meinem Mann übernommen ohne Übernachtung. Und da gibt es bei der selben Argentur auch Unterschiede in der Auszahlung. Da frag ich mich, nach welchen Muster die Berechnungen laufen.
 
HI

Das wird alles von Agentur zu Agentur unterschiedlich bewilligt,
teilweise, wie erwähnt, schon fallabhängig.

Ich würde zum Beispiel Trennungskostenbeihilfe bekommen, weil
die Kilometer dazwischen einfach da sind. Sie sagten mir bei 200
km wird diskutiert, ab 300 km ist alles klar ...

Vermittlungsgebühr selbst bezahlen?
Pahhh, an wen?

Die erste Anfahrt sollte in der Regel auch noch bezahlt werden!

*duck und :weg*
*******************
 
Die Arbeit wurde selbst gesucht, lief aber über eine private Vermittlungsargentur.
Auskunft von der Agentur -- kein Vermittlungsgutschein einlösbar bei Vermittlung mit ausländischen Arbeitsvertrag. Die ARGE bestätigte das.

Für die Trennungskostenbeihilfe gilt das selbe, zudem würde diese eh abgelehnt, wenn der Lohn entsprechend hoch ist.

Das wird alles von Agentur zu Agentur unterschiedlich bewilligt
Schon, aber es kann doch nicht sein, dass der Kollege für die selbe Fahrt zum gleichen Ort 70€ weniger Fahrtkosten berechnet bekommt.
 
hexxxlein schrieb:
So kann man das nicht sagen. Bei Vermittlung nach Holland mit deutschem AV, kann z.B. der Vermittlungsgutschein verwendet werden. Bei holländischen Vertrag, bezahlt man selber die Vermittlungsgebühr. (200€ waren fällig) Trennungskostenbeihilfe gibt es dann auch keine.
Einzig und allein die Anreisekosten für das Vorstellungsgespäch wurden bei meinem Mann übernommen ohne Übernachtung. Und da gibt es bei der selben Argentur auch Unterschiede in der Auszahlung. Da frag ich mich, nach welchen Muster die Berechnungen laufen.


Der Vermittlungsgutschein gilt nur für eine arbeitsaufnahme im Inland. Und wenn du die vermittlungsgebühr selber gezahlt hast selber schuld das darf der Vermittler gar nicht. Weil wenn ein sogenannter Vermittlungsvertrag besteht dann steht klipp und klar drin wie das gehändelt wird. Da haben wir wieder die schwarzen Schafe. Weil wenn er Vermittlungen nach Holland macht dann hat er a) keine Kontakte weil b) das anders gehandhabt wird das heißt das Geld kommt vom Holländer und nicht andersrum. Über die Summe schweige ich mich jetzt bewußt aus. Man möge mir verzeihen. Wenn du den Vermittlungs vertrag
mal genau durchließt das heißt dann bei Selbstzahlern 2000€ genauso wie es das Arbeitsamt vorsieht. Und es zeigt sich auch in diesem Falle das ihr einem schwarzen Schaf aufgesessen seit. Weil er sagt besser 10 % als gar nichts oder gar doppelt und von dem tue ich mich distanzieren. Bei mir zahlt der Vermitteldende gar nicht und bekommt vom Arbeitgeber die Zugfahrkarte umsonst dazu oder wenns mehere Personen sind An und Abfahrt frei Haus.
Umsonst.

Falls es eine am Rande interessiert. am 1.07.2006 ändert sich was am Vermittlungsgutscheines. Wenn jemand in ALG 2 Leistungen steht hat er ab diesem Datum ein Anrecht darauf und nicht wie bis dato eine kannlösung. Das heißt nichts anderes ab zum Amt un her mit dem teil. Wenn jemand die Paragrafhen dazu braucht die kann ich einem gerne besorgen. weil auch das ist ein Bestandteil des Optimierungsgesetzes.

Und was die Trennungskostenbehilfe angeht das ist auch wieder so eine kann lösung. Wenn die auf den Ämtern mal ein kleinwenig nachdenken würden wäre alles einfacher. Wenn sich schon ein Mensch dazu entschließt unter der Woche im Ausland zu arbeiten fernab von der Familie dann ist diesem mensch zu helfen. Weil im Gesetz nicht bebunden ist ob es eine Arbeit im Ausland ist oder im Inland. das müßten die Brüder vom Amt eigentlich wissen.

:) :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil wenn ein sogenannter Vermittlungsvertrag besteht dann steht klipp und klar drin wie das gehändelt wird.

In diesem Vertrag steht auch klipp und klar das 200€ bis Datum zu zahlen sind.

