Knuffi schrieb:
1. Bekommt der Geschädigte die persönlichen Daten zu der Betreffenden IP erst durch einen richterlichen Beschluss. Dieser setzt wiederum eine Strafanzeige voraus. Hinzu kommen andere Spielchen, wie z.B. Firmenrechner, anonyme Proxies usw. Eine einwandfreie Identifikation ist sooo einfach nicht ...
Die Sache mit dem richterlichen Beschluss stimmt. Es müssten halt die Voraussetzungen geschaffen werden, dass man nicht nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten kann, sondern auch Unbekannt privatrechtlich belangen kann. Dann müssten die Gerichte zwar immernoch entscheiden, ob ein Beitrag beleidigend oder geschäftsschädigend ist, aber das müssen sie ja ohnehin.
Knuffi schrieb:
2. Wenn ich recht informiert bin, ist der Erlaß der EU zur Voratsdatenspeicherung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Der Provider darf also bei einer Flatrate die IP-Adresse nicht speichern, da er diese nicht für die Erstellung einer Abrechnung benötigt.
Die Provider speichern die Daten aber trotzdem. Sogar T-Online, denen es ja gerichtlich ausdrücklich untersagt wurde, die Daten zu speichern, speichert die Verbindungsdaten. Das weiß ich deswegen, weil ich vor kurzem Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt habe und das mit der IP eine sehr einfache Sache war. Hat mich selber gewundert, weil ich ja auch im Heise-Newsticker lese, aber leider konnte mir der Polizeibeamte auch nicht mehr sagen, weil sich da Techniker drum kümmern und nicht er selber.
Knuffi schrieb:
3. Die Beiträge hier im Forum sind auch schon ein paar Monate alt. Es ist durchaus normal, daß ein Geschädigter erst Monate später über Beleidigungen o.ä. stolpert. Sollte dann der Rechtsanspruch verfallen (und die Beiträge einfach stehen bleiben dürfen?)
Das ist die Frage über die ich auch noch nachdenke. Normalerweise würde ich sagen, dass das dann wohl nicht geschäftsschädigend gewesen sein kann, aber es wäre ja auch denkbar, dass sich nach einiger Zeit das öffentliche Interesse aus irgendeinem Grund auf das Forum richtet und die Beleidigungen dann erst ihre Wirkung entfalten. Das ist in der Tat etwas schwierig, aber für den Fall besteht ja immernoch die Möglichkeit, den Betreiber zum Löschen aufzufordern.
Knuffi schrieb:
dennoch halte ich dieses Urteil für sinnvoller und produktiver als das "Heise-Urteil", wenn die Rahmenbedingungen entsprechend definiert würden.
Hier sind wir uns einig. Vor allem wurde im aktuellen Urteil ausdrücklich klargestellt, dass der Schutz des "Geschädigten" nicht grundsätzlich wichtiger ist als das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern dass dieser Schutz auch gewisse Einschränkungen hat, die unvermeidbar sind.
Kleiner Nachtrag: Mit dem Datenschutz nehmen es die Unis ohnehin oft nicht so genau.