Das ist Hans.
Hans ist jetzt volljährig, Und da er bald auszieht, soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.
Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.
"Komisch!", denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.
Doch Hans ist schlau - Er informiert sich: Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das
beruhigt ihn schon mal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.
Nun, denkt sich Hans - aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig: Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfunkanstalten
auf die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso-Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten, muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zurückgreifen.
Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.
Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, dass hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen, macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans - es würde der GEZ
auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz - und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in Privathaushalten gering sind.
Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die "Ablage, rund"
Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal
genau informiert hat.
Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschaftlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.
Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nicht mal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben. Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger
Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen - Hans weiss daher, dass er sollte es doch mal zu einem "Auge in Auge" Kontakt mit einem Schergen kommen sodass er die Geräte sieht – sind Diese natürlich letzte Woche auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft worden. Wo, weiss Hans nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen.
Nun weiss Hans, wie er mit dem Schwarzsehen umzugehen hat: Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von außen durchs Fenster erspähen. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertigt- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "Spannen" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Foto als "Beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt
in einem eventuellen Prozess verwerten - auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.
Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung - falls Hans auch einen dieser "New-Economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenem Ermessen vornimmt. Was vorkommt...
Hans könnte großes Trara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die Mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Alle Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte
und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.
"Endlich" dachte er sich. 16,15€ waren Hans wirklich zu viel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, da klettern die Gebühren auf über 17 Euro. Hans hat viele Gleichgesinnte: rund 10% der Bevölkerung sieht schwarz, ja, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder 5. Haushalt sein! Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen (bis zu 4 Jahren) Rückzahlung - das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges Leben, denn Hans hofft, dass der Scherge merkt, dass Hans ein Schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe - bis zur nächsten Schergen Gebiets-Neuzuweisung.
Quelle:
www.rundfunkgebuehrenzahler.de
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