Wenn sich schon ein Mensch dazu entschließt unter der Woche im Ausland zu arbeiten fernab von der Familie
Bin immer zwei Wochen allein. :cry:

Vermittlungsgebühr

Besonders hervorzuheben ist, dass die Neuregelung (§ 296 SGB III) eine Honorarberechnung auch gegenüber den Arbeitsuchenden erlaubt. Diese Vergütung darf 2.000 Euro (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) nicht übersteigen (Quelle). Hierzu muss ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden, aus dem insbesondere die Vermittlungsvergütung hervorgeht, die der Arbeitsuchende bei Erfolg an den Vermittler zahlen soll. In der Regel wird dieses Arbeitnehmer-Honorar sich an der Höhe des vorliegenden Vermittlungsgutscheines bemessen. Aber auch Verträge, die eine andere als die erstattete Vergütung oder eine gänzlich privat finanzierte Vermittlung vorsehen, sind nun statthaft.

Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hexxlein

Ich wollte dir nur damit sagen das der Vermittler entweder nicht weis wie das Hollandgeschäft funktioniert oder sich nur einen schnellen € machen will. Und deswegen hat der Berufsstand so einen schlechten Ruf.

Ich weiß ja nicht was dein Mann beruflich macht, aber bei mir genügt ein ausführlicher Lebenslauf und ein ausgiebiges telefongespräch mit Holland da hat sich noch nie einer persönlich vorstellen müßen. das wundert mich allerdings. :) :)

Ich kann dir gerne mal so einen Vertrag rüberschicken wie der auszusehen hat.
 
Eigentlich war es so, dass sie dort hingefahren sind um den Arbeitsvertrag zu unterschreiben und sind gleich oben geblieben, da am nächsten Tag die Arbeit begann. :) Alles andere wurde vorher erledigt, einschließlich Prüfungsabnahme irgendwas mit Arbeitsschutz.

Aber das war die erste Firma, die sich wirklich dahinter geklemmt hat. Alle anderen hier im Umkreis kann man vergessen, da hatten wir mehr Telefonkosten als die Agenturen. :(

Jo solch einen Vertrag würde ich gern mal sehen.
 
---rOOts---


Auch was du gesagt hattest wegen gewinnorientierung. Rein Rechtlich könnte man auch ohne Studium jede Arge zumachen. Weil hinter den Gebilden ein sogenannte EV dahintersteht. Und seit wann darf ein Ev Millionenüberschüsse machen das wäre mir neu. Aber dahinter steht ja der Staat der darf das ja.
was mich halt so rasend macht ist dieses nicht aufklären über deine Rechte und Plichten. Ich habe schon von Fällen gehört da mußten die Leute Buch führen wieviele Bewerbungen gemacht werden muß. :) :)
 
hat_3.gif


Legionär schrieb:
---rOOts---
Ich habe schon von Fällen gehört da mußten die Leute Buch führen wieviele Bewerbungen gemacht werden muß.

Bei meinem Bekannten ist das so!!
Ich frage mich allerdings, ob das Rechtens ist?


------------------------
 
ot:
Danke Legionär. Das weiss ich bereits alles. Denn ich bin nun alles andere als Unwissend in dieser Sache. Hab mich lange damit auseinandersetzen müssen. Und genug Schulungen diesbezüglich habe ich ebenfalls absolviert. :)

Übergangsgeld ist auch so eine tolle Sache. Zahlt man dann zurück. Wurde auch beantragt. Allerdings haben wir diesen Antrag nach 3 Wochen der Nichtbearbeitung, trotz Dringlichkeitsvermerk, zurückgezogen. Dann war nämlich schon Lohn auf dem Konto. Fahrgeld ebenso, nachdem ich da jede Woche persönlich aufgekreuzt bin und zum Schluß den Chef sprechen wollte (den wir persönlich kennen), war zwei Tage später das Geld auf dem Konto. :D
 
War ja auch nicht für dich persönlich gedacht, da gibt es mit Sicherheit noch ein paar meherer. Worauf ich aufmerksam machen wollte das die Argen manchmal gar nicht wissen was Sache ist. Und wenn schon mal einer sich zu so einem Schritt entschließt dann wird man im Regen stehen gelassen. Warum auch immer. :) :) :)
 
Das kannst du laut sagen Legionär. Genau so ist es. Wenn man sich nicht selbst kümmert ... Nach Stand der Arge, war meine Tochter auch bereits mit 16 verheiratet. Das kommt bei einer Antragsstellung für Berufskostenbeihilfe raus. :ROFLMAO:
 
Wir haben uns zwar weit vom Eingangspost entfernt,
aber auf diesen Seiten gibt es auch sehr gute und vor allem
ausreichende Infos über das Arbeiten in den Niederlanden.

Eures arbeitet mit der Agentur für Arbeit zusammen und liefert auch
Informationen über andere Länder.

Niederländisches Finanzamt
Eures
werk.nl

Wer Stellenangebote suche möchte, kann dies auch auf der
Internetpräsenz der Agentur für Arbeit tun. Einfach auf
SUCHKRITERIEN HINZUGÜGEN klicken und die Niederlande
(oder jedes andere Land!) auswählen.
Und ganz unten im letzten Eingabefeld einfach ein Stichwort
eingeben, zum Beispiel KAUFMANN ..., der Rest ist wie immer.

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