Heise-Fall: Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein
Das Urteil ist gesprochen:
heise online - Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein
Das Urteil ist gesprochen:
heise online - Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein
Woher bitteschön, soll man das schon im Vorfeld wissen.Eine Prüfpflicht des Heise- Verlages soll nur dann – vor Veröffentlichung – eines Posting bestehen, wenn auf Grund des Artikels, des Themas oder der im Artikel genannten Personen oder Firmen – mit rechtswidrigen Postings zu rechnen ist.
Grundsätzlich IMMER.Bio-logisch schrieb:Jetzt stellt sich nur die Frage, wann muss man damit rechnen, das etwas illegales gepostet wird?
Brummelchen schrieb:Der folgende Text ist eindeutig: illegal
legal - illegal - scheissegal
D.h. Du darfst dich nicht X-Beliebig über jemanden öffentlich auskotzen, es sei denn, Du kannst deine Anschuldigungen belegen.(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Aber darum geht es bei dem ganzen eigentlich auch gar nicht, sondern einzig um die Frage, ob ein Forenbetreiber auch bei Unwissenheit haftbar gemacht werden kann.
sErPeNz schrieb:Pass auf, folgendes Beispiel:
Ich schreibe etwas schlechtes über dich und deine Firma.
Du liest das, regst Dich auf und sagst das stimmt aber nicht.
Das ist der Punkt, wo der "Geschädigte" den Webmaster informieren sollte, damit dieser Kenntnis von der Geschichte erlangt. Doch leider gehen andere Firmen anders damit um und mahnten direkt ab ohne vorherige Kontaktaufnahme, so dass der Webmaster keinerlei Möglichkeit hatte etwas zu tun, da er keine Kenntnis darüber hatte.
Wenn aber mal etwas beanstandet werden sollte, ist das in der Regel innerhalb eines Tages entfernt und muss nicht über Anwälte geregelt werden
Inwieweit das stimmt, ist dabei egal, es schränkt dich und deine persönlichen Rechte ein.
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In der schriftlichen Begründung erkennt das OLG Hamburg zunächst an, dass der Verlag "weder als Täter noch als Teilnehmer an den schadensträchtigen Veröffentlichungen in Betracht" kommt. Die Beiträge in Webforen wie denen von heise online seien nicht mit Leserbriefen in Printmedien zu vergleichen. In Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof festgelegten Grundsätze zu Live-Sendungen im Fernsehen gelte "für ein Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht."
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