OLG Düsseldorf urteilt: Forenbetreiber haften nur bei anonymen Beiträgen

/offtopic
uffpasse - die nächste Boardparty kommt bestimmt :D
 
Pumpgunvergesser schrieb:
Meine freie Interpretation des Urteils ist:
Das Gericht sagt: Der Betreiber ist aus der Haftung, wenn er den Autor des Beitrags benennen kann.
Dem Geschädigten die GMX-Adresse und die letzte IP zu nennen, damit er sich anschließend selber kümmern muss, dürfte da nicht ausreichen.
also hat der betreiber die a-karte wenn der autor falsche angaben über sein rl macht?
 
Ist wie gesagt meine Interpretation.
Viel wichtiger ist an diesem Urteil, dass das Gericht im Grunde auch die Haltung bestätigt hat, dass der Betreiber erst mit Kenntnisnahme haftet - diese Gewissheit würde mir schon reichen, über den Rest wird man sich im Zweifelsfall einig werden.
 
Wenn einem Rechner keine Person zugeordnet werden kann, da er von mehreren benutzt wird, muss ich dann ein ´Fahrtenbuch´ führen ?

Gruss
Tim
 
@the_cruel
Kleines Mißverständnis:
Ich meinte nicht die Nutzung der Unirechner durch Studenten etc. sondern Anonymisierungsdienste wie z.B.JAP, durch die man eine andere IP erhält und die die Benutzerdaten abgeblich nicht speichern.
Das es dann ziemlich schnell eine Blacklist gäbe, ist wahrscheinlich.
Andererseits wären die besagten Studenten dann auch von den Foren ausgesperrt und das Geschäft mit (ständig neuen) Anonymisierern würde womöglich boomen.
 
piepmatz.de schrieb:
und die die Benutzerdaten abgeblich nicht speichern.
genau, angeblich!!
unsere admine meint zum abspeichern von benutzerdaten folgendes:
man MUSS überhaupt keine ips mitloggen und bei den heutigen urteilen wäre ich eh eher dafür, das ip-log-feature ganz auszuschalten! (was ich nicht habe, kann kein richter einfordern). eine zuordnung realer personen anhand ihrer ip ist eh nicht möglich...
quelle und mehr...
 
the_cruel schrieb:
also hat der betreiber die a-karte wenn der autor falsche angaben über sein rl macht?

Genauso und nicht anders lese ich das Urteil auch!

Entweder der Forenbetreiber hat die richtigen (!!!) Daten des Verfassers und gibt Sie an den Geschädigten heraus (hierfür braucht man KEINEN richterlichen Becshluss, das verstösst nicht gegen das Datenschutzgesetz!) oder er haftet.

Übrigens steht in dem Urteil auch, dass eine IP-Adresse nicht ausreicht!

.... wer DAS Urteil für positiv hält, überblickt m.E. die sich hieraus ergebenden Konsequenzen nicht!!
> Ein neues Steinchen auf dem Weg zum Tod der Foren!
 
In der Interpretation des Urteils sind wir einer Meinung - entweder man kann den "Übeltäter" identifizieren, oder man haftet als Betreiber selbst.
Allerdings hat das Gericht ja auch die Haftung für den Betreiber erst mit Kenntnisnahme bestätigt, und das wäre schon ein Fortschritt, denn dies wurde ja zuletzt mehrfach in Frage gestellt.
 
Entweder der Forenbetreiber hat die richtigen (!!!) Daten des Verfassers und gibt Sie an den Geschädigten heraus (hierfür braucht man KEINEN richterlichen Becshluss, das verstösst nicht gegen das Datenschutzgesetz!) oder er haftet.
Wieso verstößt das nicht gegen das Datenschutzgesetz? Das wäre mir neu.
 
Wenn du Scheiße baust?

Kommt die Polizei in 'ner Bäckerei mit einem Bild vorbei und fragt: Gestern hat dieser Mann nebenan die Bank überfallen, der kauft anscheinend jeden Tag bei ihnen ein - kennen sie den?
Die Verkäuferin darauf: Nö, ich sage nichts - das unterliegt dem Datenschutz. :ROFLMAO:

Wir reden ja hier nicht von der Weitergabe von Kontodaten oder Nacktphotos, sondern einfach die der Identität. Du kannst inzwischen auch Telefonnummern rückwärts verfolgen...
 
Knuffi schrieb:
Wieso verstößt das nicht gegen das Datenschutzgesetz? Das wäre mir neu.

Gibts gerade im Bereich Internet diverse Urteile zu in denen detailliert aufgezeigt wird, dass und warum die Herausgabe weder gegen das Datenbschutzgesetz, das Fernmeldegeheimnis und und und verstösst und -ACHTUNG- die Daten auf Anfordern sogar herausgegeben werden müssen.
 
Kommt die Polizei in 'ner Bäckerei mit einem Bild vorbei und fragt: Gestern hat dieser Mann nebenan die Bank überfallen, der kauft anscheinend jeden Tag bei ihnen ein - kennen sie den?
Genau das ist der Punkt: Kommt die Polizei. Nicht: "Kommt irgendwer vorbei und fragt".

Ich gehe davon aus, daß nicht jeder, der meine Identität und meine persönlichen Daten kennt, sie an irgendwen herausgibt (ich versuche es meiner Mutter bereits seit Jahren abzugewöhnen mein Leben beim Smalltalk mit Ihren Nachbarinnen zu diskutieren;)). Das mich jemand als möglichen Täter identifiziert, wenn die Polizei vor der Tür steht, ist mir vollkommen klar - und das ist auch gut so!
 
Das ist relativ. Der Geschädigte ist für mich zunächst irgendwer, da ich zunächst seinen Anspruch nicht klar erkennen kann. Da taucht dann wieder die Frage auf, ob man als Forenbetreiber Jura studieren muß...
 
Knuffi schrieb:
Jein,
wie soll ein Admin einen User klar identifizieren? Dann müßte jeder User persönlich (mit Personalausweis, Geburtsurkunde und Meldebestätigung) bei einem der Mods vorstellig werden, ansonsten ist es kaum möglich einen User "zweifelsfrei zu identifizieren".


.... oder z.B. POSTIDENT.

klaus68 schrieb:
Gibts gerade im Bereich Internet diverse Urteile zu in denen detailliert aufgezeigt wird, dass und warum die Herausgabe weder gegen das Datenbschutzgesetz, das Fernmeldegeheimnis und und und verstösst und -ACHTUNG- die Daten auf Anfordern sogar herausgegeben werden müssen.

So z.B. das LG Ulm: http://www.internetrecht-rostock.de/datenschutzurteil1.htm
(und in einer weiteren praktisch gleichlautenden Entscheidung).

Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
 
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