OLG Nürnberg: Online-Shop kein verbindliches Verkaufsangebot

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Wenn jemand einen Online-Shop erstellt und dort Produkte einstellt, dann bedeutet das nicht automatisch, dass er diese auch verkaufen will. Das ist die amüsante Essenz eines Urteils des OLG Nürnberg, welches bei näherem Hinsehen dann aber doch vernünftig erscheint.

Was war passiert:
Ein Online-Shop vertrieb über das Internet Flachbildschirme. Dem Betreiber unterlief beim Einstellen eines Produkts ein Fehler, und er gab den Preis mit 200,- statt wie geplant mit 2.000,- Euro an.
Ein Kunde entdeckte das vermeintliche Schnäppchen und bestellte gleich 18 Stück davon.

Dem Betreiber fiel der Irrtum auf, er korrigierte ihn und weigerte sich, die 18 Bildschirme für zusammen 3600 Euro auszuliefern.
Der Käufer aber bestand auf seinen guten Fang und zog vor Gericht.

Dieses gab dem Shop-Betreiber Recht. Das Einstellen von Artikeln in einen Online-Shop stelle noch kein verbindliches Verkaufsangebot dar, selbst eine automatisch generierte Bestellbestätigung bedeute nicht, dass der Kaufvertrag zustande gekommen sei. Der Betrieb eines Online-Shops sei ansonsten zu riskant.

OLG Nürnberg: Produkte im Online-Shop nicht automatisch verbindliche Verkaufsangebote - Kanzlei Dr. Bahr
 
In der Internet World Business geht's auch immer mal wieder darum. Es ist wohl so, dass das Einstellen eines Artikels in einen Online-Shop kein Verkaufsangebot ist, sondern lediglich die Aufforderung an den Interessenten ein Kaufangebot zu unterbreiten. Das kann der Händler dann annehmen oder eben auch nicht! :)
 
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